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Arbeitszimmer und Werbungskosten
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(Juni 2002)
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Inhalt dieses Artikels:
Arbeitszimmer und Arbeitsmittel
| Grundsätzliches zur
Gewerbesteuer
Quelle: IT
freiberufler
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Ob und in welcher Höhe die Kosten eines Arbeitszimmers
als Werbungskosten abgesetzt werden können, hängt von
der konkreten Tätigkeit ab. Dabei ist zu unterscheiden, ob
das Arbeitszimmer durch einen Angestellten oder Selbständigen
benutzt wird.
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| Arbeitszimmer
und Arbeitsmittel |
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Grundsätzlich gilt, je mehr Arbeitszeit zu Hause verbracht
wird, desto besser sind die Abzugsmöglichkeiten. Wenn das Arbeitszimmer
den Mittelpunkt der Berufstätigkeit bildet, sind sämtliche
Kosten absetzbar, also etwa anteilige Miete, die Arbeitsmittel.
Das sind z.B. die Einrichtungsgegenstände und Büromaterialien.
Arbeitsmittel sind unbegrenzt absetzbar. Die Miete ist anteilig
im Verhältnis der Fläche des Zimmers zur Gesamtfläche
der Wohnung abzugsfähig. Im gleichen Verhältnis können
Strom, Heizung und Versicherungen, sowie die anteiligen Kosten der
Renovierung abgesetzt werden. Wichtig: das 1250 Euro-Limit ist kein
Freibetrag sondern eine Obergrenze tatsächlich entstandener
Kosten. Daher sollten alle Belege aufbewahrt werden. Wer sein Arbeitszimmer
in einer Eigentumswohnung oder Haus unterhält, kann die durch
die Finanzierung anfallenden Schuldzinsen, Grundsteuer und sogar
Müllgebühren absetzen.
Arbeitsmittel bis zu einem Betrag von 410 Euro können sofort,
über Euro 410 hinausgehende Kosten für einen Gegenstand,
z.B. Computer können über drei bis vier Jahre abgeschrieben
werden. Teure Antiquitäten, teure Designermöbel, Gemälde
und Teppiche gelten auch als Einrichtungsgegenstände.
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| Grundsätzliches
zur Gewerbesteuer |
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Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Grundlagen zur Gewerbesteuer
wie folgt:
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb, seine
objektive Ertragskraft und das in ihm arbeitende Kapital. Es ist
somit gleichgültig, wem der Betrieb gehört, wem die Erträge
des Betriebs zufließen und wie die persönlichen Verhältnisse
des Betriebsinhabers sind. Das ist der Unterschied zu den Personensteuern
(z. B. Einkommensteuer und Körperschaftssteuer), da die Gewerbesteuer
nicht die Leistungsfähigkeit einer Person berücksichtigt,
sondern eine Sache besteuert, also das Grundstück bzw. den
Gewerbebetrieb.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im
Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches
Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen. Der
Gewerbesteuer unterliegt nicht eine Betätigung, die als Ausübung
von Land- und Forstwirtschaft oder als Ausübung eines freien
Berufs oder als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Das ist der nach den
Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes
zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert
um bestimmte Beträge, die dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer
Rechnung tragen und eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer
vermeiden sollen. Die Gewerbesteuer wird den Realsteuern zugeordnet.
Sie mindert als Betriebsausgabe den steuerlichen Gewinn des Gewerbebetriebs
und beeinflusst damit auch die Höhe der Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer.
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbetrags
- im Fall der Zerlegung aufgrund des Zerlegungsanteils - mit einem
Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten
Gemeinde zu bestimmen ist.
Diese Grundsätze sind Ausgangspunkt der Entscheidung im Besteuerungsverfahren.
Deshalb ist die prinzipielle Frage der Einordnung des IT-Freiberuflers
als gewerblich oder freiberuflich so wichtig. Quelle. Bundesfinanzministerium.
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Dieser Beitrag wurde uns mit freundlicher Genehmigung der IT freiberufler
überlassen, dem Report für Selbständige in der IT und New
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