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Arbeitszimmer und Werbungskosten

(Juni 2002)
Inhalt dieses Artikels:
Arbeitszimmer und Arbeitsmittel | Grundsätzliches zur Gewerbesteuer

Quelle: IT freiberufler

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Ob und in welcher Höhe die Kosten eines Arbeitszimmers als Werbungskosten abgesetzt werden können, hängt von der konkreten Tätigkeit ab. Dabei ist zu unterscheiden, ob das Arbeitszimmer durch einen Angestellten oder Selbständigen benutzt wird.

 

Arbeitszimmer und Arbeitsmittel
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Grundsätzlich gilt, je mehr Arbeitszeit zu Hause verbracht wird, desto besser sind die Abzugsmöglichkeiten. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Berufstätigkeit bildet, sind sämtliche Kosten absetzbar, also etwa anteilige Miete, die Arbeitsmittel. Das sind z.B. die Einrichtungsgegenstände und Büromaterialien. Arbeitsmittel sind unbegrenzt absetzbar. Die Miete ist anteilig im Verhältnis der Fläche des Zimmers zur Gesamtfläche der Wohnung abzugsfähig. Im gleichen Verhältnis können Strom, Heizung und Versicherungen, sowie die anteiligen Kosten der Renovierung abgesetzt werden. Wichtig: das 1250 Euro-Limit ist kein Freibetrag sondern eine Obergrenze tatsächlich entstandener Kosten. Daher sollten alle Belege aufbewahrt werden. Wer sein Arbeitszimmer in einer Eigentumswohnung oder Haus unterhält, kann die durch die Finanzierung anfallenden Schuldzinsen, Grundsteuer und sogar Müllgebühren absetzen.

Arbeitsmittel bis zu einem Betrag von 410 Euro können sofort, über Euro 410 hinausgehende Kosten für einen Gegenstand, z.B. Computer können über drei bis vier Jahre abgeschrieben werden. Teure Antiquitäten, teure Designermöbel, Gemälde und Teppiche gelten auch als Einrichtungsgegenstände.

 

 

Grundsätzliches zur Gewerbesteuer
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Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Grundlagen zur Gewerbesteuer wie folgt:
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb, seine objektive Ertragskraft und das in ihm arbeitende Kapital. Es ist somit gleichgültig, wem der Betrieb gehört, wem die Erträge des Betriebs zufließen und wie die persönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers sind. Das ist der Unterschied zu den Personensteuern (z. B. Einkommensteuer und Körperschaftssteuer), da die Gewerbesteuer nicht die Leistungsfähigkeit einer Person berücksichtigt, sondern eine Sache besteuert, also das Grundstück bzw. den Gewerbebetrieb.

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen. Der Gewerbesteuer unterliegt nicht eine Betätigung, die als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder als Ausübung eines freien Berufs oder als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Das ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen. Die Gewerbesteuer wird den Realsteuern zugeordnet. Sie mindert als Betriebsausgabe den steuerlichen Gewinn des Gewerbebetriebs und beeinflusst damit auch die Höhe der Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer.

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbetrags - im Fall der Zerlegung aufgrund des Zerlegungsanteils - mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Diese Grundsätze sind Ausgangspunkt der Entscheidung im Besteuerungsverfahren. Deshalb ist die prinzipielle Frage der Einordnung des IT-Freiberuflers als gewerblich oder freiberuflich so wichtig. Quelle. Bundesfinanzministerium.

 

 

IT Freiberufler Dieser Beitrag wurde uns mit freundlicher Genehmigung der IT freiberufler überlassen, dem Report für Selbständige in der IT und New Media Branche. Die IT freiberufler informiert IT-Freiberufler aus Deutschland, Österreich und Schweiz aktuell über Honorare, Marktentwicklung und Qualifizierung, Marketing, Auftragsakquise, Existenzgründung sowie rechtliche Fragen.

 

 



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