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Haftungsrisiken, Verträge und Versicherungen

Eine eigene Versicherung tut not

(März 2001)
Inhalt dieses Artikels:
Verträge zwischen Freiberufler und Unternehmensberatung | Werkvertrag und Dienstvertrag | Risiken minimieren mit Haftpflichtversicherungen | IT-Freiberufler passen in kein Schema | EDV- und Elektronikversicherungen | Betriebshaftpflicht | Berufshaftpflicht | Vermögensschadenshaftpflicht | Kosten und Konditionen für Haftpflichtversicherungen sind schwer vergleichbar
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IT-Freiberufler haben ein hohes Haftungsrisiko, das auch durch Rahmen- und Projektverträge mit ihrer Personalagentur oder Unternehmensberatung beeinflusst wird. Eine eigene Versicherung tut immer not. Es gibt verschiedene Standard-Haftpflichtversicherungen für gewerbliche Unternehmen und klassische freie Berufe wie Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte . IT-Fachkräfte dagegen müssen individuell verhandeln.

Wer arbeitet, macht Fehler. Die meisten alltäglichen Missgeschicke sind schnell zu korrigieren. Es kann aber auch teuer werden. Kein Beteiligter an einem IT-Projekt ist davor geschützt, Schäden zu verursachen, die bis in den zweistelligen Millionenbereich reichen können.

Wenn verschütteter Kaffee die Tastatur zerstört, lässt sich der Schaden leicht aus eigener Tasche zahlen. Aber was ist, wenn ein fehlerhafter Programmcode eine für das Unternehmen lebenswichtige Datenbank ausradiert? Oder wenn das komplette Netz einer Bank lahmgelegt ist? Vor allem Betriebsunterbrechungen mit entsprechendem Gewinnausfall für das betroffene Unternehmen haben hohe Kosten zur Folge. Im Extremfall ist der Schaden höher als ein Einziger im ganzen Leben verdienen kann. Der finanzielle Ruin wäre programmiert, und der Status als ewiger Schuldner festgeschrieben. Freiberufler haften (wie Angehörige von Personengesellschaften) mit ihrem gesamten Privatvermögen, dem vorhandenem und dem zukünftigen.

 

Verträge zwischen Freiberufler und Unternehmensberatung nach oben
   
Haftung
> Haftungsfragen vertraglich regeln
> Werkvertrag ist erfolgsabhängig
> Dienstvertrag ist aufwandsabhängig


Zum Ersatz eines Schadens verpflichtet ist prinzipiell derjenige, der ihn verursacht hat. Das klingt plausibel, ist aber nicht immer bewusst. Im Dreiecksverhältnis zwischen Unternehmens- bzw. Personalberatung, Freiberufler und Endkunde hat der Freiberufler kein Vertragsverhältnis mit dem Endkunden. Aber im Schadensfall kann er trotzdem haftbar gemacht werden. Zunächst steht zwar der direkte Vertragspartner in der Pflicht. Der Auftragnehmer oder dessen Versicherung kann aber ihrerseits den Freiberufler als Subunternehmer in Regress nehmen.

Wie weit der Zugriff im Einzelnen gehen kann, hängt von den Einzelheiten der Vertragsgestaltung zwischen Unternehmensberatung und Freiberufler ab. Davon unberührt bleibt der Vertrag Unternehmensberatung - Kunde. Rechtsanwalt Dr. Grunewald "Zunächst ist nochmals zu betonen, dass in diesem Fall zwischen Freiberufler und Kunde kein Rechtsverhältnis besteht. Vertragliche Rechte und Pflichten sind nur im Verhältnis zwischen Freiberufler und Unternehmensberatung bzw. Unternehmensberatung und Kunde gegeben." Konsequenz: durch Regelungen, mit denen die Unternehmensberatung ihrerseits den Freiberufler haftbar macht, kann sie selbstredend nicht ihre eigenen vertraglichen Verpflichtungen weiterreichen. Sie kann sich aber vertraglich die Option sichern, auf den Freiberufler zurückzugreifen. Falls dieser zahlungsunfähig bzw. nicht ausreichend versichert ist, bleiben ihre eigenen Verpflichtungen davon allerdings unberührt.

Eine Stellungnahme dazu aus der Versicherungsbranche: " Diese Haftung besteht innerhalb der jeweiligen Vertragsbeziehung, also zum einen im Verhältnis: IT-Spezialist - Beratungsunternehmen und zum anderen im Verhältnis dieses Unternehmens zum Endkunden. Soweit demnach das Beratungs-Unternehmen wegen einer mangelhaften Leistung der Beratung, die ihren Ursprung in einer Schlechterfüllung der IT-Leistung hat, kann es diesen Schaden seinerseits gegenüber dem IT-Spezialisten regressieren, soweit vertragliche Haftungsvereinbarungen dies nicht ausschließen."
(Rainer Peters, Sprecher der Aachener und Münchner Versicherung auf Anfrage).
Ergo: alle Vertragsklauseln genau lesen.

Konsequenz daraus: Das Thema Haftpflichtversicherung ist für Unternehmensberatungen, IT-Dienstleister und Freiberufler von gleich hohem Stellenwert. Es kann darüber hinaus nicht schaden, wenn man als Freiberufler nach den Haftpflichtversicherungen seiner Unternehmensberatung fragt. Denn die Unternehmensberatung, die selbst hinreichend abgesichert ist, wird am ehesten faire Verträge anbieten, die einen Rückgriff auf den Freiberufler allenfalls bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorsehen.

Werkvertrag und Dienstvertrag
Worauf kommt es bei der Vertragsgestaltung an? Zunächst sollte man wissen, welche Art Vertrag man unterschreibt. Nicht immer steht drauf, was drin ist. Gravierende Unterschiede in Bezug auf die Haftung gibt es zwischen Werk- und Dienstverträgen.

Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer (als Unternehmensberatung oder als Freiberufler) ein konkretes Ergebnis, den Erfolg einer Tätigkeit, beispielsweise ein fehlerfreies Programm mit zuvor festgelegten Leistungsmerkmalen und Liefertermin. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unter anderem sechs Monate zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet.

Der Auftragnehmer haftet dabei nicht nur für das Endergebnis, sondern auch bei Verzug. In vielen Rahmen- und Projektverträgen sind Vertragsstrafen in unterschiedlicher Höhe enthalten. Ein Beispiel für eine entsprechende Klausel, im GULP Forum zur Diskussion gestellt: "Der Auftragnehmer übernimmt die volle Haftung für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der im Projektvertrag vereinbarten Aufgaben. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht." Er muss also, vereinfacht gesagt, Garantie leisten. Damit hat der Auftraggeber viele Möglichkeiten, eigene Verantwortung für Mängel und verspätete Leistungen auf den Auftragnehmer abzuwälzen. Wer als Freiberufler eine solche Klausel akzeptiert, muss sich das Risiko bewusst machen und sollte unbedingt dagegen versichert sein.

Beim Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer die Tätigkeit als solche. Gearbeitet und bezahlt wird grundsätzlich nach Aufwand. Für den Erfolg ist ein anderer verantwortlich, meist der Projektleiter. Der Freiberufler ist zwar von der Produkthaftung freigestellt, nicht aber von den Folgen aus Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Die richtige Versicherung kann diese Risiken begrenzen.

 

 

Risiken minimieren mit Haftpflichtversicherungen nach oben
   

Ohne ausreichende Versicherung arbeiten Freiberufler immer ohne Netz, vom doppelten Boden gar nicht zu reden. Die Versicherungsgesellschaft hat im Schadensfall außer der Schadensregulierung eine weitere wichtige Funktion, die leicht unterschätzt wird. Sie ermittelt bei jeder Schadensmeldung den Hergang des zugrunde liegenden Vorfalls und prüft die Forderung auf rechtliche Korrektheit. Für einen Freiberufler, der in der Regel Einzelkämpfer ist, kann sie im Idealfall eine Art anwaltschaftliche Tätigkeit ausüben. Trägt der Freiberufler überhaupt die (alleinige) Schuld? Oder hat der Auftraggeber selbst fahrlässig gehandelt, zum Beispiel auf Grund fehlender Datensicherung?

Aber auch wer Projekte vergibt, profitiert davon, dass der Auftragnehmer ausreichend versichert ist. Seine berechtigten Ansprüche helfen ihm nur dann, wenn er seine Forderungen auf dem Konto wiederfinden kann.

Absichern sollte man sich unbedingt gegen Schäden, die man Dritten gegenüber anrichten kann. Dazu bieten die Versicherungsgesellschaften verschiedene Typen von Haftpflichtversicherungen an, die jeweils unterschiedliche Risiken abdecken. Die meisten haben sicher schon eine Haftpflichtversicherung - und viele glauben, damit umfassend versichert zu sein. Die genaue Bezeichnung dieser Versicherung ist aber Privathaftpflicht. Wie der Name schon sagt, ersetzt sie nur Schäden, die im privaten Umfeld verursacht wurden. Für berufliche Risiken braucht man zusätzliche Versicherungen.

 

 

IT-Freiberufler passen in kein Schema nach oben
   
Versicherungsarten
> EDV- und Elektronik: keine Haftpflicht, nur eigene Schäden versichert
> Betriebshaftpflicht: Sach- und Personenschäden, Folgeschäden bedingt
> Berufshaftpflicht: die "Betriebshaftpflicht der Freiberufler"; Versicherungsschutz nach individuellem Risikoprofil
> Vermögensschadenshaftpflicht: auch indirekte Folgen von Sachschäden, allgemeine wirtschaftliche Schäden, Forderungen Dritter

EDV- und Elektronikversicherungen
Naheliegend für IT-Spezialisten scheint auf den ersten Blick eine EDV- oder Elektronikversicherung zu sein. Achtung: diese Versicherungen werden gern mit Haftpflichtversicherungen verwechselt. Richtig ist, dass sie nicht für Ansprüche Dritter gelten. Sie regulieren nur versicherte Schäden im eigenen Betrieb oder Büro, zum Beispiel im Home Office des Freiberuflers.

Betriebshaftpflicht
Durch die Betriebshaftpflicht werden in den meisten Standardverträgen nur Sach- und Personenschäden versichert, die durch Fehler oder Unterlassungen eines Unternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht wurden. Wenn ein schwerer Monitor durch das Verschulden des Versicherten auf den Boden und gleichzeitig auf den Fuß eines Kollegen fällt, behandelt die Versicherung den zerstörten Monitor als Sach- und den verletzten Fuß als Personenschaden. Vereinfacht ausgedrückt: ersetzt wird nur, was direkt physisch beschädigt wird, nicht aber Folgen von Progammier- oder Bedienungsfehlern. Die meisten Gesellschaften bieten aber mittlerweile branchenspezifische Varianten an, die auf das jeweilige Risikoprofil abgestimmt sind.

Entscheidend ist, was im Einzelfall als versichertes Risiko definiert wird. Rechtliche Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, wonach sich der Versicherungsschutz "auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnisse oder Tätigkeiten des Versicherungsnehmers" erstreckt. Deshalb sollte es die Mühe wert sein, Angebote verschiedener Versicherungen zu vergleichen, über die Aufnahme der versicherten Tätigkeiten verhandeln und am besten den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen. Wer wie (die meisten) IT-Freiberufler in fremden Räumen, an fremden Geräten oder mit fremden Daten arbeitet, für den ist eine Betriebshaftpflicht empfehlenswert - vorausgesetzt, die Risiken in der IT sind hinreichend im Vertrag berücksichtigt.

Berufshaftpflicht
Die Berufshaftpflicht als "Betriebshaftpflicht des Freiberuflers" ist zwar die typische Freiberufler-Haftpflichtversicherung. Doch sie ist speziell auf die klassischen freien Berufe zugeschnitten wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater. Für diese Berufsgruppen ist die Versicherung meist Voraussetzung für die Zulassung. Es gibt bei den meisten Gesellschaften unterschiedliche Varianten und Gruppenverträge, für IT-Freiberufler leider nicht. Genau wie bei der Betriebshaftpflicht entscheiden die im Vertrag einzeln aufgeführten Tätigkeiten, ob die Folgen daraus mitversichert sind. In der Regel sind Haftungsrisiken eines IT-Freiberuflers versichert, die aus einer schwerpunktmäßig beratenden Tätigkeit entstehen können, beispielsweise im Rahmen des Netzwerkaufbaus, der EDV-Beratung inklusive Empfehlung bzw. Kauf und Installation von Hard- und Software.

Laut Rainer Peters von der Aachener und Münchner Versicherung ist die Berufshaftpflicht die Versicherung, die freiberufliche IT-Spezialisten benötigen. "Innerhalb einer risikoadäquaten (Berufs-) Haftpflichtversicherung für den IT-Spezialisten werden auch Vermögensschaden gedeckt sein. Die versicherungsvertraglichen Besonderheiten zu Umfang und Inhalt einer solchen Vermögensschadendeckung ergeben sich aus dem wording des Versicherungsvertrages, zum Beispiel aus den insoweit vertraglich vereinbarten Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen." Mit anderen Worten: auf die einzelvertraglichen Versicherungsbedingungen kommt es an.

Vermögensschadenshaftpflicht
Bei beiden Versicherungsarten nicht standardmäßig inbegriffen sind Bearbeitungs- und Vermögensschäden (z.B. Folgen von Programmier- und Bedienungsfehlern wie gelöschte Daten oder Betriebsausfall), die oft mehrfach so hoch sind wie ein Sachschaden. Typische Risiken von Entwicklern und Administratoren bleiben außen vor, sofern keine individuellen Bedingungen ausgehandelt werden. Fast nie lassen sich ausgerechnet die teuersten Schäden versichern, die Folge des ursprünglichen Schadens sind. Typischer Fall ist die Betriebsunterbrechung und die Forderungen etwa der Kunden des Auftraggebers als Folge dieser Betriebsunterbrechung.

Hier hilft nur die Vermögensschadenshaftpflicht. Sie ersetzt auch sogenannte Bearbeitungs- und Vermögensschäden, für die der Versicherte aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit indirekt verantwortlich ist. Für Angehörige der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe (Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare) ist die Absicherung gegen Vermögensschäden sogar gesetzlich vorgeschrieben. Neben den vermittelnden, begutachtenden oder verwaltenden sind es insbesondere die beratenden Berufe, die ihre Tätigkeiten durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung absichern.

Diese Versicherung deckt auch Forderungen des "Kunden des Kunden" ab. Ein für die IT-Branche naheliegender Fall: wenn der Kunde ein Internet Service Provider ist und die Websites vieler seiner Kunden nicht erreichbar sind. Dies sind vor allem mögliche Folgeschäden, die nur mittelbar mit dem Ursprungsschaden zu tun haben, aber den Löwenanteil an der Gesamtsumme ausmachen können. Auch hier allerdings gelten die Grundsätze jeder Haftpflichtversicherung: versichert ist nur das, was im Vertrag geregelt ist. Und besondere Aufmerksamkeit verdienen die Ausschlussklausel, das typische Kleingedruckte. Hier ist explizit festgelegt, welche Art von Schäden nicht enthalten sind.

Eine der wenigen Angebote, das sich speziell an die IT-Branche richten, sind die "Safe-IT-Haftpflichtversicherung" der Gothaer Versicherung und die "fundamente it" der Karlsruher. Es handelt sich dabei um Betriebshaftpflichtvericherungen, die um Vermögensschadenselemente erweitert wurden. "Als Unternehmer/Gewerbetreibender der Informationstechnologie (IT) sind Sie ganz spezifischen Risiken, insbesondere einer weitreichenden Haftung aus Vermögensschäden, ausgesetzt. Da hier die normale Betriebshaftpflichtversicherung oft nicht ausreicht, haben wir für Sie die Gothaer Safe-IT-Police entwickelt", so die Gothaer. Versichert sind beispielsweise: Schäden durch Abhandenkommen und Löschung fremder Daten, Verzugsschäden im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Software.

Die Versicherungen scheinen die Relevanz der IT-Branche als Zielgruppe erkannt zu haben. Ein ähnliches "Konzept für eine speziell auf den IT-Bereich zugeschnittene Haftpflichtversicherung" entwickelt zur Zeit beispielsweise die Aachener und Münchner Versicherung.

Gemeinsam ist diesen Konzepten, dass Vermögensschäden auch hier nur begrenzt versichert sind.

 

 

Kosten und Konditionen für Haftpflichtversicherungen sind schwer vergleichbar nach oben
   

Welche Versicherung soll man nun wählen und was kostet es? Das ist pauschal schwer zu sagen. Denn die Grenzen zwischen den Versicherungsarten sind fließend, bedenkt man die unterschiedlichen Konditionen der einzelnen Gesellschaften und zusätzlich die individuellen Regelungen.

Daher lassen sich auch die Kosten solcher Versicherungen nicht pauschal beziffern. Zu unterschiedlich ist das Risiko in den verschiedenen IT-Berufen. Außerdem berechnen die Versicherungen den Beitrag unter anderem nach Umsatz. Dazu ein Zitat aus dem GULP Forum: "Ich habe mir vor 3 Monaten mehrere Angebote erstellen lassen. Die Angebote differierten in den Details stark. Die Kosten sind dabei nicht alleine ausschlaggebend. Wichtig sind auch Selbstbehalt, Deckungssumen im Schadensfall und Auflagen. Interessant ist neben der Haftpflicht auch die juristische Vertretung durch die Versicherung im Schadensfall. Ich kann nur empfehlen sich ein wenig Zeit zu nehmen und angeforderte, detaillierte Angebote zu vergleichen. 2000 DM pro Jahr für einen Umsatz zwischen 200.000 und 400.000 sind realistisch."

Wie weit der Versicherungsschutz reichen soll und wieviel man dafür bezahlen will, sind nicht zuletzt Fragen der persönlichen Risikobetrachtung und -bereitschaft. Angesichts potentieller Ketten von Folgeschäden biete nur die Vermögensschadenshaftpflicht als sogenanntes Vollkonzept weitreichende Sicherheit, so der Versicherungsfachwirt Falko Medla, der Kunden aus der IT-Branche betreut. Die Versicherungen lassen sich diese Konzepte entsprechend bezahlen. Etwa 3000 DM betrage der durchschnittliche Beitrag bei 1 Million Versicherungssumme. Zudem werde der Anwärter sehr kritisch geprüft: persönliche Zuverlässigkeit und eine für die jeweilige Tätigkeit qualifizierte Ausbildung sowie Berufserfahrung müssten nachgewiesen werden, um überhaupt eine Police zu bekommen. Schöner Nebeneffekt: der IT-Freiberufler, der eine hat, verfügt damit über eine erstklassige Referenz.

 

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Grundlegendes wird sehr deutlich - vielen Dank. (Juni 2010)"

"Sehr informativ und erklärt gut die unterschiedlichen Begrifflichkeiten. Es fehlen nur noch ein paar Links auf diese speziellen IT-Versicherungs-(Vergleichs)-rechner, denn die sind nicht so leicht zu finden. (... nach 2 Std Suche nur für Ärtzte, Architekten usw. aber nicht für IT-ler gefunden. (Juni 2009)"

"Wunderbar...und was weiter? Die raren Angebote sind unverschämt teuer:)) (Mai 2009)"

"hätte fast schon unterschrieben - na da werde ich nochmal drüber nachdenken - vielen Dank! (März 2009)"

"Hilfreich und informativ, klärt viele Mißverständnisse auf! (September 2007)"

"Sehr gut! (November 2006)"

"Endlich einmal eine umfassende Erstinformation zu den Berufsrisiken der "IT-Freiberufler" inkl. guter Hinweise, wie man sich dagegen absichern kann. Leider sind die Kosteninformationen nicht mehr aktuell. (Mai 2006)"

"Ein sehr guter Einstieg in dieses mir noch fremde Thema, Danke. (November 2005)"

"Hilfreich - vielen Dank. (Oktober 2005)"

"Hat mir auch weitergeholfen, durch Bestätigung von dem was ich gewusst oder vermutet habe. Vielen Dank! (August 2003)"

"Hat mir sehr weitergeholfen. Vielen Dank! mcs (Juli 2003)"


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