AGB für Arbeitnehmerüberlassungsverträge der Randstad Professional Solutions GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Arbeitnehmerüberlassungsverträge der Randstad Professional Solutions GmbH & Co. KG

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Randstad Professional Solutions GmbH & Co. KG (nachfolgend „Randstad“) für Arbeitnehmerüberlassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit Randstad sich schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt.

1. Behördliche Genehmigung

Randstad besitzt die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit – Agentur für Arbeit Düsseldorf.

2. Rechtsstellung der Randstad Mitarbeiter

Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Randstad Mitarbeitern und Kunde begründet. Während des Einsatzes unterliegen Randstad Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.

3. Auswahl der Randstad Mitarbeiter

Randstad stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Randstad Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb der ersten 6 Stunden nach Arbeitsaufnahme eines Randstad Mitarbeiters meldet, werden bis zu 6 Arbeitsstunden nicht berechnet. Randstad kann während des laufenden Einsatzes Randstad Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete Randstad Mitarbeiter austauschen, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.

4. Einsatz der Randstad Mitarbeiter und Streik

Der Kunde setzt Randstad Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Randstad Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit, Einsatzort und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Randstad und dem Kunden vereinbart werden.

Außerdem setzt der Kunde Randstad Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt Randstad insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei.

Der Kunde zahlt Randstad Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.

Der Kunde informiert Randstad unverzüglich über geplante Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen. Sollte der Kunde von einem rechtmäßigen Arbeitskampf betroffen sein, werden die im Einsatz befindlichen Mitarbeiter abgezogen, es sei denn, der Einsatz soll im Rahmen eines für den Kundenbetrieb vereinbarten Notdienstes erfolgen und der Mitarbeiter stimmt dem Einsatz zu.

5. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe.

Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Der Kunde versichert, die Daten der Randstad Mitarbeiter nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften und ausschließlich zum Zwecke der Einsatzabwicklung zu verarbeiten sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten der Randstad Mitarbeiter zu ergreifen, die die Pflichten des Art. 25 DSGVO erfüllen.

Er verpflichtet sich ferner dazu, die Daten nur für die Dauer zu speichern, die nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und sie zu löschen, soweit keine Archivierung nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben ist.

6. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen

Für die Randstad Mitarbeiter finden die zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge sowie die gegebenenfalls für eine bestimmte Branche anwendbaren Tarifverträge über Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer und diverse betriebliche Vereinbarungen Anwendung.

7. Arbeitsschutz

Gemäß § 11 Absatz 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit der Randstad Mitarbeiter den für den Kundenbetrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber, insbesondere zur Einhaltung von §§ 5, 6 ArbSchG, obliegen dem Kunden unbeschadet der Pflichten von Randstad. Der Kunde gewährt Randstad oder deren Beauftragten (u. a. Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten) den Zutritt zum Tätigkeitsort der Randstad Mitarbeiter und legt ihnen auf Wunsch die in Bezug auf ihr Arbeitsschutzsystem bestehende Dokumentation zur Einsicht vor. Ein Arbeitsunfall ist der betreuenden Randstad Niederlassung unverzüglich zu melden und wird gemeinsam untersucht. Der Kunde wird Randstad über die notwendige Angebots- und Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vor Arbeitsantritt informieren.

8. Tarife und Sonderkündigungsrecht

Zur Umsetzung eines für eine bestimmte Branche geltenden tariflichen Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer wird der Kunde Randstad mitteilen, welcher Branche der Einsatzbetrieb zugehört und ob bzw. welche Tarifverträge oder zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen im Einsatzbetrieb anwendbar sind. Der Kunde hat Randstad das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb nachzuweisen. Der Kunde steht für die Richtigkeit der gemachten Angaben ein.

Sofern sich Änderungen in der Branchenzugehörigkeit, den anwendbaren Tarifverträgen oder den zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen ergeben, wird der Kunde Randstad hierüber informieren.

Randstad ist berechtigt, die Kundentarife nach billigem Ermessen zu erhöhen. Dies gilt, wenn sich die von Randstad an Randstad Mitarbeiter zu zahlende Vergütung aufgrund gesetzlicher (z. B. gesetzliches Equal Pay nach 9 Monaten Überlassungsdauer) oder tariflicher Bestimmungen oder sonstigen Verpflichtungen erhöht. Notwendige Tariferhöhungen wird Randstad dem Kunden anzeigen. Die Erhöhung wird 2 Wochen nach Zugang der Anzeige beim Kunden wirksam. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen 2 Wochen nach Zugang der Anzeige zum Termin der Tariferhöhung zu kündigen.

Randstad steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu, wenn die angepassten Tarife nicht gezahlt werden.

9. Zeiterfassung

Die Erfassung der von Randstad Mitarbeitern geleisteten Arbeitsstunden erfolgt per elektronischer Zeiterfassung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde den Nutzungsbedingungen vor der erstmaligen Nutzung zustimmt. Diese sind im Zeitportal aktiv durch eine berechtigte Person zu bestätigen.

Soweit und solange eine elektronische Zeiterfassung nicht erfolgt oder erfolgen kann, z. B. mangels Bestätigung der Nutzungsbedingungen, legt jeder Randstad Mitarbeiter wöchentlich einen Stundennachweis vor, aus dem die von ihm geleisteten Arbeitsstunden hervorgehen. Der Kunde lässt die geleisteten Arbeitsstunden und den Anspruch auf Leistungszulagen auf dem Stundennachweis wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen. Können Stundennachweise keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterzeichnung vorgelegt werden, ist Randstad berechtigt, die vom Randstad Mitarbeiter erfassten Stunden gegenüber dem Kunden abzurechnen.

10. Stundensatz und Abrechnung

Der vereinbarte Stundensatz enthält, bezogen auf den Einsatzort, sämtliche Kosten einschließlich Zulagen, Fahrgeld und Unterkunft. Der Kunde ist verpflichtet, Randstad über geplante Änderungen des Einsatzortes und angeordnete Dienstfahrten unverzüglich vorab zu informieren. Dienstreisen werden dem Kunden entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Randstad.

Beanstandungen an Rechnungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht innerhalb von drei Kalendermonaten ab Zugang der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden.

11. Haftung

Randstad haftet neben der Erfüllung der Vertragspflichten bezüglich aller überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung für Auswahlverschulden beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehende Schäden ist ferner auf einen maximalen Betrag von insgesamt 5.000.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Für weitergehende Ansprüche haftet Randstad nicht. Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle.

12. Vorbeschäftigung des Mitarbeiters

Der Kunde wird Randstad zur Einhaltung des AÜG unverzüglich mitteilen, wenn ein Randstad Mitarbeiter in den letzten 6 Monaten vor Überlassung beim Kunden oder bei einem verbundenen Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG direkt angestellt oder als Zeitarbeitnehmer beschäftigt war. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der sich ergebenden Mehrkosten im Hinblick auf den betroffenen Randstad Mitarbeiter.

13. Personalvermittlung

1. Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem an ihn überlassenen Randstad Mitarbeiter wird ein Vermittlungshonorar, abhängig von der Dauer der vorangegangenen ununterbrochenen Arbeitnehmerüberlassung, nach der folgenden Staffelung fällig:

  • in den ersten 3 Monaten: 30% des Jahresbruttogehalts (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beim Kunden
  • 4. bis einschl. 6. Monat: 25% des Jahresbruttogehalts (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beim Kunden
  • 7. bis einschl. 9. Monat: 20% des Jahresbruttogehalts (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beim Kunden
  • 10. bis einschl. 12. Monat: 15% des Jahresbruttogehalts (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beim Kunden

Der Kunde zeigt Randstad den Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie das vereinbarte Jahresbruttogehalt innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung mit dem Randstad Mitarbeiter bzw. dem für die Arbeitnehmerüberlassung vorgesehenen Bewerber schriftlich an.

Erbringt der Kunde innerhalb dieser Frist keinen geeigneten Nachweis über das vereinbarte Jahresbruttogehalt, wird als Berechnungsgrundlage für das Vermittlungshonorar für einen Randstad Mitarbeiter, abhängig von der Dauer der vorangegangenen ununterbrochenen Arbeitnehmerüberlassung beim Kunden, der vereinbarte Kundentarif nach der folgenden Staffelung herangezogen:

  • in den ersten 3 Monaten: das 325-fache des jeweiligen Kundentarifs
  • 4. bis einschl. 6. Monat: das 250-fache des jeweiligen Kundentarifs
  • 7. bis einschl. 9. Monat: das 175-fache des jeweiligen Kundentarifs
  • 10. bis einschl. 12. Monat: das 100-fache des jeweiligen Kundentarifs

2. Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem für die Arbeitnehmerüberlassung vorgesehenen Bewerber oder Randstad Mitarbeiter ohne vorherige Arbeitnehmerüberlassung wird ein Vermittlungshonorar in 35% des Jahresbruttogehalts (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) beim Kunden fällig.

Erbringt der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung keinen Nachweis über das Jahresbruttogehalt für den für die Arbeitnehmerüberlassung vorgesehenen Bewerber oder Randstad Mitarbeiter, wird als Berechnungsgrundlage für das Vermittlungshonorar das 400-fache des von Randstad für den Bewerber oder Randstad Mitarbeiter angebotenen Kundentarifs herangezogen.

3. Wird zwischen dem Kunden und einem Randstad Mitarbeiter oder Bewerber innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Arbeitnehmerüberlassung oder nach Vorstellung des Randstad Bewerbers beim Kunden ein Arbeitsverhältnis begründet, so wird vermutet, dass das Arbeitsverhältnis auf der vorangegangenen Arbeitnehmerüberlassung oder der Vorstellung des Randstad Bewerbers beruht. Randstad ist berechtigt, in einem solchen Fall ein Vermittlungshonorar entsprechend Ziffer 13.1. AGB zu berechnen. Dem Kunden steht es frei, diese Vermutung zu widerlegen.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der zuständigen Niederlassung von Randstad. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart.

15. Sonstiges

Der Kunde erklärt, dass weder er noch seine Organe, Mitarbeiter und Konzerngesellschaften oder Parteien, die in seinem Besitz stehen oder von ihm kontrolliert werden, mit Handels- und Wirtschaftssanktionen (Sanktionen) belegt bzw. Gegenstand eines Anspruchs, Verfahrens oder Untersuchung in Bezug auf Sanktionen sind oder gewesen sind. Der Kunde erklärt weiterhin, dass er weder im Besitz einer Partei steht noch von einer Partei kontrolliert wird, die mit Sanktionen belegt ist. Der Kunde ergreift angemessene Maßnahmen, dass er, seine Mitarbeiter und Konzerngesellschaften etwaige auferlegte Sanktionen einhalten und unternimmt keine Aktivitäten, die dazu führen, dass Randstad, Randstad Konzerngesellschaften und Mitarbeiter gegen Sanktionen verstoßen. Der Kunde versichert, den Unternehmen der Randstad Gruppe und Mitarbeitern keine Gelder anzubieten, die von Geschäften oder Transaktionen mit Parteien bzw. Beteiligten herrühren, die mit Sanktionen belegt sind bzw. von Handlungen, welche im Widerspruch zu Sanktionen stehen.

Sollte eine Vertragspartei aus Gründen höherer Gewalt wie z. B. Feuer, Streik, Aussperrung, kriegerische Ereignisse, staatliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Sabotage etc. nicht in der Lage sein, ihren Verpflichtungen unter diesem Vertrag nachzukommen, ist sie insoweit von den entsprechenden Verpflichtungen befreit, aber nur für den Zeitraum, in dem der Zustand höherer Gewalt anhält. Dies gilt auch für den Fall einer Pandemie (z. B. Covid-19) welche sich wirtschaftlich oder rechtlich wesentlich auf die Durchführbarkeit dieses Vertrages auswirkt (z. B. behördliche angeordnete Ausgangssperren, Anordnungen zur Betriebsschließung, Quarantäne, Arbeitsunfähigkeit einer nicht unerheblichen Anzahl von Zeitarbeitnehmern, u. ä.). Der Eintritt eines solchen Ereignisses ist der anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragsparteien werden sich in solchen Fällen umgehend miteinander in Verbindung setzen und über die voraussichtliche Dauer bzw. den Umfang der störenden Auswirkungen und über die zu ergreifenden Maßnahmen beraten. Die Vertragsparteien verpflichten sich, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass die Erfüllung dieses Vertrages wieder sichergestellt wird. Schadensersatzansprüche der Parteien sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte der Zustand der höheren Gewalt mehr als sechs Monate anhalten, hat jede Vertragspartei das Recht zur Kündigung dieses Vertrages.

Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.

Sämtliche vom Kunden an Randstad zu entrichtenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

 

Stand: 01.07.2024