Junior vs. Senior: Die Erfahrung macht den Unterschied

Bin ich noch “Junior” oder schon “Senior”? Diese Frage stellen sich Festangestellte und Freelancer:innen gleichermaßen. Hier erfahren Sie, welche Unterschiede es gibt, ab wann man als Senior gilt und welchen Einfluss die Berufsbezeichnung auf das Einkommen hat.
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Junior vs. Senior: Die Erfahrung macht den Unterschied

Joscha Faralisch – Freiberuflicher Autor
Bin ich noch “Junior” oder schon “Senior”? Diese Frage stellen sich Festangestellte und Freelancer:innen gleichermaßen. Hier erfahren Sie, welche Unterschiede es gibt, ab wann man als Senior gilt und welchen Einfluss die Berufsbezeichnung auf das Einkommen hat.

Wie lange gilt man eigentlich als Junior? Ab wann ist man Senior? Gibt es dazwischen noch andere Stufen? Und welche Bedeutungen und Definitionen haben die Berufsbezeichnungen Senior und Junior überhaupt? Diese Fragen beschäftigen Festangestellte und Freelancer:innen gleichermaßen. Denn an beide Jobbeschreibungen knüpfen sich unterschiedliche Erwartungen an Erfahrung und Verantwortung — und damit auch unterschiedliche Ausgangspositionen bei der Verhandlung des eigenen Gehalts bzw. Honorars. So relevant die Fragestellung also ist, so schwierig gestaltet sich in vielen Fällen auch ihre Beantwortung. Denn Junior und Senior sind keine geschützten Begriffe und werden in verschiedenen Berufen, Branchen und Unternehmen zum Teil durchaus unterschiedlich verwendet.

Junior vs. Senior: Was ist überhaupt der Unterschied?

Der Schritt vom Junior zum Senior gilt als wichtiges Karriereziel. Doch was bedeutet Senior eigentlich? Senior-Experten verfügen über ein breites Wissen, spezifische Fachkenntnisse und jahrelange Erfahrung. Sie übernehmen viel Verantwortung, arbeiten selbstständig, treiben Themen voran und bringen eigene Vorstellungen ein. Zudem lernen sie andere an. Wer eine mehrjährige Berufspraxis mit dementsprechenden Kenntnisstand und einem hohen Maß an Eigenständigkeit mitbringt, gilt also in der Regel als Senior.

Demgegenüber werden Arbeitnehmer:innen oder Freelancer:innen, die noch am Beginn ihrer Karriere stehen, als Junior bezeichnet. Junior-Expert:innen besitzen also bereits erstes technisches Know-how, haben jedoch wenig bis keine Projekterfahrung. Sie sind meist „nur“ operativ tätig und arbeiten nach Vorgaben zu. In einigen Bereichen müssen sie noch angelernt werden.

Zu diesen grundlegenden Unterschieden zwischen Junior und Senior kommen in der konkreten Arbeitspraxis jedoch weitere individuelle Faktoren. Dazu gehört nicht zuletzt die Frage, ob der jeweilige Titel eine festangestellte oder freiberufliche Position bezeichnet.

Junior- oder Seniorstelle? Das bedeutet die entsprechende Berufsbezeichnung für Festangestellte

In Unternehmen ist die Unterscheidung in Junior und Senior in einigen Fällen bereits Teil der Stellenausschreibung: Kommen ausschließlich Bewerber:innen infrage, die bereits fundierte Erfahrung in einem bestimmten Bereich mitbringen, erhält die Stellenbeschreibung den Zusatz Senior. Besteht hingegen explizites Interesse an Berufseinsteiger:innen, wird die vakante Position als Junior-Stelle ausgeschrieben. Neben dem jeweiligen Aufgabengebiet kann dabei auch die Teamkonstellation innerhalb der Abteilung entscheidend sein. Denn in Unternehmen geht es bei der Einteilung von Junior- und Senior-Positionen oft auch um die richtige Balance innerhalb eines Teams. 

Doch ab wann ist man Senior im Beruf? Der Aufstieg von Junior zu Senior in einem Unternehmen oder im Rahmen eines Unternehmenswechsels erfolgt in der Regel durch ausgewiesene Praxiserfahrung oder eine entsprechende Weiterbildung. Auch Soft Skills und eine zielgruppengerechte Kommunikation spielen dabei eine Rolle. Im Arbeitsalltag ergibt sich durch den Positionswechsel zumeist ein neues bzw. erweitertes Aufgabengebiet, gegebenenfalls verbunden mit Personalverantwortung und Führungsaufgaben.

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Gehaltsentwicklung durch Positionswechsel bei Festangestellten

Auch auf die Gehaltsstufe kann die jeweilige Positionsbezeichnung Einfluss nehmen, wie eine Gehaltsstudie der Deutschen Gesellschaft für Projektmanagement (GPM) belegt. Im Rahmen der Untersuchung werden bei Projektmanager:innen sogar fünf Stufen unterschieden: Mitarbeiter:in, Teilprojektleiter:in, Projektleiter:in, Senior-Projektleiter:in und Projektmanagement-Direktor:in. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Gruppen sind mit 57.350 Euro Bruttojahresgehalt in der niedrigsten und 104.388 Euro in der höchsten zum Teil erheblich. Klare Vorgaben, wann das nächsthöhere Hierarchielevel jeweils erreicht ist, definiert die GPM allerdings nicht. 

Aufschluss darüber gibt jedoch ein Blick in die Gehaltsentwicklung nach absolvierten Berufsjahren. Hier liegt das durchschnittliche Bruttojahresgehalt bei Projektmanager:innen mit unter 2 Jahren Berufserfahrung bei 54.600 Euro. Bereits nach 2 bis 5 Jahren im Job steigt das Durchschnittsgehalt schon 71.300 Euro brutto jährlich an. Als weitere Gehaltsgruppen werden 6 bis 10 Jahre mit 87.600 Euro, 11 bis 15 Jahre mit 104.200 Euro, 16 bis 20 Jahre mit 112.800 Euro und über 20 Jahre mit 114.100 Euro durchschnittliches Bruttojahresgehalt definiert. Die Aufteilung der Gehaltsklassen nach Berufsjahren zeigt dabei eine ähnliche Tendenz wie die Unterteilung nach Positionen. Dies legt den Schluss nahe, dass die absolvierten Jahre im Beruf bei Festangestellten einen entscheidenden Einfluss auf das Erreichen der nächsthöheren Stufe haben und somit auch für die Entwicklung vom Junior zum Senior relevant sind.

Trotz Indizien wie Gehaltsklasse, absolvierten Berufsjahren, guten Referenzen oder Soft Skills wie Durchsetzungsfähigkeit oder Führungskompetenz gibt es in Unternehmen jedoch keine klaren oder verbindlichen Regeln für einen Positionswechsel. Wer als Junior oder Senior eingestuft wird, entscheiden hier letztlich die Vorgesetzten oder die Geschäftsführung. 

Studie: Welche Rolle spielt der Junior- oder Seniortitel für Freelancer:innen?

Anders als bei Festangestellten drückt der Junior- oder Seniortitel bei Freiberufler:innen keine Positionen innerhalb eines Unternehmens aus, sondern die eigene Projekterfahrung. Dass die Einteilung deshalb nicht weniger kontrovers ist, zeigen die Ergebnisse einer Umfrage im GULP Blog: 422 Leser:innen nahmen an der Umfrage teil, einige meldeten sich zudem per Leserkommentar zu Wort.

Zwei Drittel der Freelancer:innen halten Unterscheidung in Junior und Senior für sinnvoll

Die Antworten und Kommentare der Teilnehmer:innen zeigen deutlich: Genauso wie bei Festangestellten gelten für Freelancer:innen bei der Einteilung in “Junior” und “Senior” keine verbindlichen Regelungen, da die jeweiligen Kriterien von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Deshalb halten immerhin ein Drittel (32,35 Prozent) der Befragten die Unterscheidung für nicht sinnvoll.

67,7 Prozent der Freelancer hält die Unterscheidung zwischen Junior oder Senior für nicht sinnvoll

86 Prozent der Freelancer:innen bezeichnen sich selbst als Senior

Doch wie lange bezeichnen Freelancer:innen sich selbst als Junior? Und ab wann als Senior? Den Personenkreis, der eine Unterscheidung als sinnvoll erachtete, fragten wir nach einer konkreten Einschätzung anhand der Berufspraxis. Den Ergebnissen zufolge gilt man bis zu einer Berufspraxis von 5,7 Jahren als Junior, während sich Expert:innen ab durchschnittlich 7,6 Jahren Berufspraxis Senior nennen dürfen. Die meisten der befragten Freelancer:innen (86 Prozent) würden hierbei selbst den Titel Senior wählen. Nur 2,61 Prozent bezeichnen sich als Junior. 10,66 Prozent wissen es nicht oder machen es von Projekt zu Projekt unterschiedlich, was wiederum als Hinweis dafür gelesen werden kann, dass eine weitere Abstufung zwischen Junior und Senior fehlt.

86,7 Prozent der Freelancer würden sich als Senior bezeichnen.

Durchschnittlich verfügen die Junioren über 2,5 Jahre Berufspraxis. Die Senioren können im Schnitt 20,7 Jahre Berufserfahrung aufweisen und die noch unschlüssigen 16,6 Jahre. Hier zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen der Selbsteinschätzung und der oben erwähnten allgemeinen Klassifizierung (Junior bis 5,7 Jahre Berufspraxis, Senior ab 7,6 Jahre Berufspraxis). Dies könnte jedoch auch an der Altersverteilung der Befragten liegen: 23,2 Prozent waren zwischen 30 und 39 Jahre, 38,9 Prozent zwischen 40 und 49 Jahre und 27,3 Prozent zwischen 50 und 59 Jahre.

Als Junior gilt man bis 5,7 Jahre Berufserfahrung, als Senior gilt man ab 7,6 Jahre Berufspraxis

Auf den ersten Blick lassen die Ergebnisse zudem den Eindruck entstehen, dass die aktiven Berufsjahre bei Freelancer:innen eine kleinere Rolle spielen als bei Festangestellten. Denn selbst unter den Freelancer:innen, die erst zwischen 0 und 4 Jahre im Geschäft sind, geben über drei Viertel (79,0 Prozent) an, sich als Senior zu bezeichnen. Eine Erklärung liefert jedoch der Blick auf die Durchschnittszahlen: Im Schnitt beträgt die Differenz zwischen Berufspraxis und Dauer der Selbstständigkeit 8 Jahre. Die Umfrageteilnehmer:innen waren vor ihrer Selbstständigkeit im Durchschnitt also bereits 8 Jahre berufstätig. Eine Zeitspanne, in der viele nach eigener Einschätzung bereits zu Senior-Expert:innen gereift sind.

Einfluss des Junior- oder Seniortitels auf den Stundensatz

Wie die Zahlen der GPM-Studie zeigen, hat die jeweilige Positionsbezeichnung bei Festangestellten auch einen sichtbaren Einfluss auf das Gehalt. Bei Freelancer:innen ist das nicht anders, sind sich 78,6 Prozent der Befragten sicher. Während die Befürworter:innen die Bezeichnung Senior als gutes Argumentationsmittel für einen höheren Stundensatz anbringen, stellen die anderen eine Gegenthese auf: Oftmals sei eine gesuchte Junior-Projektposition nur so ausgeschrieben, um den Stundensatz nach unten zu drücken, nicht etwa wegen der niedrigeren Anforderungen an Know-how und Erfahrung.

78,6 Prozent der Freelancer finden, dass sich der Titel Junior oder Senior auf den Stundensatz auswirkt.

Darin liegt vielleicht auch die Lösung in der Diskussion, ob die Unterscheidung zwischen Junior und Senior nun sinnvoll ist oder nicht: Der Zusatz Senior ist in jedem Fall ein gutes Mittel, um seine Expertise zu untermauern und dementsprechend bei den Gehalts- und Stundensatzverhandlungen punkten zu können. Dies gilt für Festangestellte und Freelancer:innen übrigens gleichermaßen.