
Aktuell berichtet: Zeit läuft ab - Werkvertragskriterien bald beschlossen
Wird vielkritisierter Gesetzesentwurf contra Scheinselbstständigkeit unverändert durchgesetzt?
Andrea Nahles hat offensichtlich vor, aller Gegenwehr von Arbeitgeberverbänden und Co. sowie der zwischenzeitlichen Intervention von Angela Merkel zum Trotz, den Gesetzesentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen „bald“ ins Kabinett zu bringen. Inhaltlich soll sich dabei am Vorschlag ihres Ministeriums, bis auf eine für Freiberufler unwesentliche Änderung bezüglich Zeitarbeit abseits von Flächentarifverträgen, ihrer Ansicht nach nichts mehr grundsätzlich ändern.
Aus dem Ministerium wurde dazu nur hinzugefügt: Nur wenn alle Kriterien "in der Gesamtschau" erfüllt seien, könne ein Missbrauch von Werkverträgen festgestellt werden. Das könne man im Gesetzentwurf sicher noch deutlicher machen.
Was heißt das für Freiberufler?
Es bleibt weiterhin unklar, welchen konkreten Fortschritt der Gesetzesentwurf gegenüber der bisherigen Praxis zur Feststellung von Scheinselbstständigkeit bringt – oder ob diese zukünftige Basis für Freiberufler schlechter ist als heute. Auch aktuell kann die Situation anhand von weichen Kriterien und in einer „Gesamtschau“ bewertet werden – nur sind die Kriterien gänzlich unklar. Freiberufler wären sich durch das neue Gesetz also nach wie vor nicht sicher, ob sie bei einer Prüfung der Deutschen Rentenversicherung als scheinselbstständig eingestuft würden.
Das neue Gesetz würde entsprechend keine Verbesserungen, sondern womöglich weitere negative Folgen für den Projektmarkt mit sich bringen. Der VGSD spricht in diesem Zusammenhang von Unternehmen, die bereits jetzt im großen Stile Selbstständige dazu bringen, fortan über befristete Verträge oder Arbeitnehmerüberlassung zu arbeiten.
Was können Freiberufler jetzt tun?
Vertreter der Interessen von Freiberuflern wie der VGSD oder die ADESW sowie Freiberufler selbst sehen den Gesetzesentwurf als potenzielle Gefahr für die Freiberuflichkeit als solche. Da die Zeit zur inhaltlichen Einflussnahme auf den Gesetzesentwurf nun sehr knapp ist, sollten Sie selbst aktiv Einfluss zu nehmen, falls Sie es noch nicht getan haben.
So können Sie selbst aktiv werden:
- Aufzeigen, dass die geplanten Kriterien nicht realisierbar sind: An der Befragung zum Thema Scheinselbstständigkeit teilnehmen.
- Petition pro „Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber“: Unterzeichnen und weitersagen.
- Wertvollen Input für Veröffentlichungen geben: An der aktuellen GULP Umfrage teilnehmen und (als GULP Profilinhaber) Ihren persönlichen Kommentar abgeben.
Berichte von GULP zum Thema:
- Übersicht zum Gesetzentwurf
- Wir wandern aus, Frau Nahles! – Ergebnisse der Scheinselbstständigkeits-Umfrage
- Prädikat „praxisuntauglich“ – Selbstständigen-Studie zu Nahles-Gesetz
- Aktuell berichtet: Zeit läuft ab - Werkvertragskriterien bald beschlossen
- In der Kritik: Regulierungs-Ambitionen gegen Missbrauch von Werkverträgen
- Freiberufler-Kommentare zum Gesetzesentwurf von Frau Nahles
- Gesetzesentwurf mit Folgen? „Auf ein Wort, Frau Nahles“
- Interview mit dem Verbandsvorsitzenden des VGSD, Dr. Andreas Lutz, zum Thema Petition gegen das geplante „Gesetz gegen den Missbrauch von Werkverträgen“
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