Der alte und der neue Arbeitgeber.

Sofern Sie nicht gerade arbeitslos sind, vom bisherigen Arbeitgeber freigestellt wurden oder Sie bis dato als Selbstständiger tätig waren, befinden Sie sich in der heiklen Situation, dass der aktuelle Arbeitgeber sicher wenig erfreut darüber wäre, wenn Sie sich bei einem anderen Unternehmen bewerben. Mag man auch noch so professionell bzw. freundschaftlich miteinander umgehen, eine Bewerbung aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus ist immer auch ein Akt der Illoyalität. 

Diskretion ist deshalb angeraten, eine heimliche Bewerbung in solchen Fällen die Regel. Sorgen Sie zudem dafür, dass sich auch das Unternehmen, bei dem Sie sich bewerben, an ein vertrauliches Handling hält. Dazu bitten Sie Ihn im Bewerbungsanschreiben um eine vertrauliche Behandlung der Bewerbung. Wichtig: Es hat sich in solchen Fällen weithin der Begriff „Vertraulichkeit“ statt „Diskretion“ etabliert.

Sollte die Branche klein sein und Sie befürchten, dass der Draht zwischen neuem und altem Arbeitgeber zu eng ist, ist es erlaubt, in seiner Bewerbung alle Hinweise auf Ihre gegenwärtige Firma zu entfernen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie spätestens im Vorstellungsgespräch Farbe bekennen müssen.
 

Auch im Sinne der Fairness sollte ein Arbeitnehmer allerdings

  • seine Bewerbung auf die neue Stelle in seiner Freizeit erstellen.
  • für Vorstellungsgespräche einen Tag Urlaub oder Überstundenausgleich in Anspruch nehmen.

  • tunlichst vermeiden, Bewerbungsunterlagen auf dem dienstlichen PC zusammen zu stellen und sie auf dem Firmen-Drucker auszudrucken.

Abgesehen davon, dass dies in den meisten Fällen verboten ist, kann es bei solchem Verhalten und Unachtsamkeit mit der Diskretion schneller zu Ende sein als gewollt.

Wenn Sie sich bei einem anderen Unternehmen bewerben, prüfen Sie, ob es in Ihrem aktuellen Arbeitsvertrag eine Konkurrenzklausel gibt, die eine Bewerbung von vorneherein erschwert oder gar ausschließt.

Sie haben sich erfolgreich auf die neue Stelle beworben und eine mündliche Zusage erhalten? Dann

  • kündigen Sie dennoch erst, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist und Sie diesen von einem Arbeitsrechtsexperten haben prüfen lassen.
  • kündigen Sie form- und fristgerecht Ihre alte Arbeitsstelle. Sie müssen darin nicht den Grund Ihrer Kündigung angeben, Sie können es aber. In jedem Fall sollten Sie höflich bleiben und der Versuchung widerstehen, hier noch einmal eventuellen Frust und Ärger anzubringen.

  • halten Sie das Kündigungsschreiben kurz und kommen präzise und eindeutig auf den Punkt. Es genügt ein einfaches "Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Datum".

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