Technische Nutzungsbedingungen der GULP Information Services GmbH

im Folgenden GULP genannt

 

GULP Roboter

Konkrete Projekte
Jede offene Position darf ausschließlich ein einziges, konkretes Projekt beschreiben. Die Beschreibung muss mindestens den Einsatzort, den Projektbeginn, die voraussichtliche Laufzeit und die technischen Anforderungen beinhalten. Allgemein gehaltene Projektbeschreibungen und die Zusammenfassung mehrerer Projekte zu einer offenen Position sind nicht zulässig.

Linkliste
GULP Roboter und GULP Linkliste können nur in Kombination gebucht werden.

Firmenlogo
Der Kunde stellt GULP ein Logo folgenden Typs zur Verfügung: .gif, .jpg oder .png, maximale Breite 150 Pixel bei maximaler Höhe von 50 Pixeln und einer maximalen Fläche von 2.500 Pixeln. Falls ein Logo dieses Ausmaßes nicht vorliegt, passt GULP das gelieferte Logo entsprechend an.

Änderung der Konfiguration
Der GULP Roboter wird für das Angebot des Kunden konfiguriert. Falls durch die Änderung des Kunden die Konfiguration nicht mehr gültig wird, so muss der Kunde dies GULP mitteilen. Falls diese Mitteilung unterbleibt, trägt GULP keine Verantwortung dafür, dass die Positionen eventuell falsch oder gar nicht mehr erfasst werden. Falls es durch die Änderung des Kunden technisch nicht mehr möglich ist, die offenen Positionen zu erfassen, so hat der Kunde wegen der Nicht- oder Falscherfassung der Position keinerlei Recht oder Ansprüche gegen GULP.

Anzahl der Projektangebote
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr als die gebuchte Anzahl an Projekten auf seinem Webserver in der Form veröffentlicht wird, die vom Roboter erfasst wird. Der Roboter erfasst alle Angebote, die seiner Konfiguration entsprechen. Wird die maximale Anzahl an gleichzeitig schaltbaren offenen Positionen überschritten, so wird der Differenzbetrag zum nächsthöheren Paket in Rechnung gestellt.

Texte
GULP darf alle Texte ändern, sperren und löschen. GULP macht von diesem Recht jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Gebrauch (z.B. objektive Anhaltspunkte für veraltete, irreführende oder unzutreffende Texte oder für einen Verstoß gegen anwendbares Recht oder gegen die Geschäftsinteressen von GULP). GULP ist jedoch nicht verpflichtet, Texte zu ändern, zu sperren oder zu löschen.

Aufbau der GULP Webseiten
Änderungen der GULP Webseiten, die zum Wegfall oder zu einer wesentlichen Einschränkung vereinbarter Merkmale des Dienstes führen, nimmt GULP nur mittels des unten im Abschnitt über „Änderung dieser Technischen Nutzungsbedingungen“ beschriebenen Verfahrens vor. Sonstige Änderungen am Aufbau der GULP Webseiten stehen im freien Ermessen von GULP und dürfen vorgenommen werden, ohne den Kunden davon zu unterrichten und ohne die Technischen Nutzungsbedingungen anzupassen.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Sofern nicht abweichend geregelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. GULP hat jedoch das Recht, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

 

Änderung dieser Technischen Nutzungsbedingungen

GULP behält sich vor, diese Technischen Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. GULP wird den Kunden über die Änderung mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform informieren. Der Kunde ist berechtigt, der Änderung bis spätestens zwei (2) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht oder nicht fristgerecht in Textform, so gilt die Zustimmung des Kunden zur Änderung als erteilt und die neue Regelung tritt gegenüber dem Kunden zum geplanten Datum in Kraft. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so hat GULP die Wahl, das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis mit dem Kunden unter Fortgeltung der alten Regelung fortzusetzen oder es zum Datum des Wirksamwerdens der geplanten Änderung zu kündigen. GULP wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Kündigungsrecht von GULP, die vom Kunden einzuhaltende Widerspruchsfrist und die Folgen eines Widerspruchs besonders hinweisen.

 

Erstellt von GULP Information Services GmbH - Stand: 10.05.2016

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