Arbeitnehmerüberlassung im Fokus der Politik

Ein Überblick

Reformen und Gesetzesänderungen der Zeitarbeitsgesetze sind in Deutschland nichts Unübliches. Zeitarbeit steht regelmäßig in der Aufmerksamkeit der Politik. Hier erhalten Sie im Schnelldurchlauf einen kleinen Überblick zur Chronik der AÜG.
gulp personaldienstleistung - blog - gesetze

Arbeitnehmerüberlassung im Fokus der Politik

Ein Überblick

GULP Redaktion
Reformen und Gesetzesänderungen der Zeitarbeitsgesetze sind in Deutschland nichts Unübliches. Zeitarbeit steht regelmäßig in der Aufmerksamkeit der Politik. Hier erhalten Sie im Schnelldurchlauf einen kleinen Überblick zur Chronik der AÜG.

Reformen und Gesetzesänderungen der Zeitarbeitsgesetze sind in Deutschland nichts Unübliches. Zeitarbeit steht regelmäßig in der Aufmerksamkeit der Politik. Als notwendige flexible Arbeitsform, wird sie von zahlreichen Unternehmen und Institutionen eingesetzt und rückt deswegen auch oft in den Fokus politischen Interesses. In den vergangenen 40 Jahren wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) über dem Daumen gepeilt sechsmal angepasst bzw. reformiert.

Hier erhalten Sie im Schnelldurchlauf einen kleinen Überblick zur Chronik der AÜG:

  • 1972 – Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz tritt in Kraft.
  • 1985 bis 2002 – Die Überlassungsdauer der Zeitarbeitnehmer wird sukzessive von sechs auf bis zu 24 Monate erweitert.
  • 2003 – Mit den Hartz-Reformen wird die zeitliche Beschränkung der Überlassungsdauer wieder aufgehoben.
  • 2011 – Die Drehtürklausel wird beschlossen. Diese soll verhindern, dass Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern entlassen und nach kurzer Zeit als Zeitarbeitnehmer zu veränderten Konditionen über einen Personaldienstleister wieder eingestellt werden.
  • 2012 – Die Verbände handeln zusammen mit den Gewerkschaften einen entsprechenden Branchen-Mindestlohn aus. Durch die Einführung der Branchenzuschläge wird zudem die Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeitnehmer und Stammbelegschaft so gut wie geschlossen.
  • 2013 – Mit dem Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU wird die AÜG-Reform auf den Weg gebracht.
  • 2015/2016 – Gibt es den ersten Entwurf für eine umfangreiche Reform; dieser wird noch mehrfach geändert, bevor er im Herbst 2016 im Bundestag verabschiedet wird.
  • April 2017 – Die Gesetzesnovelle zur Arbeitnehmerüberlassung tritt in Kraft.

 

Wie Sie sehen können, sind Änderungen im AÜG keine Seltenheit. Es ist in den nächsten Jahren sicherlich mit weiteren gesetzlichen Weiterentwicklungen und Veränderungen zu rechnen. Für Unternehmen, die häufig die Form der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) einsetzen ist dies jedoch kein Beinbruch, denn die Veränderungen werden meist so prominent in der Öffentlichkeit diskutiert, dass man an ihnen kaum vorbeikommt.

Wir als GULP sehen uns ebenfalls in der Pflicht, Sie über Änderungen in Kenntnis zu setzen und Ihnen ein Höchstmaß an Transparenz zu bieten. Die weiteren hier veröffentlichten Artikel werden sich deshalb mit relevanten Themen zur AÜG-Reform sowie mit Equal Pay und der Höchstüberlassungsdauer beschäftigen.