Scheinselbstständigkeit im digitalen Wandel

Bundesregierung hängt noch in der “Alten Welt”

Überall hört man derzeit vom Wandel der Arbeitswelt, von neuen Arbeitsformen und wie wichtig es ist, dass Deutschland in Sachen Innovationen mit dem Rest der Welt Schritt hält. Doch blickt man auf die Arbeits- und Sozialgesetzgebung, zeigen sich viele Felder, in denen die Digitalisierung und der Wandel zur Wissensgesellschaft noch nicht angekommen zu sein scheinen. Daran hat auch die Regierung Mitschuld.
gulp personaldienstleistung - blog - new work

Scheinselbstständigkeit im digitalen Wandel

Bundesregierung hängt noch in der “Alten Welt”

Gerd Meyring – Freiberuflicher Autor
Überall hört man derzeit vom Wandel der Arbeitswelt, von neuen Arbeitsformen und wie wichtig es ist, dass Deutschland in Sachen Innovationen mit dem Rest der Welt Schritt hält. Doch blickt man auf die Arbeits- und Sozialgesetzgebung, zeigen sich viele Felder, in denen die Digitalisierung und der Wandel zur Wissensgesellschaft noch nicht angekommen zu sein scheinen. Daran hat auch die Regierung Mitschuld.

Überall hört man derzeit vom Wandel der Arbeitswelt, von neuen Arbeitsformen und wie wichtig es ist, dass Deutschland in Sachen Innovationen mit dem Rest der Welt Schritt hält. Genauso einig ist man sich, dass Freelancer und Solo-Selbstständige eine unverzichtbare Stütze dafür sind. Doch blickt man auf die Arbeits- und Sozialgesetzgebung, zeigen sich viele Felder, in denen die Digitalisierung und der Wandel zur Wissensgesellschaft noch nicht angekommen zu sein scheinen. Das macht auch den freien Experten das Leben schwer. Geht es nach der großen Koalition, wird sich wohl so bald auch nichts daran ändern.

Rentenversicherung verdoppelt Zahl der Scheinselbstständigen

Freie IT-Spezialisten und selbstständige Ingenieure laufen zunehmend Gefahr, dass sie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Zuge eines Statusfeststellungsverfahrens zu Scheinselbstständigen erklärt. Seit 2007 stieg die Zahl der abgeschlossenen Verfahren Angaben der Bundesregierung zufolge um über 35 Prozent auf fast 23.000 Fälle. Dabei hat sich der Anteil der Freelancer verdoppelt, denen die DRV abspricht, selbstständig zu sein. Die Prüfer untersuchen jedoch nicht die gesamte unternehmerische Tätigkeit eines Freelancers, sondern klären bei jedem Auftrag oder Projekt, ob es sich dabei um eine unternehmerische Tätigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt. 

Prüfkriterien aus der „Alten Welt“

Seit 2017 sind die Kriterien, nach denen die DRV eine potenzielle Scheinselbstständigkeit prüft, im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Entwickelt wurden sie jedoch zu Zeiten, in denen es agile Methoden des Projektmanagements noch nicht gab. Werden freie Spezialisten in die engen Kommunikationsstrukturen agiler Projekte eingebunden oder müssen sie aus Datenschutz- oder der Sicherheitsgründen in Räumen und mit Hardware des Auftraggebers arbeiten, leiten die Prüfer oftmals ab, dass das betroffene Unternehmen Freelancer wie festangestellte Kräfte einsetzt und somit externe Mitarbeiter scheinselbstständig sind. 

Freien IT- und Engineering-Profis geht es an die Existenz

Um das Risiko zu vermeiden, in solchen Fällen Sozialversicherungsbeiträge in horrender Höhe nachzahlen zu müssen, lassen Auftraggeber Projekte zunehmend im Ausland erledigen. Jeder vierte Teilnehmer hat einer gemeinsamen Umfragen von VGSD und GULP zufolge deshalb bereits Aufträge verloren. Insgesamt wurden sechs von zehn Befragten aufgrund der unklaren Rechtslage bereits Aufträge gekündigt. Davon „sind nicht nur IT-Projekte betroffen“, merkt ein Freelancer an. Im Maschinenbau, der Medizin- oder Elektrotechnik sei der Schaden sogar noch größer. 
Jeder zweite der rund 100.000 selbstständigen IT-Experten ist deshalb bereit, seinen Kunden zu folgen und seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. 

Bundesregierung steckt den Kopf in den Sand

Die Bundesregierung kennt diese Entwicklung. Im Sommer 2018 schrieben 14 deutsche Konzerne einen Brief an den Staatsminister im Bundeskanzleramt Helge Braun (CDU), an die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU) sowie an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Darin wiesen sie diese auf die Missstände hin. 
Kurz darauf griffen Bundestagsabgeordnete der FDP das Thema in einer kleinen parlamentarischen Anfrage auf. Ernst genommen hat die Große Koalition das Problem deshalb jedoch nicht. 

In ihrer Antwort auf die Anfrage der FDP stellte sie zudem im Januar fest, es lägen ihr keine Daten zur Abwanderung von Know-how und zur Verlagerung von IT-Projekten ins Ausland aufgrund der unklaren Rechtslage vor. 
Zahlreiche weitere Ausführungen hinterlassen den Eindruck, dass die Bundesregierung auch den Arbeitsalltag, die Einkommensverhältnisse sowie die soziale Absicherung freier IT- und Engineering-Profis nicht kennt. So erklärt sie, agile Projektmanagement-Methoden wirkten sich nicht auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aus. Trotz umfangreicher Schulungen der Prüfer bei der DRV, wurden sie nicht zu agilen Methoden wie Scrum geschult.

Inkonsistente Argumentation der Bundesregierung

Obwohl die Bundesregierung außerdem zugibt, nicht zu wissen, wie viele Freelancer in prekären Verhältnissen leben und arbeiten, stellt sie pauschal fest, dass Solo-Selbstständige erheblich niedrigere Einkommen und weniger Vermögen haben als festangestellte Arbeitnehmer oder Unternehmer mit eigenen Mitarbeitern. Dass freie IT-Berater und selbstständige Ingenieure im Schnitt 4700 Euro netto verdienen und laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD) 97 Prozent von ihnen für das Alter vorgesorgt haben, ignoriert die Bundesregierung. An anderer Stelle erkennt sie jedoch an, dass es unter Solo-Selbstständigen erhebliche Einkommensunterschiede gibt. 

Das ist für die Koalitionäre allerdings kein Grund, das Arbeits- und Sozialrecht an die Erfordernisse von freien Wissensarbeitern in unterschiedlichen Berufsgruppen oder Branchen anzupassen. „Verweise auf durchschnittlich von bestimmten Berufsgruppen erzielte Nettoeinkommen können – gerade vor dem Hintergrund der breiten Streuung der Einkommensverhältnisse Solo-Selbstständiger – nicht Grundlage für die grundsätzliche Ausgestaltung  angemessener Maßnahmenpakete sein“, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der FDP. 

Damit steht sie im Widerspruch zu einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. März 2017. Darin führten die Richter aus: „Liegt das vereinbarte Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungsrechtlich Beschäftigten ... ist dies ein gewichtiges Indiz für selbstständige Tätigkeit.“ 

Wandel zur Wissensgesellschaft überfordert deutsche Politiker

Weshalb die Bundesregierung die Sorgen freier IT-Profis und Ingenieure nicht ernst nimmt, ist unklar. Mag sein, dass die SPD dazu ihre Überzeugung aufgeben müsste, dass es sich bei Solo-Selbstständigen um ein ausgebeutetes Prekariat handelt, das dringend ihrer Fürsorge bedarf. Denkbar wäre auch, dass es der Koalition gelegen kommt, mit den Nachzahlungen der Freelancer und ihrer Auftraggeber an die DRV die Löcher in der Rentenkasse zu füllen. Möglich wäre allerdings auch, dass der Wandel der deutschen Gesellschaft und Arbeitswelt hin zur Wissensgesellschaft deutsche Politiker „komplett überfordert“, wie ein Teilnehmer der GULP-Umfrage feststellt. „Das Ökosystem um die Politik herum ist auf eine Industriegesellschaft fokussiert“, so der Freelancer. 
So sehen das auch 44 Prozent der Deutschen, die Vodafone für die Studie „The Tech Divide“ befragt hat. Sie glauben, dass das Kabinett Merkel die Digitalisierung nicht entschlossen genug angeht; 37 Prozent der Befragten sprechen den Ministern und Staatssekretären zudem die dazu erforderliche Kompetenz ab.

Forderung nach Positivkriterien von Seiten der Parteien und Interessensverbänden

Die Liberalen sind die einzige Partei, die anerkennt, dass das Grundrecht auf freie Berufswahl auch die Entscheidung für eine Solo-Selbstständigkeit schützt. Sie fordern außerdem, dass die DRV bei Statusfeststellungsverfahren Positivkriterien anwendet. Eine Meinung, die auch der Bundesverband für selbstständige Wissensarbeit (ADESW) und der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) teilen. Erfüllt ein Erwerbstätiger diese Kriterien, gilt dies als Beleg dafür, dass er selbstständig ist. Bislang achten Prüfer darauf, dass bei einem Beschäftigungsverhältnis bestimmte Merkmale abhängiger Arbeit nicht vorliegen. Das lässt Freiraum für Interpretationen. Neun von zehn Freelancern wünschen sich daher genauso wie die FDP Positivkriterien, ergab die IfD-Studie

Als Anwalt der Freiberufler in Kreativ- und Medienberufen fordern auch die Grünen, das Arbeits- und Sozialrecht so flexibel zu gestalten, wie es der Arbeitsalltag in der Wissensgesellschaft erfordert.

SPD-Wirtschaftsforum schwenkt auf Linie der Grünen und der FDP ein

Hoffnung kam Anfang April auch vom Wirtschaftsforum der SPD – einem der Partei nicht angehörenden, aber nahestehenden Berufsverband. Auch dieser fordert dass die DRV bei Statusfeststellungsverfahren Positivkriterien anlegt und berücksichtigt, wie sich agile Methoden auf die Tätigkeit selbstständiger Experten im Rahmen von Projekten auswirken. 
Wenn das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales diesen Rat aus den eigenen Reihen jedoch ebenso wenig wahrhaben will, wie die Kritik der Opposition, ändert sich für für Freelancer und ihre Kunden noch lange nichts.