
Aktuell berichtet: Nahles legt neuen Gesetzesentwurf vor
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte Ende letzten Jahres einen ersten Gesetzentwurf mit strengeren Regelungen gegen einen missbräuchlichen Einsatz von Zeitarbeit und Werkverträgen vorgelegt. Dieser war auf scharfe Kritik von Unternehmen, Arbeitgeberverbänden und Selbstständigen gestoßen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte Nachbesserung eingefordert, da der Entwurf über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinausgehe. Mit der neuen Fassung sollte das Gesetz entschärft werden. Jetzt legte Nahles einen überarbeiteten Gesetzesentwurf vor, der auf einer Einigung mit Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) basiert.
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Statt des heftig umstrittenen Kriterienkatalogs möglicher Missbrauchstatbestände, anhand derer Werk- und Dienstverträge überprüft und feste Arbeitsverhältnisse von anderen Vertragsformen abgrenzt werden sollen, werden jetzt lediglich Arbeitnehmereigenschaften beschrieben und im Gesetz aufgenommen: „Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmten kann.“ Oder eben derjenige, der weisungsgebunden und fremdbestimmt Arbeit ausführt. Weiter heißt es im Entwurf: „Das Weisungsrecht kann Inhalte, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen“. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hänge dabei von der jeweiligen Tätigkeit ab. Es komme bei der Prüfung eines Arbeitsverhältnisses auf die Gesamtbetrachtung aller Umstände an.
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Zeitarbeiter dürfen höchstens 24 Monate in einem Betrieb eingesetzt werden (vorher: 18 Monate). Konkret ist vorgesehen, dass Betriebe ohne Tarifverträge Zeitarbeiter maximal 18 Monate einsetzen dürfen. Betriebe, die zwar nicht an den Flächentarifvertrag gebunden sind, aber mit betrieblichen Vereinbarungen einzelne tarifvertragliche Regelungen übernehmen, dürfen Zeitarbeiter maximal 24 Monate einsetzen. Längere Entleihzeiten sind ebenfalls gegeben, falls es in der jeweiligen Branche einen Tarifvertrag gibt, der eine andere Regelung vorsieht.
Zeitarbeiter haben nach neun bzw. 15 Monaten Anspruch auf denselben Lohn wie Stammbeschäftigte (vorher: nach 12 Monaten). Auch hier gibt es Staffelungen: Grundsätzlich gilt, dass Zeitarbeiter nach neun Monaten gleich behandelt werden. Für Branchen mit Tarifverträgen, mit denen die Entgelte der Zeitarbeiter stufenweise angeglichen werden, gilt, dass das gleiche Arbeitsentgelt spätestens nach 15 Monaten Einsatzdauer vergütet werden muss.
Unverändert bleibt, dass Zeitarbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen und dass die Informationsrechte des Betriebsrats bei Zeitarbeit und Werkverträgen erweitert werden.
Die Chancen auf eine Einigung der SPD mit der Koalition scheinen aktuell günstig zu sein. Die FAZ zitiert Carsten Linnemann, Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung von CDU und CSU: „Auch wenn wir die Regulierung in dem Bereich grundsätzlich für schädlich halten, sind wir froh, die schlimmsten Einschränkungen verhindert zu haben“.
Nahles will den entschärften Entwurf Anfang kommender Woche zur förmlichen Abstimmung an die anderen Ministerien verschicken. Das Bundeskabinett könnte ihn dann am 9. März beschließen.
Laut gut unterrichteten Kreisen aus Berlin ist dieser neue Entwurf ein Erfolg der vielen gemeinsamen Aktivitäten, der Kampagne der ADESW – sowie der überwältigenden Aktivität der Selbstständigen-Community: Innerhalb von drei Tagen wurden alleine über das Kampagnen-Modul auf der ADESW-Website über 120.000 Mails an Abgeordnete gesendet.
Dies kann jedoch nur als erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden, denn weiterhin gibt es keine Rechtssicherheit, sondern lediglich ungenaue Regelungen.
Alle Selbstständigen sollten diesen ersten Teilerfolg als Bestätigung dafür sehen, dass ihr Engagement Erfolg zeigt. Engagieren Sie sich gerade jetzt und setzen Sie Ihre Belange durch! Hier zwei Dinge, was Sie akut tun können und sollten:
- Nehmen Sie am Mittwoch, 24.02.2016 zwischen 11:00 und 12:00 Uhr an der „Proteststunde Expertenstillstand“ teil – und posten Sie schon heute über die sozialen Netzwerke, dass Sie dabei sein werden!
- Schreiben Sie Abgeordnete des eigenen Wahlkreises und die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Wirtschaft sowie Arbeit und Soziales über das Kampagnen-Modul auf der ADESW-Website direkt an und weisen Sie auf die Folgen des Gesetzesentwurfs hin. Sie brauchen nur zwei Minuten, um 30 Briefe zu versenden.
Berichte von GULP zum Thema:
- Übersicht zum Gesetzentwurf
- Wir wandern aus, Frau Nahles! – Ergebnisse der Scheinselbstständigkeits-Umfrage
- Prädikat „praxisuntauglich“ – Selbstständigen-Studie zu Nahles-Gesetz
- Aktuell berichtet: Zeit läuft ab - Werkvertragskriterien bald beschlossen
- In der Kritik: Regulierungs-Ambitionen gegen Missbrauch von Werkverträgen
- Freiberufler-Kommentare zum Gesetzesentwurf von Frau Nahles
- Gesetzesentwurf mit Folgen? „Auf ein Wort, Frau Nahles“
- Interview mit dem Verbandsvorsitzenden des VGSD, Dr. Andreas Lutz, zum Thema Petition gegen das geplante „Gesetz gegen den Missbrauch von Werkverträgen“
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