Als Freelancer im Ausland arbeiten

Arbeiten mit Blick aufs Mittelmeer oder über den Dächern einer internationalen Großstadt: Noch nie waren Freelancer bei der Wahl ihres Wohnorts so flexibel wie heute. Wer seinem Beruf ohnehin online und von zu Hause aus nachgeht, ist an keinen festen Standort gebunden. So entscheiden sich immer mehr Selbstständige und Freiberufler dazu, ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlagern und von dort aus weiterhin für ihre Kunden in Deutschland tätig zu sein. Welche Vorteile dieses Modell mit sich bringt und was Sie dennoch dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Freiberuflich im Ausland arbeiten: Chancen und Vorteile 

Als Freiberufler im Ausland zu arbeiten bietet verlockende Vorteile. Wer den Wohnort selbst bestimmt, hat einen großen Einfluss auf die eigene Lebensqualität – egal, ob man näher bei Familie oder Freunden im Ausland sein will oder einfach das Leben in einer anderen Klimazone genießen möchte. 

Manche Freelancer gehen dauerhaft an einen Ort im Ausland. Andere wollen als „Digital Nomads“ von einem Ort zum anderen reisen, ohne ihre freiberufliche Arbeit und die Kunden in Deutschland oder anderswo aufzugeben. Als dritte Möglichkeit gibt es die „Workation“: ein Urlaubsaufenthalt, bei dem die Zeit am Strand mit Remote-Arbeit kombiniert wird.

Herausforderungen für Freelancer im Ausland

Neben den zahlreichen positiven Aspekten bringt das Leben als Freelancer im Ausland auch einige Hürden mit sich. Sie lassen sich jedoch mit einer gründlichen Vorbereitung problemlos bewältigen.

Wer als Freiberufler im Ausland arbeiten möchte, sollte sich gründlich informieren, die notwendigen Vorkehrungen treffen und sich frühzeitig um folgende Dinge kümmern:

Visum und Arbeitsgenehmigung

Als erstes müssen Sie sich darüber informieren, welche Visa-Bedingungen für Freelancer in Ihrem Wunschland herrschen und wie Sie sich – falls erforderlich – erfolgreich um eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bewerben. Recherchieren lässt sich dies meist am schnellsten bei den Botschaften oder Konsulaten des jeweiligen Landes. Ein Pluspunkt: Einige Länder bieten inzwischen ein eigenes Visum speziell für Selbstständige und Freelancer an.

Steuerliche Aspekte

Im Ausland wird das Thema Steuern oft noch komplizierter, als es in Deutschland bereits ist. Neben dem deutschen Steuerrecht müssen auch die Gesetze und Vorschriften des Ziellandes berücksichtigt werden. Informieren Sie sich bei den Finanzbehörden beider Länder oder auf Informationsportalen darüber, welche Regeln in Ihrem konkreten Fall gelten. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann es sich lohnen, sich hierbei von einem Steuerberater unterstützen zu lassen. Inzwischen gibt es Steuerkanzleien, die sich auf die Beratung von Digital Nomads spezialisiert haben.

Soziale Absicherung

Wer seinen Wohnort in Deutschland aufgibt, verzichtet damit auf den Zugang zu einer ganzen Reihe von staatlichen bzw. Sozialleistungen. Oft verliert man auch die Deckung von Versicherungen. Freiberufler im Ausland müssen oft selbstständig vorsorgen, entsprechende Vorkehrungen treffen und Reserven ansparen, um im Notfall finanziell abgesichert zu sein.

Als Freelancer in der EU 

Freelancer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der eines anderen EU-Landes haben in Europa bzw. innerhalb der Europäischen Union viele Vorteile. Sie genießen im gesamten EU-Raum Freizügigkeit und dürfen dort überall arbeiten, sofern sie selbst im Besitz eines EU-Passes sind. Diese grundsätzliche Freizügigkeit gilt außerdem für die EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island sowie aufgrund von Freizügigkeitsabkommen auch für die Schweiz. Freizügigkeit bedeutet: EU-Bürger haben das Recht, in jedem EU-Land zu wohnen und zu arbeiten, ohne ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Zudem gelten gemeinsame Vorschriften, was Ansprüche auf Sozialleistungen bei einem Umzug innerhalb der EU betrifft. Allerdings bedeutet Freizügigkeit nicht, dass Sie ohne die nach dem Recht des jeweiligen Landes erforderlichen Meldungen und Genehmigungen einfach drauflos arbeiten dürfen. Auch dazu sollten Sie sich also informieren.

Einkommensteuerpflicht

EU-weite Vorschriften oder Regelungen zur Einkommensteuer gibt es nicht. Grundsätzlich gilt: Das Land, in dem sich der steuerliche Wohnsitz befindet, hat in der Regel das Recht und die Möglichkeit, das weltweite Einkommen zu versteuern. Das nennt man unbeschränkte Steuerpflicht. Gleichzeitig kann weiterhin eine sogenannte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland gelten. Außerdem gibt es Ausnahmen und Besonderheiten, die in zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und vielen, aber nicht allen Ländern geregelt sind.

Entscheidend ist dabei nicht nur der offizielle Wohnsitz, sondern auch der „gewöhnliche Aufenthaltsort“. Wer sehr regelmäßig fürs Wochenende oder längere Aufenthalte nach Deutschland zurückkehrt, bleibt hier in aller Regel voll steuerpflichtig, selbst wenn er ansonsten als Freelancer in Frankreich oder Tschechien arbeitet. Erst recht gilt dies, wenn er in Deutschland gemeldet bleibt. 

Die Definition für das deutsche Recht liefert die Abgabenordnung (§ 9 AO): Wenn man an einem Ort im Ausland „nicht nur vorübergehend verweilt“, sondern bis auf kurzfristige Unterbrechungen „zeitlich zusammenhängend“ und mehr als sechs Monate dort bleibt, hat man dort den gewöhnlichen Aufenthalt und ist in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Das nennt man die 183-Tage-Regel. Allerdings kann man die deutschen Steuergesetze nicht auf die ausländische Rechtslage übertragen. Im ungünstigsten Fall ist es möglich, dass man sowohl in Deutschland als auch im Aufenthaltsland voll einkommensteuerpflichtig ist. Außerdem können Doppelbesteuerungsabkommen besondere Vorgaben zu einzelnen Ländern machen.

Umsatzsteuerpflicht

Kompliziert kann es auch bei der Umsatzsteuer werden. Wer als Freelancer in einem anderen EU-Staat steuerlich ansässig ist, muss dort auch Umsatzsteuer abführen, soweit er nach den nationalen Vorschriften umsatzsteuerpflichtig ist. Hierfür muss er gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für das jeweilige Land beantragen. Das Umsatzsteuerrecht ist zwar EU-weit geregelt. Innerhalb dieses Rechtsrahmens haben die einzelnen Staaten jedoch eigenständige Ausgestaltungen vorgenommen. So gelten zum Beispiel in den verschiedenen EU-Staaten unterschiedliche Voraussetzungen für den Kleinunternehmerstatus. Freelancer mit Umzugsplänen innerhalb der EU benötigen deshalb auch Informationen zu ihrem umsatzsteuerlichen Status.

Als Freelancer in den USA arbeiten

Als Freiberufler in die USA zu ziehen, gestaltet sich schon etwas schwieriger. Die meisten Arbeitsvisa sind an einen festen Arbeitsplatz in einem Unternehmen gebunden. Nach der derzeitigen Rechtslage ist es nicht einfach, dort als Freelancer ohne geregelte Zeitplanung oder gesicherte Auftragslage – also gewissermaßen von Projekt zu Projekt – zu arbeiten. Ohne korrekten Aufenthaltsstatus ist dringend davon abzuraten, mit einem Touristenvisum in die USA einzureisen und dann dort „schwarz“ zu arbeiten.

Wer als Freelancer in den USA arbeiten möchte, hat verschiedene Visa-Möglichkeiten:

US-Steuervorschriften

Ist das Visum genehmigt, wird es Zeit, sich mit den steuerlichen Fragen zu beschäftigen. Wer in den USA eine Arbeitsberechtigung hat, erhält dort auch eine US-Sozialversicherungsnummer und damit auch eine Taxpayer Identification Numbers (TIN). Wer keine US-Sozialversicherungsnummer erhalten kann, muss bei der US-Steuerbehörde (IRS) eine Individual Taxpayer Identification Number (kurz: ITIN) beantragen. Diese wird für die Steuererklärung benötigt. Beim IRS erfahren Sie auch, welche Steuervorschriften in Ihrem Fall zutreffen.

Renten- und Krankenversicherung

Selbstständige und Freiberufler mit Arbeitserlaubnis in den USA müssen dort in die amerikanische Rentenversicherung, die Social Security, einzahlen. Falls Rentenansprüche in Deutschland bestehen, bleiben diese bei einem Umzug in die USA dank des Sozialversicherungsabkommens zwischen beiden Ländern bestehen.

Bei der Krankenversicherung haben Freelancer in den USA verschiedene Möglichkeiten. Wer nur über einen kürzeren Zeitraum von bis zu maximal zwei Jahren in den Vereinigten Staaten leben möchte, kann eine Langzeit-Reisekrankenversicherung abschließen. Dabei sollte er darauf achten, dass sowohl ein beruflicher Aufenthalt als auch ein Aufenthalt von dieser Länge von der Versicherung gedeckt ist. Viele Reisekrankenversicherungen sind auf kürzere Aufenthalte beschränkt. Außerdem stellt die Reisekrankenversicherung nur eine Notfallbehandlung sicher. Für normale medizinische Betreuung leisten sie nicht. Sinnvoller ist deshalb zumindest für Aufenthalte von mehr als einigen Wochen, sich über amerikanische oder auf Expats spezialisierte Krankenkassen zu versichern. Die beste Lösung hängt vom Einzelfall und der individuellen Situation ab.

4 Tipps für den Start als Freiberufler im Ausland

Ob EU oder USA, Südamerika oder Südostasien, Afrika oder Australien – so unterschiedlich und vielseitig wie die möglichen Ziele sind auch die Wege der Vorbereitung, um als Freelancer im Ausland zu leben. Einen allgemeingültigen Fahrplan gibt es nicht. Allerdings ist es unabhängig von dem konkreten Vorhaben immer empfehlenswert, strategisch vorzugehen und dabei die folgenden Schritte einzuhalten:

1. Recherche

Wer als Freiberufler im Ausland leben möchte, sollte sich vorher intensiv mit dem jeweiligen Land sowie der konkreten Stadt bzw. Region beschäftigen und sich fragen:

  • Passt mein Wunschziel wirklich zu mir?
  • Kann ich mir vorstellen, dort den Alltag zu bestreiten?
  • Bin ich mit der Infrastruktur und den Lebensstandards und -kosten vor Ort vertraut?

Selbst wenn Sie schon mehrfach an Ihrem Wunschort zu Besuch oder im Urlaub waren, sollten Sie sich mit diesen Aspekten kritisch auseinandersetzen. Ein Kurzaufenthalt ist etwas anderes, als tatsächlich an dem Ort zu leben. Im Alltag werden Ihnen viele Dinge und Herausforderungen begegnen, die Sie beim Reisen vielleicht gar nicht bemerkt haben.

2. Rechtliche und verwaltungstechnische Fragen klären

Steht das Ziel einmal fest, kann der offizielle Teil beginnen. Klären Sie in jedem Fall arbeits- und aufenthaltsrechtliche Fragen und die Situation hinsichtlich Steuern und Sozialversicherung. Vor dem Umzug müssen Sie alle behördlichen und steuerlichen Angelegenheiten bearbeitet und gegebenenfalls auch Versicherungen an- oder umgemeldet haben. Auch hier heißt es: gründlich und bedacht vorgehen und auf die Details achten. Sie ersparen sich so Enttäuschungen und unangenehme Überraschungen.

3. Vorbereitung und Planung

Sind alle Formalitäten erledigt, geht es weiter mit der konkreten Umzugsplanung. Zum einen müssen Sie eine erste Unterkunft am Zielort buchen oder mieten, zum anderen entscheiden, was mit dem alten Zuhause passiert:

  • Die aktuelle Wohnsituation direkt aufgeben oder doch lieber erst einmal untervermieten?
  • Die Möbel mitnehmen, verkaufen oder einlagern?

Solche Fragen können lästig sein und einen hohen Organisationsaufwand bedeuten. Sie erleichtern aber den reibungslosen Übergang ins neue Leben ungemein.

4. Netzwerk aufbauen

Ein Neustart in einem fremden Land bedeutet auch ein neues soziales und berufliches Umfeld. Um nicht ganz bei Null anzufangen, sollten Sie bereits vorab auf Freelancer-Plattformen und Online-Portalen des jeweiligen Landes nach neuen Kunden bzw. spannenden Projekten vor Ort Ausschau halten und netzwerken.

Wenn Sie diese Schritte beherzigen, sind Sie auf einem guten Weg, Ihr Vorhaben erfolgreich in die Tat umzusetzen. Doch auch bei einer noch so gründlichen Vorbereitung können und werden unvorhergesehene Dinge passieren. Wer starr an alten Gewohnheiten festhält, kann schnell überfordert sein. Dagegen hilft nur eins: flexibel und offen bleiben und sich auf neue Kulturen, Arbeitsweisen und Umgebungen einlassen. Schließlich sind es doch genau diese Erfahrungen, die das Leben als Freelancer im Ausland so einzigartig machen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich einer ersten Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Stelle.