Berufshaftpflichtversicherung: Das müssen Freiberufler wissen

Wer als Freiberufler Kunden berät, Weichenstellungen vorbereitet oder sogar Entscheidungen für Kunden trifft, kann Fehler machen. Sind die Folgen gravierend, werden die Kunden Schadensersatz vom Freelancer verlangen. An diesem Punkt kommt die Berufshaftpflichtversicherung zum Tragen. Sie kann den Unterschied zwischen einer unliebsamen beruflichen Erfahrung und dem Ende der selbstständigen Existenz bedeuten.

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung? 

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler und Selbstständige schützt vor den finanziellen Folgen, die sich in Form von Schadensersatzansprüchen aus der selbstständigen Tätigkeit ergeben können. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche Dritter einschließlich von Kunden ab, die durch Fehler, Versäumnisse oder Fahrlässigkeit im Rahmen der beruflichen Dienstleistung entstanden sind. Die Versicherung für Freiberufler-Berufshaftpflicht hat zwei Funktionen:

  1. Bei einem Schadensfall übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Prüfung der Haftungsfrage – sie klärt also, ob der Versicherte überhaupt zum Schadensersatz verpflichtet ist. Sie funktioniert dabei wie eine passive Rechtsschutzversicherung und wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls gerichtlich ab.
  2. Bei einer berechtigten Forderung kommt sie bis zur vereinbarten Deckungshöhe für den Schaden auf.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung? 

Der Schutz der Berufshaftpflichtversicherung geht weiter als der einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Letztere wird abgeschlossen, um ausschließlich echte Vermögensschäden abzudecken. Sie schützt damit vor Ansprüchen Dritter, die sich direkt auf das Vermögen eines Dritten beziehen, ohne dass ein vorheriger Personen- oder Sachschaden vorliegt.

Ein typisches Beispiel sind finanzielle Schäden wie Bußgelder, zusätzliche Steuern oder entgangene Zahlungsansprüche durch Falschberatung. Deshalb ist diese Versicherung vor allem bei beratenden Berufen sinnvoll. Bei Anwälten, Steuerberatern oder auch Versicherungsmaklern ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt dagegen sowohl echte als auch unechte Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden sind die finanziellen Folgen, die durch die Beeinträchtigung von Personen oder Sachen entstehen. Ein Beispiel ist der finanzielle Verlust durch eine tagelange Betriebsunterbrechung, die ein Fehler in der Programmierung einer Steuerung verursacht hat.

Um direkt im Freelancer-Beruf verursachte Personen- und Sachschäden zu versichern, benötigt man eine weitere Art von Versicherung, die Betriebshaftpflichtversicherung.

Was deckt eine Berufshaftpflichtversicherung ab? 

Die Berufshaftpflichtversicherung kommt immer dann zum Tragen, wenn ein Kunde oder Mandant behauptet, durch den Freiberufler einen Schaden erlitten zu haben. 

Beispiel: Ein IT-Berater hat beim Aufsetzen des neuen Shop-Systems einen Fehler gemacht. Dadurch wurde Ware zu günstig verkauft.

Die Berufshaftpflichtversicherung prüft nach der Schadensmeldung, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt, den der Versicherte mit seinem Unternehmen zu vertreten hat. Ist das nicht der Fall, lehnt sie die Ansprüche des Kunden ab. Liegt wirklich ein Fehler vor, reguliert sie den Schaden. 

An diesem Punkt kommt die Höhe der Versicherungssumme ins Spiel. Grundsätzlich haften Freiberufler und selbstständige Einzelunternehmer bei Fehlern, die sie zu verantworten haben, unbegrenzt mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen – und das ein Leben lang. Ein Fehler mit teuren Folgen für den Geschädigten kann Freelancer in den Ruin führen. Die Versicherungssumme sollte daher auch für Einzelunternehmer so bemessen sein, dass mögliche Großschäden gedeckt sind. Natürlich hängt der konkrete Versicherungsbedarf von der individuellen Tätigkeit ab. Im Rahmen von IT-Beratung beispielsweise sind sechsstellige Schadenssummen allerdings keine Seltenheit. 

Haftungsfrage stellt sich auch bei juristischen Personen

Auch juristischen Personen ist zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu raten – und zwar aus zwei Gründen: Zum einen ist selbst bei einer GmbH oder UG die Haftung nicht immer auf das Vermögen der Gesellschaft und die Einlage der Gesellschafter beschränkt. Das Haftungsrisiko betrifft besonders die Geschäftsführung. Im Geschäftsführervertrag kann die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft zwar auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden. Diese Einschränkung ist gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft jedoch nicht möglich, denn das wäre ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter. Im Klartext bedeutet das: Verletzt die Geschäftsführerin einer GmbH ihre Pflichten, haftet sie grundsätzlich der Gesellschaft oder auch den Gesellschaftern gegenüber für den entstandenen Schaden. Dies bezeichnet man als Organhaftung. Eine persönliche Haftung der Geschäftsführerin kann sich beispielsweise ergeben bei:

  • Rechtsverletzungen, z. B. Urheberrechtsverletzung, Wettbewerbsrechtsverletzung, (Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 14.12.2005, Az.: 5 U 200/04)
  • Missmanagement oder Krise der GmbH
  • Insolvenzverschleppung
  • Schulden der GmbH aus Steuern oder Sozialabgaben
  • Verstoß gegen die umfangreichen Sorgfaltspflichten der Geschäftsführerin

Und selbst, wenn höhere Schadensersatzansprüche bei einer GmbH oder anderen Unternehmensformen nicht auf das Privatvermögen durchschlagen, können sie das Unternehmen an sich in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährden und zu einer Insolvenz führen. 

Allerdings werden Geschäftsführer nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung vor Schadensersatzansprüchen abgesichert. Dazu ist in ihrem Fall eine Managerhaftpflichtversicherung erforderlich. Sie wird als D&O-Versicherung bezeichnet und kann entweder vom Geschäftsführer selbst oder von der GmbH für den Geschäftsführer abgeschlossen werden.

Die richtige Berufshaftpflichtversicherung finden

Was ist im Kleingedruckten der Berufshaftpflichtversicherung entscheidend? 

Das hängt sehr vom unternehmerischen Umfeld ab. Bei allen Freiberuflern kann es je nach Kundenumfeld zu Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder zum Verstoß gegen Wettbewerbs- und Datenschutzgesetze kommen: Solche Rechtsverletzungen sollten mit abgesichert sein. Zudem sollte der Versicherungsschutz als „All-Risk-Police“ so offen gestaltet sein, dass er alle infrage kommenden Haftungsrisiken abdeckt. Freiberufler sollten immer darauf achten, dass die Tätigkeit im Versicherungsantrag nicht zu eng gefasst ist und ihre Tätigkeitsfelder alle beschrieben sind. Damit ist sichergestellt, dass keine unversicherten Haftungsfälle bleiben, weil der Kunde nicht in das klassische Raster des Berufsbildes passt.

Berufshaftpflichtversicherung: Was sind typische Schadensfälle?

  • Ein Programmierer entwickelt für einen Kunden einen Webshop, der einen Fehler enthält. Daraufhin werden den Kunden für einige Tage zu geringe Preise für die Waren angezeigt. Es entsteht ein Schaden von 9.000 Euro, den der Shopbetreiber ersetzt haben möchte.
  • Als Planerin für eine Messe lässt eine Freiberuflerin 2.500 Broschüren drucken. Es stellt sich heraus, dass diese vom Kunden nicht freigegeben waren. Die Kosten für den Ersatzdruck will der Messeveranstalter ersetzt bekommen.
  • Ein Ingenieur übersieht bei der Planung eines Industriekomplexes behördliche Vorschriften, sodass der Komplex umgebaut werden muss. Die Mehrkosten von 40.000 Euro möchte der Bauherr ersetzt bekommen.

In allen diesen Fällen hilft die Berufshaftpflichtversicherung dabei, den Schaden für den Freiberufler oder die Freiberuflerin auf die Selbstbeteiligung zu minimieren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. 

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Beratung zu spezifischen Versicherungsverträgen. Welche Regelungen für Sie gelten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und muss von einem qualifizierten Berater individuell geprüft werden.