Krankenversicherung für Freiberufler: Privat oder gesetzlich?

Für Freiberufler ist die Wahl der Krankenversicherung eine der wichtigsten Entscheidungen beim Start in die Selbstständigkeit. Diese Wahl ist nicht nur eine Frage der aktuellen Kosten. Sie hat langfristige finanzielle Konsequenzen und wirkt sich auf die medizinischen Leistungen aus. Wir zeigen Ihnen die grundlegenden Systemunterschiede, beleuchten die jeweiligen Vor- und Nachteile und geben Ihnen wertvolle Entscheidungshilfen an die Hand.

Die richtige Entscheidung treffen

Wer als Freiberufler startet oder sich auf andere Art selbstständig macht, muss diesen Statuswechsel der Krankenversicherung melden. Dabei stehen Selbstständige vor der Wahl der passenden Krankenversicherung. Die für Jüngere niedrigeren Beiträge und der Leistungsumfang können für eine private Krankenversicherung (PKV) sprechen. Dagegen punktet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei Freiberuflern mit einkommensabhängigen Beiträgen, die nicht mit Lebensalter und Krankheitsneigung steigen – und mit einer kostenfreien Familienversicherung.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung: Wie entscheiden sich Freelancer richtig?

Unterschied gesetzliche und private Krankenversicherung

Wer mit dem Gedanken spielt, in die PKV zu wechseln, sollte sich die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Systeme einmal verdeutlichen. Je nach System setzen sich für Freiberufler die Krankenversicherungskosten unterschiedlich zusammen.

Beitragssatz versus individueller Beitrag

Beitragshöhe gesetzliche Krankenversicherung:

In der GKV gilt das Solidarprinzip. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und damit nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Freelancer ergibt sich der Beitrag aus dem Einkommen multipliziert mit dem Beitragssatz, der 2026 bei 14 Prozent ohne Krankengeld oder bei 14,6 Prozent bei Versicherung mit Krankengeldanspruch liegt. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.

Die monatliche Belastung ist nach oben begrenzt: Im Jahr 2026 werden Beiträge maximal bis zu einem Einkommen von 5.812,50 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) erhoben. Allerdings gilt gleichzeitig eine rechnerische Einkommensuntergrenze. Die Beiträge von freiwillig Versicherten werden selbst dann anhand eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet, wenn sie weniger verdienen. Es entspricht einem Neunzigstel der monatlichen Bezugsgröße. 2026 werden Beiträge damit auf Basis eines Monatseinkommens von mindestens 1.318,33 Euro berechnet.

Beitragshöhe private Krankenversicherung:

Bei der PKV wird für jeden Versicherten ein individueller Beitrag vertraglich vereinbart. Der bemisst sich nicht am Einkommen oder den finanziellen Möglichkeiten, sondern am Versicherungsumfang und dem individuellen Risiko des Versicherten. Während in der GKV jährlich die Beitragsbemessungsgrenze und die Beitragssätze steigen, steigt in der PKV für Selbstständige über die Jahre der individuelle Beitrag.

Kontrahierungszwang versus Vertragsfreiheit

Die GKV muss jeden aufnehmen, der Mitglied werden möchte und die Voraussetzungen erfüllt.

In der privaten Krankenversicherung gibt es einen solchen Kontrahierungszwang nur in Ausnahmefällen. Die privaten Krankenversicherungen können Antragsteller mit gesundheitlicher Vorbelastung grundsätzlich ablehnen, Leistungsausschlüsse vereinbaren oder Risikozuschläge fordern.

Vertragliche Leistungen versus Leistungskatalog

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind bei jeder Kasse identisch und werden im Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Vor allem bei neuen Therapien kann es länger dauern, bis sie für Kassenpatienten zugänglich sind.

Leistungen der privaten Krankenversicherung:

Der Vertragsumfang bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungswerk. Das sieht in vielen Fällen umfangreichere Leistungen als die gesetzlichen Kassen vor. Selbstverständlich ist das aber nicht. Wer in einen Billigtarif der PKV wechselt, muss damit rechnen, dass das Leistungsniveau sogar unter dem der GKV liegen kann.

Soziale Absicherung gegen Kopfprämie

Die GKV ist eine soziale Krankenversicherung. Kinder und Ehepartner von Freiberuflern, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, können beitragsfrei mitversichert werden.

In der privaten Krankenversicherung muss dagegen für jedes versicherte Familienmitglied ein Beitrag bezahlt werden. Allerdings sind Kindertarife in der Regel günstiger als die Beiträge für Erwachsene.

Private Krankenversicherung für Freiberufler

Vorteile der PKV

Leistungsspektrum

Ein Vorteil der privaten Krankenversicherung ist natürlich das individuellere Leistungsspektrum. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten die Tarife der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, die Leistungen so zu gestalten, wie man sie sich wünscht. So kann die Unterbringung im Krankenhaus deutlich komfortabler versichert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich dort vom Behandler der Wahl operieren zu lassen. Wer alternative Behandlungsmethoden bevorzugt, kann diese im Rahmen der PKV einfacher versichern als bei der GKV. Auch die Kostenübernahme für individuelle Vorsorgeleistungen lässt sich über eine Privatversicherung besser versichern.

Beiträge

Junge, gesunde Gutverdiener profitieren zunächst von den günstigeren Beiträgen.

Nachteile der PKV

Beiträge im Alter

Günstige Einstiegsbeiträge für Junge werden im Alter deutlich steigen und sich wahrscheinlich irgendwann auf dem Kassenniveau einpendeln oder sogar darüber hinausgehen. Vor allem im Rentenalter müssen Privatversicherte davon ausgehen, dass ihre Beiträge deutlich über denen der GKV-Versicherten liegen werden. Deswegen sollte die Beitragsersparnis in jungen Jahren dafür genutzt werden, Rückstellungen für das Rentenalter aufzubauen. Dabei helfen übrigens sogenannte Beitragsentlastungstarife, die zusammen mit der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden können. Sie bauen eine zusätzliche Sicherung für das Alter auf und sind steuerlich absetzbar.

Hohe Hürden bei der Rückkehr in die GKV

Wer sich für einen privaten Versicherer entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese Entscheidung für Selbstständige in den meisten Fällen unumkehrbar ist. Die Hürden zur Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung sind hoch. In der Regel hilft nur die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit, die Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze oder – bei weitgehender Aufgabe der eigenen Einkommenstätigkeit – die Rückkehr über die Familienversicherung des Partners. Selbst diese Rückkehr-Optionen sind ab einem Lebensalter von 55 Jahren in aller Regel versperrt.

Gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler

Die gesetzliche Krankenversicherung erscheint auf den ersten Blick vielleicht weniger attraktiv als die PKV. Gutverdiener zahlen hohe Beiträge, bekommen aber im Vergleich zu einer leistungsstarken PKV eher durchschnittliche Leistungen. Aber dieser erste Blick kann täuschen.

Vorteile gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsbemessung nach Einkommen

Die GKV bemisst die Beiträge nach dem Einkommen. Wer als Freiberufler eine berufliche Durststrecke durchläuft und weniger verdient, zahlt einen geringeren Beitrag, zumindest bis zum rechnerischen Mindestbeitrag. In der PKV wird der Beitrag einkommensunabhängig kalkuliert und läuft in voller Höhe weiter, auch wenn das Einkommen geringer wird.

Familienversicherung

Die GKV ermöglicht eine beitragsfreie Mitversicherung des Partners und der Kinder – ein System, das die private Krankenversicherung nicht kennt. Mit dem Wechsel in die private Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden – bei mehreren Kindern kann das die Beiträge leicht verdoppeln und zu einer finanziellen Belastung werden.

Chronische Krankheiten

Chronisch Erkrankte haben kaum eine Wechselchance in die PKV. Wenn Versicherer sie überhaupt aufnehmen, sind die Beiträge unattraktiv hoch oder der Schutz wird durch Leistungsausschlüsse eingeschränkt. Hier gibt es auch für Gutverdiener keine andere sinnvolle Option, als freiwillig in der GKV zu bleiben.

Zusatzversicherungen für Freiberufler und Selbstständige

Der Nachteil einer Versicherung über das soziale System der GKV ist der Leistungsumfang, der manchen vielleicht nicht reicht. Wollen Sie zusätzlich Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder hochwertigen Zahnersatz absichern, dann ist das zwar möglich. Für solche Leistungen müssen Sie jedoch Zusatzpolicen in Form von kostenpflichtigen Wahltarifen abschließen. Die Gesundheitskosten steigen dann durch zusätzliche Beiträge an.

Krankentagegeldversicherung oder Krankengeld

Ein Krankengeldtarif (GKV) oder eine Krankentagegeldversicherung (PKV) ist dringend allen anzuraten, die freiberuflich und selbstständig tätig sind. Sie leistet bei Arbeitsunfähigkeit ab dem versicherten Tag die vereinbarte Summe als Einkommensersatz. Während Arbeitnehmer bis zum 43. Tag eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, sind Selbstständige auf sich gestellt und müssen den Einkommensersatz selbst absichern.

Sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung in der Regel mit dem Beginn der Leistung ab dem 22. oder 29. Tag. Bis dahin reichen die Zahlungseingänge offener Rechnungen oft aus, um die Ausgaben zu bestreiten. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach dem Einkommen. Abgesichert werden sollten ca. 80 Prozent des laufenden Netto-Einkommens. Liegt das bei 4.000 Euro, sollten 3.200 Euro mit einem Tagessatz von 100 Euro abgesichert werden. Im Monat fließen dann 3.000 Euro als steuerfreier Einkommensersatz.

Auslandskrankenversicherung

Sie kostet vergleichsweise wenig. Trotzdem verzichten auch Selbstständige, die häufiger ins Ausland reisen, oft auf eine Auslandskrankenversicherung. Das ist ein Versäumnis, denn vor allem außerhalb der EU sind Sie in der Regel Selbstzahler bei Krankheiten und Operationen. In Ländern wie den USA oder Kanada kann ein Klinikaufenthalt schnell fünfstellige Kosten verursachen.

Eine Auslandskrankenversicherung leistet in der Regel in der EU oder dem EWR sowie weltweit für Krankenhausaufenthalte und notwendige Operationen, medizinisch notwendige Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Kosten für Heil- und Hilfsmittel vor Ort und ggf. sogar für den Rücktransport bei schwerer Erkrankung.

Zahnzusatzversicherung

Die Versorgung mit Zahnersatz, Zahnbehandlungen und zum Teil sogar Prophylaxe-Maßnahmen sind als Basisschutz immer Kassenleistung. Sichergestellt wird eine zweckmäßige Versorgung mit günstigen und angemessenen Materialien. Wer auf hochwertigen Zahnersatz und besondere Behandlungen Wert legt, kann für solche Leistungen eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Sie deckt die Kosten für eine privatärztliche Versorgung mit Zahnersatz, für Zahnbehandlungen außerhalb der Regelversorgung, besondere Prophylaxe-Maßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen ab.

Krankenhauszusatzversicherung

Ein Krankenhausaufenthalt im Vier-Bett-Zimmer ist nicht unbedingt gesundheitsfördernd. Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht neben der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

  • die freie Krankenhauswahl mit freier Wahl des Behandlers
  • vor- und nachstationäre Betreuung
  • ambulante Operationen als Privatpatient

Auch Mehrkosten für die Einweisung in ein Wunschkrankenhaus sind in der Regel von einer Krankenhauszusatzversicherung gedeckt.

Ambulante Zusatzversicherung

Ambulante Zusatzversicherungen sehen für Freiberufler und Selbstständige Leistungen in den verschiedenen medizinischen Bereichen vor, unter anderem für 

  • Heilpraktikerbehandlungen und alternative Medizin
  • Privatärztliche Versorgung im ambulanten Bereich
  • Kostenerstattung für Sehhilfen, sog. Brillenversicherungen, oft in Verbindung mit weiteren Leistungen

Ob solche Zusatzbausteine sinnvoll sind, hängt von den individuellen Möglichkeiten und Präferenzen ab.

Pflegeversicherung für Freiberufler und andere Selbstständige

In beiden Versicherungssystemen werden auch Beiträge zur Pflegeversicherung fällig.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

In der GKV ist die gesetzliche Pflegeversicherung automatisch enthalten. Jeder gesetzlich Krankenversicherte wird automatisch Mitglied der zugehörigen Pflegekasse. Die Beiträge werden einkommensabhängig zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag abgeführt.

Der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung beträgt 2026 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Er ist vom Selbstständigen in voller Höhe zu tragen, da die Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entfällt. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zudem einen Zuschlag, während Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren Entlastungen in Form von Abschlägen erhalten.

Mitglieder der privaten Krankenversicherung

Auch für privat Krankenversicherte ist zwingend eine Pflegeversicherung enthalten, jedoch in Form einer separaten, obligatorischen privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV). In der Regel wird sie beim selben Versicherungsunternehmen wie die private Krankenversicherung abgeschlossen. Der Leistungskatalog ist gesetzlich so festgeschrieben, dass er nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) gleichwertig sein muss. Ihre Leistungen entsprechen also der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Wie bei den Beiträgen zur PKV auch, richten sich die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung nicht nach dem Einkommen. Der Beitrag zur PPV ist jedoch gesetzlich auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt.

PKV oder GKV für Selbstständige – Entscheidungshilfen

Bei der Wahl zwischen PKV und GKV müssen Freiberufler die Systemunterschiede und die Vor- und Nachteile genau abwägen. Folgende Fragen sollten dabei besonders in den Fokus rücken:

Habe ich dauerhaft das Einkommen, um die PKV-Beiträge zahlen zu können?

Eine PKV ist nur dann die richtige Wahl, wenn sich das Arbeitseinkommen dauerhaft auf einem Niveau oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze befindet. Denn nur dann wären auch die GKV-Beiträge dauerhaft auf einem Niveau, das einen Wechsel in die PKV wirtschaftlich werden lässt.

Wer immer wieder mit Auftragsflauten und schwankenden Erlösen zu kämpfen hat, der ist in der PKV nicht gut aufgehoben. Auch wenn die Familienplanung auf Nachwuchs ausgerichtet ist, müssen die Kosten für den PKV-Schutz der Kinder im Hinterkopf behalten werden.

Habe ich ausreichende Alterseinkünfte, um mir die PKV im Alter leisten zu können?

Der PKV-Beitrag wird sich im Alter bei einem 70-Jährigen auf dem Niveau des GKV-Höchstbeitrags befinden. Jeder Freiberufler benötigt deshalb Alterseinkünfte, die es ihm ermöglichen, diesen Beitrag leicht zu zahlen.

Hat ein Selbstständiger kaum eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung zu erwarten und auch die private Altersvorsorge vernachlässigt, wird dies zum Problem. Um zum Beispiel 1.000 Euro PKV-Beitrag lebenslang sicher finanzieren zu können, braucht es zu Rentenbeginn mehrere hunderttausend Euro Kapital in einer Rentenversicherung, die lebenslang diese 1.000 Euro garantiert. Und das ist nur das Kapital für den PKV-Beitrag.

Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer privat versichert ist und aus gesundheitlichen Gründen seinen Job aufgeben muss, der kommt nicht automatisch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung mit ihrem dann sehr geringen Beitrag – ganz im Gegenteil: Der PKV-Beitrag muss weiter in voller Höhe gezahlt werden und selbst die Steuervorteile des PKV-Beitrags fallen mangels Einkommen weg. Ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung droht hier der finanzielle Ruin. Ein Wechsel in die PKV ohne Arbeitskraftabsicherung ist ein Fehler, der in die Privatinsolvenz führen kann.

Kann ich meine Interessen gut durchsetzen – gegenüber der PKV wie auch gegenüber den Ärzten?

Wer privat versichert ist, der ist bei vielen Ärzten ein gern gesehener Patient. Die hohen Honorare von Privatpatienten helfen Ärzten dabei, ihr Einkommen attraktiv zu gestalten. Die Kehrseite der Medaille: Privatversicherte werden gern „gemolken“. Ärzte nehmen mitunter Behandlungen vor, deren Nutzen für diesen – vorsichtig formuliert – eher zweifelhaft ist. Privatversicherte müssen also vom ersten Augenblick an in der Lage sein, sich gegen Ärzte durchzusetzen, wenn teure und sinnfreie Behandlungsmethoden vorgeschlagen werden. Die erhöhten Kosten dafür schlagen irgendwann zurück – in Form von Beitragssteigerungen. Und auch gegenüber der privaten Krankenversicherung kann Hartnäckigkeit und Durchsetzungsvermögen gefordert sein, wenn Rechnungen nicht voll erstattet werden. Das erfordert einen langen Atem und viel Ausdauer.

Wer auch nur an einem dieser Punkte für sich zweifelt, der ist in der GKV wahrscheinlich besser aufgehoben. Wer dennoch wechseln möchte, der sollte unbedingt auf die Beratung durch einen Experten zurückgreifen. Er hilft dabei, das passende Tarifwerk zu finden, vor allem aber unterstützt er dabei, den Antrag richtig auszufüllen und die Gesundheitshistorie entsprechend aufzubereiten. Das ist wichtig, damit der Schutz auch dauerhaft bestehen bleibt und die PKV keine Möglichkeit hat, den Vertrag anzufechten. In diesem Fall ginge der PKV-Schutz verloren, neuer ist kaum zu bekommen und die Tür zur GKV-Rückkehr in aller Regel zu. Mit einer Experten-Beratung wird dieses Risiko begrenzt.

Steuerliche Aspekte bei der Entscheidung

Freelancer kämpfen mit einem großen Nachteil: Beiträge für die Krankenversicherung zahlen Selbstständige in voller Höhe selbst. Anders als bei Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber die Kosten der Krankenversicherung zu 50 Prozent tragen muss. Die Beiträge der GKV sind dabei in voller Höhe steuerlich absetzbar, die PKV-Beiträge werden in dem Maße steuerlich anerkannt, in dem sie die Basisleistungen der sozialen Krankenversicherung abdecken. In der Regel sind so 70 bis 80 Prozent des PKV-Beitrages absetzbar. Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich, wenn ein Beitragsentlastungstarif vereinbart wird: Der Beitrag dafür ist ebenso wie der PKV-Beitrag steuerlich absetzbar.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Beratung zu spezifischen Versicherungsverträgen. Welcher Versicherungsschutz für Sie der richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und muss von einem qualifizierten Berater individuell geprüft werden.