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Scheinselbstständigkeit verstehen
Freelancer im Fokus
Scheinselbstständigkeit ist und bleibt ein Thema, das sowohl Freelancer als auch Unternehmer vor Herausforderungen stellt. IT- und Engineering-Fachkräfte sind Schlüsselfiguren, die entscheidend zur digitalen Transformation Deutschlands beitragen. Doch die rechtlichen Unsicherheiten erzeugen eine Atmosphäre der Zurückhaltung unter Unternehmen, wenn sie auf das Wissen externer Experten wie freie Mitarbeiter (im Folgenden „Freelancer“) setzen. Die unscharfen und vielfach im IT-Bereich als überholt kritisierten Prüfkriterien der Deutschen Rentenversicherung verschärfen die Lage zusätzlich. Die Unternehmen versuchen konsequenterweise, rechtliche Fallstricke mit erheblichen Risiken zu vermeiden. Dies führt oft dazu, dass Projekte vorzeitig beendet oder gar nicht erst mit Freelancern besetzt werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen, die sich keine eigenen festangestellten Experten leisten können oder wollen, sind von diesen Unsicherheiten betroffen. Sie sind auf Freelancer angewiesen, um im Technologie-Boom wettbewerbsfähig zu bleiben.
Das Ziel dieses Beitrages ist es, Licht in das Dunkel dieser komplexen Materie zu bringen. Dazu klären wir zunächst den Begriff der Scheinselbständigkeit und arbeiten die entscheidenden Kriterien für die Beurteilung der Scheinselbstständigkeit und die damit verbundenen rechtlichen Stolpersteine heraus. Sodann werden Strategien zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit für Unternehmen sowie präventive Maßnahmen für Freelancer beleuchtet. Der Beitrag schließt mit Empfehlungen zur Förderung von fairer und transparenter Zusammenarbeit einschließlich einem Governance- und Compliance-Konzept ab.
Was ist Scheinselbstständigkeit eigentlich? (Grundlagen)
Scheinselbständigkeit tritt auf, wenn eine Vertragsbeziehung, die ursprünglich als unabhängige Dienst- oder Werkvertragsbeziehung zwischen einem Freelancer und einem Auftraggeber definiert wurde, tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist und von der Rentenversicherung als solches eingestuft wird. Diese Bewertung erfolgt regelmäßig, wenn der Freelancer in seiner Tätigkeit so stark eingeschränkt wird, dass er faktisch wie ein Angestellter des Auftraggebers agiert oder wie ein interner Mitarbeiter behandelt wird, ohne jedoch die rechtlichen Vorteile eines Angestelltenverhältnisses zu genießen.
Es existiert keine eindeutige gesetzliche Definition von Selbstständigkeit bzw. Scheinselbständigkeit. Kriterien für die Beurteilung des Vorliegens eines Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses liefern § 611a BGB sowie § 7 Abs. 1 S. 2 SGB IV. In der Rechts- und Verwaltungspraxis helfen entsprechend der beiden genannten Normen vor allem die Fragen, ob weisungsfrei und ohne Eingliederung in den Kundenbetrieb geleistet wird dabei, die Spreu vom Weizen zu trennen – also echte Selbständigkeit von Scheinselbständigkeit zu unterscheiden, wobei für die Beurteilung der Eingliederung wiederum viele Indizien eine Rolle spielen können.
Im Wesentlichen entscheidend sind:
Freiheit, die Leistung zu erbringen
Echte Freiberufler gestalten ihre Leistungsbedingungen selbst. Sie sind in Bezug auf ihre Leistungszeiten, den Leistungsort und die Art der Aufgabenerfüllung nicht den Weisungen des Auftraggebers unterworfen. Sie handeln selbstständig und stimmen sich lediglich zur Klärung von Sachfragen während der Leistungserbringung mit dem Auftraggeber ab.
Keine Eingliederung in die Firmenstruktur
Freiberufler dürfen nicht in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert werden. Das bedeutet, sie leisten in der Regel räumlich und zeitlich unabhängig von den Teams und festen Mitarbeitern des Unternehmens, sind nicht an Arbeitszeiten gebunden, nutzen keine internen Mitarbeiterbenefits, sind innerhalb der Kundenorganisation als Externe gekennzeichnet, verfügen über eigene Arbeitsmittel etc.
Unternehmerische Freiheiten und Risiken
Freiberufler genießen Entscheidungsfreiheiten wie die Festsetzung ihrer Einkaufs- und Verkaufspreise, die Einstellung von Personal, die Gestaltung von Zahlungsweisen ihrer Kunden sowie die Planung und Durchführung eigener Werbemaßnahmen. Zudem tragen sie das unternehmerische Risiko selbst.
Wirtschaftliche Unabhängigkeit
Um das Risiko der Scheinselbständigkeit zu minimieren, ist es förderlich, wenn Freiberufler für mehrere Auftraggeber tätig sind, da dies ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit unterstreicht.
Leider existiert keine eindeutige Kasuistik im Gesetz und der Rechtsprechung. Daher wird das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit durch eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt. Dabei spielen auch gerichtliche Entscheidungen und die Praxis der Sozialversicherungsträger eine wichtige Rolle.
In der Praxis setzen viele Unternehmen im Einkauf oder Personalbereich auf detaillierte Checklisten oder Formulare. Freelancer sind dann aufgefordert, je nach Anforderung des Unternehmens ausführlich über bestimmte Kriterien oder deren Teilaspekte Auskunft zu geben. Diese Informationen müssen sie dann durch Eigenerklärungen ggf. mittels eidesstattlicher Versicherungen belegen.
Warum es sowohl für Auftraggeber als auch für Freelancer relevant ist
Sofern im Nachgang eines vermeintlichen Auftrages als Freelancer Scheinselbständigkeit festgestellt wird, ist allein die Korrektur der Vergangenheit auf den nunmehr festgestellten Status quo mit erheblichem Aufwand verbunden. Denn das Unternehmen hat in dem Projekt, bei dem es den vermeintlichen Freelancer beauftragt hatte, Rechnungen bezahlt und Vorsteuer gezogen. Der Freelancer hat Umsatzsteuer abgeführt, Jahresabschlüsse gemacht und Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer erklärt. Dies gilt es nun zu korrigieren.
Tatsächlich hätten bei dem nun Angestellten bzw. Scheinselbstständigen Gehalt und Sozialabgaben gezahlt sowie Lohnsteuer abgeführt werden müssen. Je länger das Projekt lief, desto aufwendiger stellt sich die Rückabwicklung der Zahlungen mit den diversen staatlichen Einrichtungen dar. Neben dem Verwaltungsaufwand wird die Liquidität durch die sofortige Zahlungspflicht gegenüber staatlichen Stellen und die oft verzögerte Rückabwicklung durch diese Stellen enorm belastet.
Zusätzlich bestehen mit Widerspruchs- und/oder Gerichtsverfahren, Bußgeldern und anderen Folgen der Scheinselbständigkeit sowohl für Freelancer als auch für Unternehmer erhebliche Risiken und Folgen, die im Weiteren detailliert dargestellt werden:
Risiken und rechtliche Folgen für Unternehmen
Unternehmen, die Scheinselbstständige beschäftigen, sehen sich mit umfangreichen finanziellen und rechtlichen Folgen konfrontiert. Die Hauptgefahr besteht darin, dass Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer für die tatsächlichen Angestellten und nur zum Schein Selbstständigen rückwirkend für bis zu fünf Jahre nachgezahlt werden müssen. Bei Vorsatz kann dieser Zeitraum sogar auf bis zu 30 Jahre ausgedehnt werden, was zu beträchtlichen Nachzahlungen z. B. bei Langzeitexternen führen kann. Diese Nachforderungen umfassen sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberanteile, ergänzt durch Zinsen und Bußgelder, was die finanzielle Belastung für das Unternehmen erheblich erhöht.
Zusätzlich zu diesen finanziellen Lasten können strafrechtliche Konsequenzen eintreten, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren reichen. Diese Strafen sind vergleichbar mit jenen für Schwarzarbeit, da der Gesetzgeber den Auftraggeber als hauptverantwortlich ansieht.
Ein weiteres gravierendes Risiko ist der mögliche Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Ein solcher Ausschluss kann langfristig gravierende Auswirkungen auf Unternehmen haben, die regelmäßig an öffentlichen Aufträgen teilnehmen oder deren Hauptgeschäftsbereich dies umfasst.
Angesichts dieser Risiken ist es für Unternehmen unerlässlich, ihre Vertragsbeziehungen gründlich zu prüfen.
Auswirkungen und Gefahren für Freelancer
Freelancer, die als scheinselbstständig eingestuft werden, sehen sich ebenfalls mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Herausforderungen konfrontiert. U. a. kann das Unternehmen als neuer Arbeitgeber des Freelancers die bisher nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung vom zukünftigen Gehalt abziehen. Diese Korrektur ist aber nur für die letzten drei Monate erlaubt. Dennoch kann die Liquidität des Freelancers dadurch außerordentlich belastet werden. Erweist sich eine selbständig ausgeübte Tätigkeit nachträglich als Arbeitsverhältnis, kann der Arbeitgeber nach einem neueren BAG-Urteil zudem die Rückzahlung des überzahlten Honorars verlangen. Das gilt dann, wenn das im Arbeitsverhältnis geschuldete Entgelt niedriger ist als das zuvor gezahlte Selbstständigenhonorar.
Der administrative Aufwand ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Denn die betroffenen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sind gegenüber dem Finanzamt zu korrigieren. Möglicherweise ist die freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit insgesamt einzustellen. Das kostet Geld, aber auch Nerven und Zeit. Die Korrektur bisheriger Jahresabschlüsse und Steuererklärungen kann komplex sowie zeit- und kostenintensiv ausfallen. Eine Bestrafung im Sinne des Strafgesetzbuchs wegen Umsatzsteuerbetrug oder Steuerhinterziehung erfolgt bei den Freelancern erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen.
Wie ein Freelancer die Folgen einer Scheinselbstständigkeit bewertet, hängt stark von seinen individuellen Umständen ab. Allerdings sind die Auswirkungen für ihn in der Regel ebenso gravierend. Im Sinne eines rechtmäßigen Verhaltens, einem partnerschaftlichen Umgang und einer guten langfristigen Kundenbeziehung mit dem Auftraggeber sollten auch Freelancer Scheinselbstständigkeit unbedingt vermeiden.
Indikatoren für Scheinselbständigkeit
Um die rechtliche Einordnung der ausgeübten Tätigkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu klären, kann eine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) eingereicht werden. Das dadurch initiierte Statusfeststellungsverfahren dient dem Schutz der Beteiligten vor den Risiken einer fehlerhaften Einschätzung bezüglich des Beschäftigungsstatus.
Das Statusfeststellungsverfahren wurde am 1. April 2022 reformiert, um die Feststellung, ob eine Person als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter gilt, effizienter und schneller durchführen zu können. Diese Reform brachte prozessuale Änderungen mit sich, die unter anderem Prognoseentscheidungen und Gruppenfeststellungen erleichtern und die Bindungswirkung in Dreiecksverhältnissen erweitern. Der im Verfahren erlassene Bescheid der Rentenversicherung kann selbstverständlich im Rechtsweg überprüft werden, wenn die Annahme besteht, dass er falsch ist. Dafür ist regelmäßig mit einer Prüfungsdauer von 1 ½ bis 2 Jahren zu rechnen. Während dieser Zeit kann das Projekt dann nicht mit dem Freelancer besetzt werden – ein unbefriedigendes Ergebnis für Unternehmen und Auftraggeber.
Wenn das optionale Statusfeststellungsverfahren innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit beantragt wird, greift ein ganz entscheidendes Privileg des Sozialrechts: der aufgeschobene Beginn der Versicherungspflicht. Normalerweise beginnt die Sozialversicherungspflicht rückwirkend am ersten Tag der Tätigkeit. Wird der Antrag aber im ersten Monat gestellt, tritt die Versicherungspflicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung der DRV ein. Die Folge: Für die Wochen oder Monate, die das Verfahren gedauert hat, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden. Das finanzielle Risiko für die Vergangenheit ist gleich null.
Trotz der aufgezeigten prozeduralen Verbesserungen des Statusfeststellungsverfahrens sind die inhaltlichen Kriterien zur Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit unverändert geblieben. Die aus Sicht der Wirtschaft dringend erforderliche präzise und rechtssichere Begriffsbestimmung wurde nicht umgesetzt. Diese Unschärfe stellt damit eine anhaltende Herausforderung in der Praxis dar. Dies gilt insbesondere bei der ganzheitlichen Betrachtung der tatsächlichen Leistungsausführung, die entscheidend für die Klassifizierung als Arbeitnehmer ist. Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass sie den Balanceakt zwischen der Beschaffung wichtiger Projektressourcen und der Einhaltung von Vorschriften bezüglich Scheinselbstständigkeit und rechtswidriger Arbeitnehmerüberlassung meistern.
Wichtig ist es, sich dabei vor Augen zu führen, dass es immer auf die Gesamtbetrachtung des tatsächlichen Leistungsverhältnisses im Einzelfall ankommt. Punkteskalen oder prozentuale Werte auf einer Checkliste dienen der Risikoanalyse, ersetzen aber keine rechtliche Begutachtung des Einzelfalls. Gefährlich wird es grundsätzlich immer, wenn Freelancer stark in die Abläufe des Auftraggebers integriert sind und Weisungen erhalten. Denn damit steht ggf. die unternehmerische Eigenständigkeit in Frage. Anzeichen hierfür können sein:
- Nutzung von Büros oder Ausrüstung des Auftraggebers, wenn dies nicht aus IT- oder datenschutzrechtlichen Gründen angemessen ist
- Feste Einbindung in Mitarbeiterverzeichnisse und die Verwendung von Firmenvisitenkarten
- Verpflichtende Teilnahme an Meetings und die Notwendigkeit, Urlaub abzustimmen
- Freigabe von Urlaub bzw. Krankmeldungen durch den Kunden
Auch wenn Freelancer mehrere Auftraggeber haben, können sie in Scheinselbstständigkeit abrutschen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Gerichte prüfen nie das gesamte Berufsleben eines Freelancers auf einmal, sondern immer jedes einzelne Auftragsverhältnis isoliert für sich.
Die Deutsche Rentenversicherung macht keinen Unterschied zwischen Voll- und Teilzeit in Bezug auf Scheinselbstständigkeit; entscheidend ist die tatsächliche Integration und Abhängigkeit von einem Auftraggeber. Daher muss jeder Fall individuell geprüft werden, um eine gerechte und präzise Einschätzung zu ermöglichen. Ob nach einer gründlichen Prüfung im Einzelfall ein Statusfeststellungsverfahren angestrebt wird, ist grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung.
Strategien zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit für Unternehmen
Unternehmen, die mit Freelancern zusammenarbeiten möchten, ohne das Risiko einer Scheinselbständigkeit einzugehen, sollten einige grundlegende Richtlinien beachten, um klar zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung zu unterscheiden:
Projektbezogene Aufträge
Die Aufgaben des Freelancers sollten klar definiert und zeitlich begrenzt sein. Es ist wichtig, dass der Freelancer eigenständig ohne Weisung leistet und sich nicht in das tägliche Geschäft oder in routinemäßige interne Aufgaben des Unternehmens einbindet. Regelmäßige Teilnahme an firmeninternen Meetings, die nicht direkt sein Projekt betreffen, sollte vermieden werden.
Mehrere Auftraggeber
Es ist förderlich, wenn ein Freelancer Einkünfte aus verschiedenen Quellen generiert. Unternehmen sollten in Verträgen keine Klauseln aufnehmen, die den Freelancer daran hindern, parallel für andere Auftraggeber tätig zu sein. Ein gesundes Maß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit ist ein gutes Indiz für echte Selbstständigkeit.
Selbstorganisation der Leistung
Freelancer sollten die Freiheit haben, ihre Leistung selbst zu organisieren. Dies beinhaltet die Wahl der Methodik und der Herangehensweise an die Aufgaben, solange die vereinbarten Ergebnisse und Fristen eingehalten werden.
Unabhängigkeit in Leistungszeiten und Urlaub
Freelancer sollten ihre Leistungszeiten frei bestimmen können und sich nicht an die Kernarbeitszeiten des Unternehmens binden. Die Gestaltung ihres Urlaubs liegt ebenfalls in ihrer eigenen Verantwortung, wobei eine vorherige Ankündigung längerer Abwesenheiten im Rahmen der Zusammenarbeit sinnvoll ist.
Nutzung eigener Ressourcen
Freelancer sollten ihre eigenen Arbeitsmittel verwenden und in eigenen Räumlichkeiten oder an neutralen Orten wie Coworking Spaces tätig sein, statt in den Geschäftsräumen des Auftraggebers.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keine definitive Checkliste gibt, mit der Scheinselbstständigkeit absolut ausgeschlossen werden kann. Denn stets ist die Gesamtheit der Umstände zu betrachten. Nicht jedes einzelne Kriterium der vorstehenden Zusammenstellung muss erfüllt sein, um mit einem Selbstständigen zusammenzuarbeiten. Jedoch sollten Unternehmen achtsam sein, wenn mehrere Indikatoren auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit hindeuten. In solchen Fällen ist es ratsam, das Thema offen mit dem Freiberufler zu besprechen und die Leistungsbeziehung gegebenenfalls anzupassen. Grundsätzlich gilt: Je weniger das Leistungsverhältnis mit dem Freiberufler mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbar ist, desto eher handelt es sich um eine echte Selbstständigkeit.
Präventive Maßnahmen für Freelancer zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit
Freelancer stehen oft vor der Herausforderung, ihren Auftraggebern aufgrund der dargestellten Situation nachweisen zu müssen, dass ihre Tätigkeit für das Unternehmen kein Risiko zur Scheinselbstständigkeit birgt. Dies ist entscheidend, da einige Unternehmen zögern, Freelancer zu engagieren, um das Risiko rechtlicher Konsequenzen zu vermeiden. Hier sind effektive Maßnahmen, die Freelancer ergreifen können, um ihre Selbstständigkeit zu untermauern:
Diversifizierung der Auftraggeber
Freelancer sollten darauf achten, für mehrere Auftraggeber tätig zu sein. Dies unterstreicht ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und verringert das Risiko, als abhängig Beschäftigte angesehen zu werden.
Weisungen von Mitarbeitern des Auftraggebers eskalieren
In der Praxis kommt es vor, dass ein Mitarbeiter des Auftraggebers unbeabsichtigt eine Weisung formuliert, z. B. „Nehmen Sie bitte an allen Teammeetings teil, die jeden Montagmorgen stattfinden.“ Hier sollte klargestellt und dokumentiert werden, dass dies als disziplinarische Weisung nicht akzeptiert werden kann. Maßnahmen, die die Leistungserfüllung des Freelancers unterstützen, können aber aus eigenem Antrieb vorgeschlagen und im Rahmen der fachlichen Koordination vereinbart werden. Falls wiederholt Weisungen vorkommen, sollte der Freelancer dies eskalieren, z. B. über den Ansprechpartner im Unternehmen oder die Hinweisgeber-Hotline.
Eigene Arbeitsmittel und Ort der Tätigkeit
Die Nutzung eigener Arbeitsmittel und die Freiheit, den Tätigkeitsort selbst zu wählen, stärken das Bild eines unabhängigen Unternehmers.
Eigenes Marketing und Akquise
Aktive Werbung und Kundenakquise sind klare Indizien für Selbstständigkeit.
Vertragsgestaltung
Verträge sollten so gestaltet sein, dass sie eine Projekttätigkeit und keine dauerhafte Anstellung widerspiegeln. Klare Projektziele, konkret beschriebene Leistungen, Mitwirkungsleistungen, definierte Endtermine und spezifische Lieferobjekte sollten Bestandteil der Vertragsvereinbarungen sein.
Ablehnung von Aufträgen
Die Fähigkeit, Aufträge abzulehnen, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen, zeigt, dass der Freelancer nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht.
Förderung von fairer und transparenter Zusammenarbeit
Die fortwährende Herausforderung der Scheinselbstständigkeit erfordert eine klare und transparente Zusammenarbeit zwischen Freelancern und Unternehmen. Diese Zusammenarbeit ist besonders wichtig in Bereichen wie IT und Engineering, wo Fachkräfte entscheidende Rollen in der digitalen Transformation spielen. Rechtliche Unsicherheiten und veraltete Prüfkriterien bewirken regelmäßig eine grundsätzliche Zurückhaltung bei Unternehmen. Sie zögern aus Angst vor rechtlichen Fallstricken und Risiken, externe Experten einzusetzen.
Durch die folgenden Maßnahmen können sowohl Freelancer als auch Unternehmen eine Zusammenarbeit gestalten, die nicht nur rechtlich abgesichert ist, sondern auch den Weg für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der digitalen Wirtschaft ebnet:
Governance- und Compliance-Konzept entwickeln
Eine im Hinblick auf das eigene Haftungsrisiko zwingende Verteidigungslinie stellt das Entwickeln eines Governance- und Compliance-Konzepts für Freelancer dar. Das kann insbesondere bei Organisationen, die stark projektgetrieben und mit einem hohen Freelancer-Anteil arbeiten, effektiv zur Risikoabsenkung beitragen. Dazu muss aber das Konzept in die allgemeine Compliance-Richtlinie eingebunden und konsequent in einem PDCA-Zyklus (Plan – Do – Check – Act , sog. Deming-Kreis) gesteuert und optimiert werden. Bei einer professionellen Umsetzung eröffnet sich die Chance, dass die Geschäftsführung des Unternehmens sich jedenfalls strafrechtlich exkulpieren kann. Weiter werden Fälle von Scheinselbstständigkeit vermieden oder frühzeitig entdeckt.
Klarheit schaffen
Da es keine vollständige Sicherheit beim Thema Scheinselbständigkeit geben kann, empfiehlt es sich, dass das Unternehmen zunächst die eigene Risikobereitschaft definiert und dann das Thema nach dieser Maßgabe steuert. Es untersucht und überprüft anhand der o. g. Kriterien, die echte Selbständigkeit von Scheinselbstständigkeit unterscheiden. Hierzu zählen die Freiheit der Leistungsgestaltung, die unternehmerische Freiheit, das Tätigwerden für mehrere Auftraggeber und die klare Abgrenzung der Freelancer von den festangestellten Mitarbeitern des Unternehmens.
Rechtsbewusstsein entwickeln
Es ist wesentlich, dass sowohl Freelancer als auch Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und respektieren. Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens durch die Deutsche Rentenversicherung im April 2022 hat materiellrechtlich enttäuscht. Die Unsicherheit ist geblieben. Daran ändert auch die prozessuale Optimierung des Verfahrens nichts.
Rechtsrisiken minimieren
Dennoch bleibt die Notwendigkeit bestehen, dass Unternehmen und Freelancer proaktiv Maßnahmen ergreifen, um die rechtlichen Risiken zu minimieren. Daher sollten Unternehmen darauf achten und auch Ihre Angestellten dahingehenden schulen, Freelancer nicht wie Angestellte zu behandeln, um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Dies umfasst die Vermeidung von Weisungsbefugnissen und die Integration in interne Abläufe, die typisch für Angestellte sind. Freelancer sollten ihrerseits ihre Unabhängigkeit durch diverse Auftraggeber und eigenständige Leistungsweise demonstrieren.
Offen kommunizieren
Eine offene und ehrliche Kommunikation über Erwartungen und Verpflichtungen ist grundlegend für die Prävention von Missverständnissen und rechtlichen Problemen. Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Leistungsbeziehungen an neue Gesetzeslagen und Rechtsprechung und die tatsächlichen Leistungsbedingungen können ebenfalls dazu beitragen, eine faire und transparente Zusammenarbeit zu fördern.