
Prädikat „praxisuntauglich“ – Selbstständigen-Studie zu Nahles-Gesetz
Der Schutz der Selbstständigen und Rechtssicherheit – das sind die häufig genannten Gründe für den neuen Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles. Laut der aktuellen Studie des Verbandes der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) und Deskmag geht der Plan nicht auf. Die Antworten der darin befragten Selbstständigen zeigen, was das Damoklesschwert „Scheinselbstständigkeitsverdacht“ schon heute im Projektmarkt anrichtet. Und geben einen Ausblick, wie praxistauglich der neue entworfene und für diesen Verdacht künftig maßgebliche Kriterienkatalog ist.
Gibt es bereits negative Auswirkungen? Durchaus. Mehr als die Hälfte der Befragten (53,6 Prozent) gaben an, dass die bestehende Rechtsunsicherheit negativ auf ihre Auftragssituation Einfluss nimmt. Die Auswirkungen im Überblick:
Dabei macht es scheinbar keinen großen Unterschied, ob sich die Teilnehmer selbst als „scheinselbstständig“ (15,5 Prozent der Soloselbstständigen und 8,1 Prozent der Selbstständigen mit Angestellten) einordneten oder als „echt selbstständig“: Beide Gruppen gaben gleich häufig an (21,2 beziehungsweise 21,8 Prozent), dass Ihnen bereits Aufträge mit Blick auf die Rechtsunsicherheit verweigert wurden. Größere Unterschiede zwischen diesen beiden Gruppen gibt es nur bei den damit verbunden Komplikationen beziehungsweise den von Auftraggeberseite angebotenen alternativen Beschäftigungsformen: Phänomene bei der Auftragsakquise – Selbstständige vs. Scheinselbstständige
Verbessert der neue Gesetzesentwurf die bisherige Praxis zur Feststellung von Scheinselbstständigkeit? Das hängt zum einen davon ab, welche der neuen Werkvertragskriterien auf Selbstständigenseite eingehalten werden beziehungsweise einhaltbar sind.
Die wichtigsten Ergebnisse dazu: Auch mit gutem Willen von Auftraggeberseite könnten 9,8 Prozent der Teilnehmer ihre Arbeitszeit nie oder selten selbst bestimmen, 7,9 Prozent könnten ihre Leistung nie oder selten selbst gestalten (ohne große finanzielle oder produktive Einbußen zu haben). Damit sind diese beiden die praxistauglichsten Kriterien. Am praxisuntauglichsten sind die Kriterien „fehlende betriebliche Organisation“ und „Zusammenarbeit mit festen/freien Mitarbeitern des Auftraggebers“. 63 Prozent beziehungsweise 50 Prozent aller Befragten erklärten, sie könnten ihre Arbeit nicht machen, ohne zugleich diese Kriterien für Scheinselbstständigkeit zu erfüllen.
Die Ergebnisse im Detail zu…
- Weisungsgebundenheit hinsichtlich Arbeitszeit, -ort und –leistung
- Tätigkeit beim Kunden, mit dessen Arbeitsmitteln und vorgegebenen Personen
- eigene betriebliche Organisation, abgrenzbare Arbeitsergebnisse, Umsatzanteile
Ob die Feststellungspraxis verbessert wird, hängt zum anderen davon ab, wie viele dieser Kriterien im Schnitt erfüllt werden – als Indiz dafür, wie viele Freiberufler demnach als scheinselbstständig eingestuft würden:
- 96 Prozent der echten Selbstständigen erfüllen mindestens ein Kriterium für Scheinselbständigkeit, im Schnitt erfüllen sie 4,15 der 10 Kriterien.
- Würde man von einer Scheinselbstständigkeit ausgehen, wenn mindestens fünf der zehn Kriterien erfüllt sind, wären unter den derart als scheinselbstständig Eingestuften 72 Prozent echte und damit “zu Unrecht verurteilte” Selbstständige zufinden. Zu Recht als scheinselbstständig würden somit nur 28 Prozent der Betroffenen.
- Detailbetrachtung: Anzahl der erfüllten Kriterien – Selbstständige vs. Scheinselbstständige
Mit ihren Antworten in der Studie zeichnen die Selbstständigen ein klares Bild: Die aktuell unklare Rechtslage und die undifferenzierte Einstufungspraxis zu Scheinselbstständigkeit verursachen schon heute einen großen Schaden im Projektmarkt. So wurden etwa bereits einem Fünftel der Selbstständigen wegen der Unsicherheit auf Auftraggeberseite Aufträge verweigert.
Der neue Gesetzesentwurf wird die Lage nicht verbessern, ganz im Gegenteil: Die Unklarheit, wie viele Kriterien erfüllt sein müssen („Gesamtbetrachtung“), um als scheinselbstständig eingestuft zu werden, verunsichert noch mehr. Dass bereits im Durchschnitt mehr als 4 von 10 Kriterien erfüllt werden, lässt aktuell nichts Gutes erahnen. Wenig überraschend kommt daher die Quittung für Andrea Nahles, die ihr die Selbstständigen ausstellen: Fast 9 von 10 Selbstständige finden die Arbeit der Arbeitsministerin schlecht oder sehr schlecht.
- Der VGSD kämpft mit einer Petition für Rechtssicherheit für Selbstständige und Auftraggeber: Petition mitzeichnen
- Wir wandern aus, Frau Nahles! - Ergebnis der GULP Scheinselbstständigkeitsumfrage
- Zeit läuft ab - Werkvertragskriterien bald beschlossen
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