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Geschäftsbezeichnung für Freiberufler
Griffig, aussagekräftig, einzigartig: Eine gute Geschäftsbezeichnung schafft Aufmerksamkeit und Vertrauen, sticht aus der Masse der Mitbewerber hervor und bleibt hängen. Nicht nur große Unternehmen profitieren von einem markanten Firmennamen beziehungsweise einem Markennamen mit hohem Wiedererkennungswert. Auch als Freiberufler können Sie mit einem guten Namen für Ihren Geschäftsauftritt punkten.
Auch als Freiberufler haben Sie die Möglichkeit, sich eine Geschäftsbezeichnung zu geben. Dazu müssen Sie kein Gewerbe anmelden.
Geschäftsbezeichnung für Freiberufler: Was ist erlaubt?
Genau genommen haben Freiberufler keinen Firmennamen. „Firma“ nennt man im Handelsrecht die Bezeichnung, unter der Kaufleute bzw. kaufmännische Betriebe auftreten. Freiberufler haben damit ebenso wenig eine Firma im eigentlichen Sinn wie Kleingewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister. Deshalb haben sie auch keinen Firmennamen im strengen Sinn. Bei ihnen spricht man von Unternehmens- oder Geschäftsbezeichnung.
Als Freiberufler können Sie sich – anders als eine GmbH oder ein eingetragener Kaufmann – nicht einfach nur einen Fantasienamen geben. Aus Ihrer Unternehmensbezeichnung muss hervorgehen, wer das Einzelunternehmen betreibt.
- Bei Freiberuflern muss deshalb mindestens der Nachname vorkommen. Sinnvoller ist es, auch den Vornamen zu nennen. Außerdem sollte die angebotene Leistung aus der Bezeichnung hervorgehen. Fantasievolle Zusätze sind erlaubt, soweit sie nicht irreführend sind. Ein mögliches Beispiel: „Paula Meyer – Informatikerin für anspruchsvolle Programmierung“
- Bei Kleingewerbetreibenden muss der Vorname und der Nachname vorkommen. Zusätze zur Geschäftstätigkeit und zusätzliche Fantasiebegriffe sind ebenfalls möglich. Beispiel: „Paula Meyer stressfreie IT-Administration“.
Doch das Rechtliche ist nur eine Seite. Was macht einen guten Unternehmensnamen aus?
„Firmennamen“ für Freiberufler: Das sollten Sie beachten
Wenn Sie sich als Freelancer dazu entscheiden, eine Geschäftsbezeichnung mit Erweiterung zu nutzen, sollten Sie bei der Namensfindung zunächst aus Sicht potenzieller neuer Kunden denken und sich fragen:
- Welche Assoziationen soll der Name wecken?
- Welche direkten Informationen soll er transportieren?
Neben Kreativität und Individualität zählen Einfachheit und Klarheit sowie der Bezug zu Ihrer Branche oder Dienstleistung.
Eine originelle Geschäftsbezeichnung nutzt Ihnen wenig, wenn Ihre Zielgruppe sich darunter nichts vorstellen kann. Schließlich möchten Sie mit der Bezeichnung des Unternehmens als Freiberufler in erster Linie neue Kunden ansprechen und sich am Markt positionieren.
Recherchieren Sie zunächst, welche Namen andere Dienstleister in Ihrem Bereich führen. Eine solche Marktanalyse hat gleich zwei Vorteile: Zum einen bekommen Sie ein Gespür dafür, welche Geschäftsbezeichnungen und Keywords zu Ihrer Branche passen. Zum anderen wählen Sie keinen Namen, der schon vergeben ist oder eine zu große Ähnlichkeit mit bereits existierenden Geschäftsnamen aufweist.
Schritt für Schritt zu Ihrer individuellen Geschäftsbezeichnung
Nachdem Sie die ersten Vorbereitungen getroffen haben, kann es an die eigentliche Namensfindung gehen. Wie bei allen kreativen Prozessen gibt es kein Patentrezept – dafür aber etablierte Methoden, die Sie bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Namens unterstützen.
Sie haben sich für eine Geschäftsbezeichnung entschieden – was nun?
Sobald Sie einen Namen ausgewählt haben, müssen Sie prüfen, ob er tatsächlich als Unternehmensbezeichnung geeignet ist – und auch formal allen Kriterien entspricht. Dafür sollten Sie folgende Fragen klären:
- Verletzt die Bezeichnung keine fremden Markenrechte?
- Ist die dazu passende Domain noch verfügbar? Und die dazugehörigen Social-Media-Handles?
- Ist Irreführung ausgeschlossen?
- Erfüllt Ihre Geschäftsbezeichnung die oben genannten gesetzlichen Vorschriften?
Sie können alle vier Fragen mit „Ja“ beantworten? Dann steht Ihrer Anmeldung als Freiberufler unter dieser Bezeichnung beim Finanzamt nichts im Weg. Als Kleingewerbetreibender nutzen Sie diese Geschäftsbezeichnung direkt für die Gewerbeanmeldung. Außerdem können Sie Ihre Domain registrieren und Ihre neue Geschäftsbezeichnung ab sofort offiziell für Ihre Kundenakquise als Einzelselbstständiger verwenden.
Tipp: Investieren Sie in einen eigenen Schriftzug oder ein Logo, um Ihren Wiedererkennungswert zu steigern. Auch dabei sollte Ihr visueller Auftritt zu Ihrer Position und Branche passen.
Sie sind bereit, als Freelancer durchzustarten? Dann haben wir weitere Informationen!In unserem Beitrag „Freelancer werden“ finden Sie wertvolle Tipps und Anleitungen für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Von der Anmeldung über die Finanzplanung bis hin zur Buchhaltung erhalten Sie Informationen für Ihren Weg in die Freiberuflichkeit.