Haftung von Freiberuflern

Zur Selbstständigkeit gehört auch der Umgang mit dem Thema Haftung. Freelancer und andere Selbstständige sollten ihre Haftungsrisiken im Auge behalten. Zum Glück gibt es auch für Freiberufler Möglichkeiten, um eine Haftungsbeschränkung zu gewährleisten.

Zwischen Freiheit und Risiko

Wer den Sprung in die Selbstständigkeit wagt, genießt zwar viel Freiheit, trägt aber auch die volle Verantwortung – und die macht im Ernstfall leider nicht vor dem privaten Bankkonto halt. Ein folgenschwerer Flüchtigkeitsfehler im Code, eine fehlerhafte Beratung oder ein Missgeschick beim Kundenbesuch: Wer als Freiberufler oder Einzelunternehmer tätig ist, haftet in der Regel unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen, wenn er für Schäden bei Kunden oder Dritten verantwortlich ist.

Was im ersten Moment nach einem existenziellen Schreckensszenario klingt, ist in der Praxis vor allem eine Frage der richtigen Absicherung und kluger Vertragsgestaltung. Damit lässt sich gewährleisten, dass aus einem beruflichen Fehler kein privates Fiasko wird. Welche Strategien Sie vor finanziellen Forderungen schützen und wie Sie Haftungsrisiken proaktiv managen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bedeutung der Haftung für Freiberufler und andere Selbstständige

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet der Begriff „Haftung“ für Freelancer ebenso wie für große Unternehmen oder auch Privatleute: Man ist für eine Vertragsverletzung oder einen Rechtsverstoß verantwortlich und muss deshalb daraus entstehende Ansprüche anderer erfüllen. Dabei kann es um finanzielle Leistungsansprüche wie Schadensersatz gehen, aber auch beispielsweise um Nachbesserungsansprüche.

Haftung als Privatperson

Im Privatleben entsteht eine Haftung, wenn man aus Versehen das Eigentum von anderen beschädigt und nun den Schaden bezahlen muss. Ein typisches Beispiel: Jemand hat an einer wertvollen Antiquität, die jemand anderem gehört, Kratzer verursacht. In vielen Fällen haftet man aufgrund von Gefährdungshaftung selbst dann, wenn man den Schaden weder absichtlich noch grob fahrlässig verursacht hat. Außerdem gibt es grundsätzlich keine Beschränkung der Höhe, bis zu der man haftet, und damit des möglichen Schadensersatzanspruchs. Schon deshalb sollte jede Person eine private Haftpflichtversicherung haben.

Haftung im beruflichen Kontext

Für Freiberufler, andere Selbstständige und Unternehmen kommen zusätzliche Haftungsrisiken hinzu. Sie haften zum Beispiel aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder aufgrund anderer Forderungen, die sich im Geschäftsbetrieb ergeben. Haftung führt auch bei Selbstständigen und im beruflichen Umfeld zu Einstands- und Zahlungspflichten. Die Haftung bei einem Freelancer kann sich zum Beispiel ergeben aus

  • Verstößen gegen Vertragsbedingungen
    z. B. Verzögerungen oder Fehler bei der Auftragsabwicklung oder falsche Beratung von Kunden
  • Verstößen gegen Rechtsvorschriften
    etwa gegen Verbraucherschutzvorschriften oder Wettbewerbsrecht

Haftungsrisiken

Haftungsrisiken sind im Geschäftsleben ein ständiger Begleiter. Das gilt nicht nur für Großunternehmen. Das Thema Haftung ist für Freelancer genauso virulent. Eine Haftung kann sich rechtlich betrachtet grundsätzlich in drei Formen ergeben

  • Deliktische Haftung
    Haftung wegen des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
  • Vertragliche Haftung
    Haftung wegen der Verletzung vertraglicher Vereinbarungen
  • Gefährdungshaftung 
    Haftung auch ohne Verschulden, weil man Eigentümer oder Betreiber einer Sache mit grundsätzlichem Risiko ist

In manchen Haftungsfällen können vertragliche und deliktische Haftung zusammenkommen. Ein Beispiel ist die Preisgabe von vertraulichem Know-how eines Kunden. Das kann auf zwei Arten zur Haftung als Freelancer führen:

  • aus deliktischer Haftung, falls gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz verstoßen wurde
  • und aus vertraglicher Haftung, falls eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben wurde

In beiden Fällen kann derjenige, der einen Schaden erlitten hat, Schadensersatz fordern.

Gesamtschuldnerische Haftung

In vielen Fällen kann Haftung den Auftraggeber und den Auftragnehmer oder Dienstleister gleichzeitig treffen. Ein Beispiel sind Datenschutzverstöße, etwa wenn personenbezogene Informationen DSGVO-widrig auf Servern im Ausland lagern. Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, selbst wenn er die technische Abwicklung an einen Dienstleister delegiert hat. Dieser ist auch verantwortlich und haftet ebenfalls.

Dies ist ein Beispiel für gesamtschuldnerische Haftung: Zwei oder mehr Parteien haften gemeinsam. Wer Schadensersatzforderungen hat, kann sich in diesem Fall aussuchen, an welchen der Haftenden er seine Forderung richtet. Eine solche gesamtschuldnerische Haftung liegt zum Beispiel vor, wenn mehrere Freelancer gemeinsam einen Auftrag abwickeln, dabei gemeinsam nach außen auftreten und damit bewusst oder unbewusst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet haben. In diesem Fall kann ein Geschädigter den von einem der Freelancer verursachten Fehler grundsätzlich gegenüber einem anderen Selbstständigen aus der GbR geltend machen. Dieser muss sich das als Schadensersatz verlorene Geld dann seinerseits vom eigentlich Verantwortlichen zurückholen.

In jedem Fall sollten Selbstständige ihre Haftungsrisiken kennen, um die Haftung nach Möglichkeit vermeiden zu können.

Deliktische Haftung

Die Haftung aufgrund von Verstößen gegen Gesetze oder Vorschriften wird als deliktische Haftung bezeichnet. Sie entsteht aus unerlaubten Handlungen. Die geschädigte Seite kann bei deliktischer Haftung vor einem Zivilgericht Schadensersatz einklagen. Wurde eine Straftat begangen, können Schadensersatz und Entschädigung auch Gegenstand eines Strafprozesses sein.

Die deliktische Haftung von Freelancern und anderen Selbstständigen – auch Verschuldenshaftung genannt – kann gegenüber jeder Person und jedem Unternehmen bestehen, die durch die unerlaubte Handlung geschädigt wurden.

Beispiele für deliktische Haftung bei Freiberuflern

  • Eine Shop-Betreiberin verkauft Tassen und T-Shirts mit fremden Fotos. Damit verstößt sie gegen das Urheberrecht und schädigt die Fotografin, bei der die Rechte liegen. Deshalb haftet sie und muss der Fotografin Schadensersatz bezahlen.
  • Durch mangelnde Datenschutzvorkehrungen kann ein Hacker personenbezogene Daten stehlen. Sie stammen aus der Kundendatenbank eines Auftraggebers. Der Freelancer, der die Datenbank administrieren soll und durch fehlendes Sicherheitsbewusstsein gegen die DSGVO verstoßen hat, haftet sowohl gegenüber dem Unternehmen, das ihn beauftragt hat, als auch gegenüber allen vom Datenklau Betroffenen. Beide können Schadensersatzforderungen stellen.
  • Ein kleiner Industriebetrieb macht in seiner Werbung unzutreffende Angaben über die Produkte eines Wettbewerbers. Dieses irreführende Marketing verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Deshalb kann der Wettbewerber von dem Betrieb Unterlassung sowie Schadensersatz aus deliktischer Haftung fordern.
  • Ein Ingenieurbüro gestaltet fehlerhafte Pläne für eine Sicherheitstür. Durch eine Fehlfunktion der Anlage kommt ein Mensch zu Schaden. Da Sorgfalts- und Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wurden, kann der Betroffene von dem Ingenieurbüro Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Vertragliche Haftung

Neben der deliktischen Haftung gibt es die vertragliche Haftung. Sie entsteht immer dann, wenn Vertragsabsprachen nicht eingehalten beziehungsweise vertragliche Pflichten nicht erfüllt wurden. Ein typisches Beispiel sind Lieferverzögerungen, die beim Kunden für geschäftliche Einbußen sorgen.

Vertragliche Haftung ergibt sich auch bei mündlichen Absprachen oder aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie wirksam sind. Dafür, ob eine vertragliche Haftung besteht und welche Folgen sich daraus ergeben, sind Vertragsrecht und Schuldrecht ausschlaggebend.

Bei Schlechtleistung oder Nichtleistung kann der Anspruch gegen denjenigen, der für die Vertragserfüllung haftet, je nach Situation ganz unterschiedlich aussehen. Es kann ein Anspruch auf Nacherfüllung bestehen, etwa Nachbesserung oder Nachlieferung. Andere Möglichkeiten sind ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, auf Minderung des Kaufpreises oder Honorars, auf „Selbstvornahme“ oder Erfüllung durch einen anderen Anbieter und auch auf Schadensersatz. Welche dieser Optionen im Einzelfall offensteht, hängt von vielen Aspekten ab – zum Beispiel davon, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt. Zudem ist relevant, ob der Vertragspartner Verbraucher oder Unternehmer ist.

Ansprüche aus vertraglicher Haftung können nur die Vertragspartner erheben. In diesem Fall ist der Anspruch auf Schadensersatz, wenn er überhaupt besteht, nur eine mögliche Option. 

Beispiele für vertragliche Haftung bei Freelancern und anderen Selbstständigen

  • Ein IT-Consultant rät dem Kunden zur Migration auf ein bestimmtes Warenwirtschaftssystem. Leider stellt sich später heraus, dass der empfohlenen Lösung eine wichtige, vom Kunden genannte Schnittstellenfunktionalität fehlt. Der IT-Berater muss damit rechnen, für die Kosten der Fehlberatung haftbar gemacht zu werden.
  • Die Webdesignerin hat den Auftrag zur Installation und Gestaltung eines Shopsystems erhalten. Teil des Auftrags ist eine Anbindung an die Buchhaltungssoftware des Kunden. Als sie das neue Shopsystem übergibt, fehlt diese Schnittstelle jedoch. Da die Auftragnehmerin für die Erfüllung des Werkvertrags haftet, setzt ihr der Kunde zunächst eine Frist zur Nacherfüllung. Als diese ohne Nachbesserung verstreicht, übergibt er die Aufgabe einer anderen Shop-Designerin. Deren Rechnungsbetrag sowie die Kosten der Verzögerung zieht er vom Honorar der ursprünglich beauftragten Freelancerin ab.
  • Ein Elektroinstallationshaus übernimmt die Aufgabe, ein großes Bürogebäude mit Zugangsschutzsystemen und Sicherheitstechnik auszustatten. Im Vertrag ist ein Termin zum Abschluss der Arbeiten festgelegt. Der Betrieb braucht allerdings drei Monate länger. Der Auftraggeber kürzt daraufhin den Preis.

Gefährdungshaftung

Ein Beispiel für Gefährdungshaftung ergibt sich beim Betrieb von Maschinen. Kommt durch die Fehlfunktion einer Maschine ein Mensch zu Schaden, haftet der Selbstständige, der diese Maschine eingesetzt hat. Das gilt selbst dann, wenn er sie völlig korrekt und verantwortungsbewusst eingesetzt sowie stets korrekt gewartet hat und für die Fehlfunktion nicht verantwortlich ist. Die Haftung des Freelancers ergibt sich allgemein daraus, dass seine Maschine ein grundsätzliches Betriebsrisiko darstellt.

Im Fall von Gefährdungshaftung können Geschädigte auf der Wiedergutmachung ihres Schadens bestehen und eine Schadensersatzforderung stellen. Bei körperlichen Schäden müssen beispielsweise Behandlungskosten, ein Schmerzensgeld und alle Folgeschäden wie etwa Verdienstausfall aufgrund von Ausfallzeiten übernommen werden.

Umgang mit Haftungsrisiken

Ein Tipp zum Umgang mit Haftungsrisiken für Selbstständige und Freiberufler liegt in der Haftungsbeschränkung durch Vertragsklauseln und AGB. Bestimmte Haftungsrisiken lassen sich durch eine kluge Vertragsgestaltung ausschließen. Das kann nicht nur in dem Vertrag selbst geschehen, also beispielsweise durch eine Vereinbarung, die Freiberufler zur Haftungsbeschränkung in einem Dienstleistungsvertrag unterbringen. Oft werden Klauseln zur Haftungsbefreiung auch in AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) aufgenommen.

Wirksame Klauseln zur Haftungsbegrenzung in AGB sind nur in bestimmten Fällen machbar und rechtlich stets anspruchsvoll. Grund ist, dass die Haftung in Verträgen nicht beliebig ausgeschlossen werden kann. Es gibt einige rechtliche Stolperfallen, die zu unwirksamen Vertragsbestimmungen führen:

Verstoß gegen Treu und Glauben

Grundsätzlich unwirksam sind Vereinbarungen zur Haftungsbefreiung für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, für die Nichterfüllung wesentlicher bzw. vertraglicher Hauptpflichten sowie für bereits bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden. Solche Haftungsausschlüsse verstoßen gegen Treu und Glauben.

Verbraucherschutz

Ist der Käufer, Kunde oder Auftraggeber rechtlich gesehen Verbraucher, verhindern Verbraucherschutzrechte übertriebene Haftungsbeschränkungen. So kann die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden. Auch die Produkthaftung kann nicht einfach eingeschränkt werden: Wer ein gefährliches Produkt in Verkehr bringt, haftet Verbrauchern für entstandene Schäden, selbst ohne eigenes Verschulden. Im E-Commerce kann das Transportrisiko nicht auf Verbraucher übertragen werden.

Inhaltskontrolle

Ein besonderes Minenfeld ist die Inhaltskontrolle gemäß AGB-Recht. Klauseln, die „formularmäßig“ verwendet werden, also beispielsweise in AGB oder fertigen Vertragstexten, dürfen für Vertragspartner weder überraschend noch ungewöhnlich oder unklar sein. Diese Bestimmung lässt viele weitreichende AGB-Klauseln zur Haftungsbegrenzung unwirksam werden.

Haftung versichern

Haftpflichtversicherungen sind eine Möglichkeit, gesetzlichen Haftungsrisiken zu begegnen. Sie übernehmen Schadensersatzforderungen, die aus gesetzlichen Haftungsfällen stammen – etwa aufgrund der Schadensersatzpflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB). Dafür müssen die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden.

Für selbstständige Tätigkeiten kommen vor allem folgende Versicherungsarten in Frage:

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung, auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung genannt, schützt vor finanziellen Folgen beruflicher Fehler. Ein typisches Beispiel sind Schadensersatzansprüche, die ein Beratungsfehler oder eine mangelhafte Dienstleistung nach sich ziehen. Für bestimmte Freiberufler ist der Abschluss verpflichtend, so etwa für Ärzte, Anwälte und Steuerberater.

Beim Abschluss der Berufshaftpflicht-Police sollte man nicht nur auf die Versicherungskosten, sondern auch auf die Versicherungsbedingungen achten. Wie hoch ist die Deckungssumme? Ist sie für bestimmte Haftpflicht-Szenarien niedriger, weil dort sogenannte Sublimits gelten? Welche Versicherungsausschlüsse sind vorgesehen?

Erhalten Sie ausführliche Informationen in unserem Beitrag zum Thema Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler.

Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen, die sich aus dem täglichen Betrieb ergeben. Sie deckt zum Beispiel die Forderungen eines Kunden ab, der beim Besuch im Büro über ein Kabel stürzt und mit einem Trümmerbruch des Schultergelenks wochenlang ausfällt. Wie bei der Berufshaftpflichtversicherung sollten neben den Kosten auch Deckungen und Ausschlüsse verglichen werden.

Gegen Ansprüche aus Gefährdungshaftung oder aus deliktischer Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bieten Versicherungen grundsätzlich guten Schutz. Dagegen sind vorsätzliche Pflichtverletzungen in jedem Fall aus der Deckung ausgeschlossen. Auch Ansprüche aus vertraglicher Haftung sind in den meisten Haftpflichtversicherungen nicht enthalten.

Das könnte Sie auch interessieren

Wer als Freelancer selbstständig arbeitet, benötigt den passenden Versicherungsschutz – für seine freiberufliche Tätigkeit und für die persönlichen Risiken. Erfahren Sie jetzt mehr über Versicherungen für Selbstständige!

weiterlesen