Was sagt das Arbeitszeitgesetz zu Freiberuflern und Selbstständigen?

Endlich Chef der eigenen Zeit? Als Freiberufler oder Selbstständiger genießen Sie das Privileg der maximalen Freiheit – kein Stechuhr-Diktat, keine festen Pausenregelungen. Aber diese Freiheit wirft eine zentrale Frage auf, die oft falsch beantwortet wird: Gelten die strengen Regeln des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eigentlich für mich?

Die klare Antwort ist überraschend einfach und doch fundamental wichtig für Ihre Selbstorganisation. In diesem Artikel klären wir, welche gesetzlichen Grenzen Sie ignorieren dürfen – und welche Sie zu Ihrem eigenen Schutz und aus Gründen der Rechtssicherheit trotzdem kennen und beachten sollten. Erfahren Sie, warum Selbstbestimmung nicht gleich Regellosigkeit bedeutet.

Was bedeutet das Arbeitszeitgesetz für Selbstständige?

Das Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, schreibt die maximale Zahl an Arbeitsstunden pro Tag vor. Außerdem legt es die Lage und Mindestdauer von Arbeitspausen fest und bestimmt Ruhezeiten zwischen der Arbeit an aufeinanderfolgenden Tagen. Es verbietet die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen, von bestimmten Ausnahmen abgesehen.

Allerdings gilt dieses Gesetz nur für Arbeitnehmer. Die Regelungen beziehen sich auf „Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten“. Dagegen hat das Arbeitszeitgesetz für Selbstständige keine Bedeutung. Es gibt keine gesetzlich geregelte maximale Arbeitszeit für selbstständig Tätige vor, nur für abhängig Beschäftigte. Und auch sonst begrenzt keine gesetzliche Regelung, wie lange Selbstständige arbeiten dürfen.

Regelungen Arbeitszeitgesetz: maximale Arbeitszeiten, Mindest-Pausenzeiten und Ruhezeiten

Zu den wichtigsten Regelungen im Arbeitszeitgesetz gehören folgende Vorschriften:

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?

Einige Beschäftigte fallen nicht unter die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. Leitende Angestellte fallen zum Beispiel nicht unter die Arbeitszeitvorschriften des ArbZG. Ausgenommen sind auch bestimmte Hausangestellte sowie Seeleute. Für Beamte gelten eigene Vorschriften.

Vor allem hat das Arbeitszeitgesetz für Freelancer und alle anderen Selbstständigen keine Geltung. Sie sind auch in dieser Hinsicht frei, ihre Tätigkeit selbst zu gestalten.

Regelungen sind für Freiberufler meist nicht bindend, aber sinnvoll

Ein Arbeitszeitgesetz für Freiberufler gibt es nicht. Auf die Frage: „Wie viele Stunden darf man als Selbstständiger arbeiten?“ gibt es keine Antwort. Es ist Teil der Selbstständigkeit, dafür selbst die optimale Lösung zu finden. Zwar betrifft das Arbeitszeitgesetz Selbstständige nicht. Dennoch ist es auch für diese Personen sinnvoll, sich selbst Regeln zur Arbeitszeit und zu Pausen zu geben und sich anschließend auch daran zu halten.

Wer als Freiberufler selbstständig sein will, benötigt Fleiß, Leidenschaft und Motivation. Eine erfolgreiche Selbstständigkeit setzt allerdings nicht voraus, dass man sich zum Workaholic entwickelt – im Gegenteil. Zur Selbstdisziplin als Freelancer gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit den eigenen Ressourcen und dem persönlichen Leistungsvermögen. Aus diesem Grund sinnvoll ist das Festlegen einer maximalen Arbeitszeit – selbstständig bestimmt und freiwillig eingehalten. Im Durchschnitt sollten die Tages- oder Wochenarbeitsstunden jedoch in einem vernünftigen Rahmen liegen.

Arbeitszeit erfassen

Ein dauerhaft durchhaltbares Arbeitspensum gewährleisten Sie am ehesten, wenn Sie Ihre Arbeitsstunden aufzeichnen – und zwar laufend und nicht nur dann, wenn Sie mit den Kunden auf Stundenbasis abrechnen. Eine kontinuierliche Erfassung der eigenen Arbeitsstunden motiviert dazu, Arbeitszeiten und Privatleben klarer zu trennen. Außerdem wird die eigene Produktivität so leichter messbar. Sie erhalten eine solide Kalkulationsgrundlage für die Rentabilität der Selbstständigkeit und den notwendigen Stundensatz.

Obwohl das Arbeitszeitgesetz Sie als Selbstständigen nicht bindet, liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung, gesunde Grenzen zu setzen, um langfristig leistungsfähig und erfolgreich zu bleiben.

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Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich einer ersten Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Juristen bzw. eine fachkundige Stelle.