Versicherungen Selbstständige: Ein Überblick

Wer als Freelancer selbstständig arbeitet, benötigt den passenden Versicherungsschutz – für seine freiberufliche Tätigkeit und für die persönlichen Risiken. Allerdings kosten Versicherungen Geld. Welche Policen sind sinnvoll und wichtig? Lesen Sie, welche Versicherungen Freiberufler brauchen.

Wegweiser durch den Absicherungs-Dschungel

Der Schritt in die Selbstständigkeit ermöglicht Ihnen Freiheit, Flexibilität und die Verwirklichung eigener Visionen. Doch diese unternehmerische Freiheit bringt auch Risiken mit sich. Und damit eine besondere Herausforderung: die volle Verantwortung für Ihre eigene finanzielle Absicherung.

Angestellte sind in Deutschland in vielen Bereichen automatisch geschützt. Grund ist die Sozialversicherungspflicht, die der Arbeitgeber zur Hälfte bezahlt. Dagegen tragen Sie als Freelancer und Selbstständiger das gesamte Risiko allein. Ein Fehler im Projekt, eine schwere Krankheit oder eine unzureichende Altersvorsorge – solche Risiken können schnell existenzbedrohend werden.

Der richtige Versicherungsschutz ist mehr als eine lästige Pflicht. Er liefert das Fundament für Ihren beruflichen Erfolg und Ihre finanzielle Stabilität. Gut gewählte Versicherungen minimieren Ihre existenziellen Risiken und ermöglichen es Ihnen dadurch, sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

In den folgenden Abschnitten beleuchten wir die wichtigsten Säulen der Absicherung für Selbstständige: Von der unverzichtbaren Absicherung der Haftung bei beruflichen Fehlern über den Schutz Ihrer Arbeitskraft und die Gestaltung Ihrer Krankenversicherung bis zur rechtzeitigen Planung der Altersvorsorge. Finden Sie heraus, welche Policen für Ihre individuelle Absicherung unverzichtbar sind.

Berufshaftpflichtversicherung

Wer als Freiberufler für Kunden tätig wird, kann Fehler machen und dafür in Regress (Haftung) genommen werden. Mit anderen Worten: Er wird schadensersatzpflichtig. Der Auslöser kann einfach eine Ungeschicklichkeit sein, wenn jemand beim Kundengespräch einen Kaffee über dem Rechner des angehenden Geschäftspartners verschüttet. Aber es können auch fachliche Fehler sein, die beim Kunden für Ärger und einen finanziellen Schaden sorgen. Natürlich lässt sich der Rechner des Kunden auch aus eigenen Mitteln erstatten. Aber was, wenn der Kaffee im Server landet und der Kunde mehrere Tage nicht arbeiten kann? Oder wenn ein Programmierfehler die Website des Kunden lahmlegt – Umsatzausfall von 30.000 Euro am Tag inklusive? Wer solche Großschäden selbst bezahlen muss, riskiert schnell die Insolvenz. Und da Freiberufler als Einzelunternehmer grundsätzlich persönlich haften, ist auch das private Vermögen betroffen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige tritt ein, wenn Ansprüche gegen den Freelancer berechtigt sind, und reguliert den Schaden. Versichert sein können sowohl Sachschäden und Personenschäden (aus Betriebshaftpflicht) und daraus resultierende Vermögensschäden als auch echte Vermögensschäden, etwa entgangener Gewinn. In manchen Policen fallen auch Umweltschäden unter die Deckung.

Beispiele unterschiedlicher Schadensarten

Eine ausreichende Deckung für Vermögensschäden ist zum Beispiel wichtig, wenn Beratungsfehler teure Folgen haben können. Wer dagegen mit Maschinen beim Kunden arbeitet, benötigt eine Deckung für Sachschäden. Wer wie eine Tätowiererin direkt am Kunden tätig wird, sollte auf angemessenen Schutz bei Personenschäden achten, der auch resultierende Vermögensschäden wie Lohnausfall durch eine Verletzung einschließt. Umweltschäden zu versichern ist sinnvoll, wenn man als Selbstständiger beispielsweise mit grundwassergefährdenden Stoffen umgeht.

Bedarfsgerechter Schutz statt Standardpaket

Viele Versicherungsprodukte im Bereich der Berufshaftpflicht sind auf bestimmte Branchen oder Berufe ausgerichtet. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich die Versicherungsbedingungen genau anzuschauen. Wer wie ein Finanzanlageberater keine Deckung für Personenschäden benötigt, sollte auch nicht dafür bezahlen. Umgekehrt verliert man auch dann Geld, wenn man jahrelang Versicherungsprämien überweist und dann im Schadensfall bemerkt, dass die benötigte Deckung gar nicht eingeschlossen ist.

Vorteil: passiver Rechtsschutz

Eine Betriebshaftpflichtversicherung dient gleichzeitig als passiver Rechtsschutz: Sie wehrt unberechtigte Ansprüche gegen den Freelancer ab. In manchen Branchen und freiberuflichen Tätigkeiten sind Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen gesetzlich vorgeschrieben, um die Tätigkeit überhaupt ausüben zu dürfen – etwa bei Rechtsanwälten, Ärzten, Notaren, Heilpraktikern, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Aber auch in bestimmten Berufen ohne vorgeschriebene Versicherung ist die Haftpflichtversicherung für Freiberufler und Selbstständige unbedingt zu empfehlen: IT-Experten zum Beispiel können bei ihrer Arbeit rechtliche Risiken wie mögliche Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder einem Verstoß gegen Wettbewerbs- und Datenschutzregelungen oft kaum komplett ausschließen. Solche Problemfelder kann eine leistungsstarke Vermögensschadenhaftpflichtversicherung entschärfen.

Schutz der eigenen Leistungsfähigkeit

Wer als Freiberufler krank wird, kann nicht arbeiten und hat Einnahmeverluste. Bei einem Infekt mit drei Tagen Bettruhe ist das hinnehmbar. Eine ernsthafte Erkrankung über Wochen und Monate kann schnell existenzbedrohend werden. Als Selbstständiger erhalten Sie keine Lohnfortzahlung, und Sie haben anders als Arbeitnehmer keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld.

Um dieses finanzielle Risiko abzufedern und die eigene Existenz nachhaltig zu sichern, stehen Freiberuflern verschiedene Vorsorgemodelle und Absicherungsstrategien zur Verfügung:

Krankentagegeld

Mit dem Krankentagegeld ist gewissermaßen ein Einkommensersatz bei langer Krankheit versichert. Die Versicherung sollte spätestens nach sechs Wochen – besser vorher – den versicherten Tagessatz bei nachgewiesener Erkrankung zahlen. 

Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, können Sie einen Tarif mit Krankengeld wählen. In diesem Fall erhalten Sie wie Arbeitnehmer nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der Krankenkasse. Durch Wahltarife kann auch ein früherer Krankengeldanspruch vereinbart werden. Der freiwillig-gesetzliche Basistarif für Selbstständige umfasst allerdings kein Krankengeld.

Mehr zum Thema Krankentagegeld erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema „Krankenversicherung für Freiberufler“ im Bereich „Zusatzversicherungen für Freiberufler und Selbstständige“.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Krankheit kann dazu führen, dass man über Monate und Jahre nicht mehr arbeiten kann – vielleicht sogar nie wieder. In diesem Fall schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt die versicherte Rente in der Regel dann, wenn der Freelancer seine bisherige Tätigkeit aufgrund von Krankheit oder Körperverletzung zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Wer also einen Schreibtischjob hat und bisher acht Stunden am Tag gearbeitet hat, ist in der Regel berufsunfähig, wenn die gesundheitliche Einschränkung dazu führt, dass die wesentlichen Kernaufgaben des Berufs nicht mehr zu mindestens 50 Prozent erfüllt werden können. Die reine Reduzierung der Arbeitszeit auf zum Beispiel zwei Stunden ist ein starkes Indiz, aber entscheidend ist stets das gesamte Tätigkeitsbild vor Eintritt der Erkrankung. Wichtig ist auch der Prognosezeitraum. Er liegt in der Regel bei mindestens sechs Monaten – so lange muss die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens anhalten.

Eine Falle kann die sogenannte Umorganisationsklausel oder Verweisklausel sein. Die Umorganisationsklausel sieht vor, dass die Rente nicht gezahlt wird, wenn trotz der Einschränkung durch Umgestaltung des Betriebs eine sinnvolle Tätigkeit möglich bleibt – etwa, weil Mitarbeiter Aufgaben übernehmen. Die Verweisklausel schließt die Leistung aus, wenn der Verweis auf andere Berufe möglich ist, etwa weil der bisherige Handwerker ja immer noch am Schreibtisch arbeiten könnte. Gute Versicherer verzichten bei Freelancern jedoch auf diese Prüfung, wenn die Umorganisation oder der Verweis auf andere Tätigkeiten nicht zumutbar oder unwirtschaftlich wäre. Viele Tarife sehen zudem einen Verzicht auf die Umorganisation vor, wenn der Betrieb weniger als eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern hat (häufig weniger als 5 oder 10) oder der Versicherte eine akademische Tätigkeit mit einer hohen Spezialisierung ausübt. Sprechen Sie diesen Punkt bei einer Beratung zum Thema BU-Versicherung unbedingt an!

Krankenversicherung

In Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht für jedermann. Auch Freelancer müssen also einen Versicherungsschutz nachweisen können. Das ist sinnvoll, denn bei einer schweren Krankheit kommen schnell fünf- bis sechsstellige Beträge zusammen. Die wenigsten können dies allein finanziell stemmen.

Dabei stehen viele Freiberufler vor der Frage: gesetzlich oder privat versichern? Wer als Selbstständiger bereits privat versichert ist, hat in der Regel kaum eine Chance auf Rückkehr in die gesetzliche Kasse (GKV). Eine Ausnahme ist die Pflichtversicherung über die Künstlersozialkasse. Ein Wechsel zu einer anderen privaten Versicherung lohnt in der Regel nicht, da wegen des inzwischen höheren Lebensalters mit deutlich höheren Prämien zu rechnen ist und je nach Vertragsalter auch Altersrückstellungen verliert.

Wer sich selbstständig macht, hat im Prinzip drei Optionen:

1. Als freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben

Sie bleiben Mitglied der GKV, entweder mit oder ohne Krankengeldanspruch. Über private Zusatzversicherung können Sie sich weiter absichern, etwa mit einer Zahnzusatzversicherung, einer Krankenhauszusatzversicherung oder einer ambulanten Zusatzversicherung z. B. für Heilpraktikerbehandlungen. Natürlich kosten diese Zusatzversicherungen auch zusätzliches Geld.

2. Wechsel zu einer privaten Krankenkasse

Sie können sich als Selbstständiger privat versichern. In der Regel ist dies zumindest auf lange Sicht und unter dem Strich kaum günstiger als die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, zumal eingesparte Beiträge immer als Rückstellung für das Alter verwendet werden sollten. Dafür sind die Leistungen besser als in der GKV.

3. Kostenerstattung in der GKV (§ 13 SGB V)

Hierbei bleiben Sie GKV-Mitglied, wählen aber gegenüber der Krankenkasse ein anderes Abrechnungsmodell. Der Arzt stellt Ihnen für die Behandlung eine Privatrechnung aus, die Sie zunächst selbst bezahlen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen anschließend den Betrag, der bei einer normalen Abrechnung über die Versichertenkarte angefallen wäre, abzüglich eines Verwaltungskostenabschlags.

Da Privatpatienten deutlich höhere Honorare zahlen, entsteht eine Finanzierungslücke. Diese Differenz zwischen der GKV-Erstattung und der tatsächlichen Rechnung sollte mit einer Zusatzversicherung (einem sogenannten Restkostentarif) abgedeckt werden. Beachten Sie, dass Sie an diese Wahl für mindestens drei Monate gebunden sind und im Regelfall weiterhin Ärzte mit Kassenzulassung aufsuchen müssen, um den Erstattungsanspruch gegen die GKV nicht zu verlieren.

Die Kostenerstattung kann auch für Teilbereiche wie ambulante, Krankenhaus- oder zahnärztliche Behandlungen gewählt werden. Manche Krankenkassen bieten es als Wahltarif an.

Risikolebensversicherung

Arbeiten Freelancer mit Geschäftspartnern zusammen, geht man oft gemeinschaftliche Verpflichtungen ein – bei der Aufnahme von Darlehen genauso wie bei der Einstellung von Mitarbeitenden. Um diese gemeinsamen Verpflichtungen abzusichern, können Freiberufler, die in einem gemeinsamen Unternehmen etwa als Partnerschaftsgesellschaft tätig sind, eine Risikolebensversicherung abschließen. Sinnvoll ist in diesem Fall sogenannte Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Dabei sind beide oder alle Partner versichert, die Versicherungssumme wird aber nur beim Tod der zuerst verstorbenen Person ausgezahlt und kann dafür verwendet werden, gemeinsame Verpflichtungen auszulösen oder zu erfüllen. 

Natürlich darf über die Absicherung von Geschäftspartnern nicht die der Familie und der Hinterbliebenen vergessen werden: Eine Option dafür ist eine ergänzende Risikolebensversicherung.

Altersvorsorge

Als Freiberufler oder Selbstständiger liegt die Verantwortung für die finanzielle Absicherung im Alter größtenteils in den eigenen Händen. Welche Möglichkeiten gibt es, um jenseits der gesetzlichen Rente eine stabile Altersvorsorge aufzubauen?

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Altersvorsorge ist bei den meisten Freiberuflern Privatsache – eine Ausnahme ist auch hier wieder die Künstlersozialkasse, zu der zwangsläufig die Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung gehört, wobei die KSK 50 Prozent der Beiträge übernimmt. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung ist für Selbstständige ebenfalls möglich, wird aber selten gewählt. Dabei kann sie je nach der individuellen Situation durchaus attraktiv sein. Das gilt zum Beispiel dann, wenn man dadurch Beitragsjahre auffüllen und so einen Rentenanspruch sichern kann. Diese Möglichkeit sollte zumindest geprüft werden.

Private Altersvorsorge

Wer privat vorsorgen will, hat viele Möglichkeiten. Die Rürup-Rente bietet sogar eine steuerliche Förderung, die den Vermögensaufbau leichter macht. Wichtig ist es in allen Fällen, die Kosten der Altersvorsorge im Blick zu behalten. Eine wichtige Kennzahl ist dabei die Kostenquote: Sie zeigt, wie viel Prozentpunkte der Rendite als Kosten beim Versicherer und dem Vermittler bleiben. Liegt die Quote über 1 Prozent, sollten Alternativen gesucht werden. Senken kann die Kostenquote ein Nettotarif: Bei dem sind alle Abschlusskosten aus der Versicherung herausgerechnet – das spart mitunter fünfstellige Beiträge. Dafür wird ein Honorar für den Vermittler fällig, das deutlich geringer ausfällt.

Als Alternative zur privaten Rentenversicherung kann der gezielte Aufbau von Vermögen zur Altersvorsorge dienen, zum Beispiel in Form von Aktien- oder Immobilienvermögen. Diese Variante kann gut funktionieren, muss dann aber auch über die Jahre hinweg konsequent umgesetzt werden. Außerdem steht man bei der Auswahl der passenden Vermögensstrategie immer vor der Entscheidung, Sicherheit und potenziellen Vermögenszuwachs sinnvoll auszutarieren.

Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige

Die Versorgung von Geschäftsführern in der GmbH ermöglicht verschiedene Durchführungswege, die für die Geschäftsführung attraktiv und für das Unternehmen steuerlich relevant sind. Dazu können alternativ oder ergänzend private oder staatlich geförderte Vorsorgelösungen sinnvoll sein.

Wer als Freelancer im rechtlichen Rahmen einer Ein-Personen-GmbH tätig wird, kann als Geschäftsführer in den Genuss der betrieblichen Altersvorsorge kommen. In der Praxis läuft es bei der Versorgung hauptsächlich auf die Pensionszusage, eine Unterstützungskasse oder eine Direktversicherung hinaus. Die Direktversicherung eignet sich dabei besonders für junge Geschäftsführer, denn in den ersten Jahren sind die anderen Lösungen noch verschlossen. Dabei gibt es verschiedene Punkte zu beachten, damit vor allem die Versorgungszusage vor den Augen des Fiskus Bestand hat. Die Kosten der Versorgung sind für das Unternehmen Betriebsausgaben. Eine Versorgungszusage, die nicht fremdüblich ist, wird als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet. Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Gesellschafterbeschluss erforderlich
    Für die Einrichtung der Geschäftsführer-Versorgungszusage ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich.
  • Erdienbarkeitsfrist beachten
    Zwischen dem Zeitpunkt der Zusageerteilung und dem Beginn der Auszahlung von Versorgungsleistungen müssen mindestens zehn Jahre liegen.
  • Angemessenheit berücksichtigen
    Insgesamt müssen die Versorgungsansprüche angemessen sein und dürfen inklusive möglicher Ansprüche aus der gesetzlichen Rente nicht mehr als 75 Prozent des letzten tatsächlichen Bruttogehalts betragen.

Auch bei diesen Vorsorgelösungen sind die Kosten, wie schon oben erwähnt, entscheidend! Eine GmbH kann das Honorar für die Vermittlung als Betriebsausgaben geltend machen. Damit wird die Lösung noch attraktiver.

Unfallversicherung

Ob als gesetzliche Verpflichtung oder auf freiwilliger Basis – die Unfallversicherung ist für viele Selbstständige ein Baustein zur Absicherung.

Pflichtversicherung über eine Berufsgenossenschaft

Für Beschäftigte ist die gesetzliche Unfallversicherung über eine Berufsgenossenschaft Pflicht. Eine Pflichtversicherung gilt jedoch auch für bestimmte Selbstständigen-Berufe, zum Beispiel für selbstständige Friseure, für Selbstständige im Gesundheitswesen wie medizinische Fußpfleger, für Selbstständige in der Textil- und Bekleidungsindustrie wie beispielsweise Modedesigner, für selbstständige Fotografen sowie für Selbstständige im Bereich Druck und Papier.

Freiwillige Versicherung über eine Berufsgenossenschaft

Freelancer und Selbstständige aus anderen Berufen können sich freiwillig in der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft versichern. Die Versicherungssummen und damit die Beiträge können sie in diesem Fall selbst festlegen, wobei jede Berufsgenossenschaft eigene Ober- und Untergrenzen bestimmt hat. 

Diese Option ist durchaus überlegenswert. Die gesetzliche Unfallversicherung, deren Träger die Berufsgenossenschaften sind, versichert Berufskrankheiten und Berufsunfälle einschließlich Wegeunfällen. Dabei gehen ihre Leistungen deutlich über das hinaus, was die Krankenkassen im Fall eines Unfalls bieten. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst weitergehende Reha-Angebote, ein Verletztengeld, eine – auch lebenslange – Unfallrente bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Leistungen für Hinterbliebene.

Private Unfallversicherung

Da bei der Berufsgenossenschaft Unfälle in der Freizeit und im Urlaub nicht versichert sind, kann dieses Risiko durch eine private Unfallversicherung abgedeckt werden. Allerdings sollten Selbstständige Kosten und Nutzen genau abwägen und dabei ihr Risiko – zum Beispiel durch viele private Autokilometer – bedenken. Oft ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die sinnvollere Police zur ergänzenden Absicherung.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Als Freiberufler haben Sie den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt – eine spannende, aber auch herausfordernde Entscheidung. Doch was passiert, wenn plötzlich Aufträge ausbleiben? Die freiwillige Arbeitslosenversicherung bietet eine Absicherung für Selbstständige, die sich gegen solche Risiken schützen möchten. Die Beiträge sind pauschal festgelegt, während der ersten zwei Jahre fallen für Gründer nur halbe Beiträge an. Die Entscheidung für die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nur in den ersten drei Monaten ab der Gründung möglich.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum Thema Versicherungen für Selbstständige.

Welche Versicherungen brauche ich als Freiberufler?

Freiberufler brauchen alle Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Außerdem benötigen Sie Versicherungen, die die Risiken absichern, die sie im Ernstfall finanziell nicht selbst gestemmt bekommen. Gesetzlich vorgeschrieben sind neben einer Krankenversicherung vor allem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen wie etwa Anwälte oder Steuerberater.

Finanziell überfordern können Freiberufler unterschiedliche Risiken: Ein Rechtsstreit mit einem Kunden oder Partner kann existenziell werden – hier helfen zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung und oft auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (auch als Berufshaftpflicht bezeichnet). Aber auch ganz persönliche Risiken wie die Berufsunfähigkeit können wirtschaftlich existenzbedrohend sein – deswegen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer ratsam.
 

Ist eine BU für Selbstständige sinnvoll?

Wer von seinem Einkommen seinen Lebensunterhalt bestreitet, muss die Fähigkeit absichern, dieses Einkommen erwirtschaften zu können. Dafür gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt die versicherte Leistung, wenn man nicht mehr in der Lage ist, mit seiner bisherigen Tätigkeit Geld zu verdienen und den bisherigen Job zu mindestens 50 Prozent weiter auszuüben.

Welche Versicherungen sind für Selbstständige Pflicht?

Eine Pflichtversicherung ist der Gesundheitsschutz über die gesetzliche oder die private Krankenversicherung. Bestimmte Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater brauchen außerdem den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, um überhaupt praktizieren zu dürfen. Alle weiteren Versicherungen sind freiwillig. Das macht sie jedoch wie etwa eine BU-Versicherung oder Rechtsschutzversicherung nicht weniger sinnvoll.

Kann man als Selbstständiger gesetzlich versichert sein?

Ja, Freiberufler können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Anders als bei Arbeitnehmern zahlen Freiberufler diesen Beitragssatz allerdings alleine – eine Ausnahme gibt es nur für Versicherte in der Künstlersozialkasse (KSK). Sie erhalten den Beitrag zur Hälfte über die KSK subventioniert. Daneben ist für Selbstständige auch die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung möglich. Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine freiwillige Option.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Beratung zu spezifischen Versicherungsverträgen. Welcher Versicherungsschutz für Sie der richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und muss von einem qualifizierten Berater individuell geprüft werden.