Freiberufler als Rentner

Kann ich als Rentner Freiberufler sein oder ein Kleingewerbe anmelden? Diese Fragen stellen sich Menschen, die in den Ruhestand eintreten und weiter nebenbei einer beruflichen Tätigkeit nachgehen oder sich etwas dazuverdienen möchten. Geht es Ihnen genauso? Dann ist eine freiberufliche Nebentätigkeit als Rentner vielleicht genau das Richtige für Sie. Wie dieser Schritt gelingt und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

5 gute Gründe, sich als Rentner selbstständig zu machen 

Rentner und Freiberufler zu sein, schließt sich nicht aus. Abwechslungsreich wie der Berufsalltag, flexibel wie der Ruhestand – im Rentenalter freiberuflich tätig zu sein, bietet zahlreiche Vorteile:

  • Mehr finanzielle Sicherheit
    Sich als Rentner freiberuflich etwas dazuverdienen, ist eine gute Möglichkeit, die Altersrente aufzubessern. Sie vergrößern Ihren finanziellen Spielraum. Der Verdienst wird nicht auf die Altersrente angerechnet. Das gilt auch für eine vorgezogene Altersrente.
  • Persönliche Erfüllung
    Mit einer freiberuflichen Tätigkeit können Sie Ihrer wahren Passion nachgehen. Sie stellen sich neuen Herausforderungen und geben Ihre Erfahrung und Ihr Wissen an die nächsten Generationen weiter.
  • Soziale Kontakte
    Als Freiberufler lernen Sie auch im Rentenalter immer wieder neue Menschen kennen. So erweitern Sie Ihren Bekanntenkreis und vernetzen sich mit anderen Freiberuflern. Sie erfahren kollegialen Zusammenhalt und profitieren vom regelmäßigen Austausch mit anderen Experten.
  • Geistige Fitness
    Neue Herausforderungen halten jung und helfen dabei, gedanklich fit und flexibel zu bleiben. Als Freiberufler bleiben Sie auch in der Rente geistig gefordert.
  • Sinnvolle Aufgaben
    Wir alle brauchen im Alltag eine Aufgabe, die sinnstiftend ist und uns Struktur gibt. Eine freiberufliche Tätigkeit in Ihrer Wunschbranche kann eine solche Aufgabe sein. Hierbei können Sie sich entfalten, Ihren Interessen nachgehen und Projekte umsetzen, die Sie begeistern und motivieren.

Altersrente und freiberufliche Tätigkeit: Fragen und Antworten

Welche Tätigkeit passt zu mir?

Wenn Sie als Rentner freiberuflich arbeiten möchten, ist ein Berufsfeld von Vorteil, in dem Sie bereits über Erfahrung und Kontakte verfügen. Das ist allerdings kein Muss! Auch ein Hobby kann zu einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit ausgebaut werden, wenn es Einnahmen ermöglicht und Sie alle Anforderungen erfüllen, um es professionell auszuüben. Grundsätzlich gilt: Auch im Ruhestand ist es niemals zu spät, von vorne anzufangen, sich unbekannten Herausforderungen zu stellen oder neuen Aufgaben zu widmen.

Kann ich freiberuflich tätig sein oder muss ich ein Gewerbe anmelden? 

Für eine freiberufliche Tätigkeit eignen sich alle Professionen, die im § 18 EStG als freie Berufe erfasst sind. Ist die von Ihnen gewünschte Dienstleistung nicht dabei, haben Sie die Möglichkeit, als Rentner ein Gewerbe anzumelden.

Möchte ich haupt- oder nebenberuflich selbstständig sein? 

Für die Krankenversicherung macht es einen Unterschied, ob die Krankenkasse Ihre selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich oder als nebenberuflich einordnet. Das hängt davon ab, wie viele Stunden Sie arbeiten und wie hoch Ihr Gesamteinkommen – einschließlich der Rente und möglicher weiterer Einkünfte – ausfällt. Wenn Sie mindestens 20 Wochenstunden selbstständig tätig sind und das selbstständige Einkommen mehr als 50 Prozent Ihres monatlichen Gesamteinkommens beträgt, gelten Sie als hauptberuflich selbstständig. In diesem Fall können Sie nicht weiter in der Krankenversicherung der Rentner bleiben und müssen sich selbst krankenversichern, zum Beispiel durch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bleiben Sie hingegen unterhalb der 20-Stunden-Grenze, wird von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ausgegangen. In dem Fall bleiben Sie in der Krankenversicherung der Rentner versichert. Das gilt allerdings nur, wenn das Arbeitseinkommen weniger als 75 Prozent Ihres Gesamteinkommens ausmacht. Andernfalls sind Sie trotz Unterschreiten der 20-Stunden-Arbeitszeit als hauptberuflich und müssen sich selbst krankenversichern. 

Wie viel Geld darf ich freiberuflich als Rentner dazuverdienen?

Die generelle Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde 2023 aufgehoben. Das bedeutet: Sie können als Freiberufler Ihre Rente weiterhin in voller Höhe beziehen, ganz gleich, wie viel Sie mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit verdienen. Für Rentenbezieher, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, gab es ohnehin keine Hinzuverdienstgrenze. Der Nebenverdienst wirkt sich also nicht auf die Altersrente aus.

Davon ausgenommen sind allerdings Erwerbsminderungsrenten, für die weiterhin spezifische Hinzuverdienstgrenzen gelten. Diese Grenzen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Die für das aktuelle Jahr geltenden Beträge können Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder der Deutschen Rentenversicherung einsehen. Für 2026 bleibt bei voller Erwerbsminderung ein Jahresbetrag von maximal 20.763,75 Euro anrechnungsfrei. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind 2026 bis zu 41.527,50 Euro im gesamten Jahr ohne Anrechnung möglich.

Zahle ich als Rentner für freiberufliche Tätigkeit Steuern?

Wie alle Freiberufler müssen Sie auch als Rentner Ihre freiberufliche Tätigkeit anmelden und Steuern auf Ihr Einkommen zahlen. Als Freiberufler zeigen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit direkt beim zuständigen Finanzamt an, indem Sie auf der Steuerplattform ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und digital absenden. Falls Sie ein Gewerbe betreiben, ist eine Gewerbeanzeige beim örtlichen Gewerbeamt nötig. Unabhängig davon sind Sie verpflichtet, die Deutsche Rentenversicherung über Ihre selbstständige Tätigkeit zu informieren, damit diese den Versicherungsstatus prüfen kann.

Ihr Steuersatz richtet sich nach der Höhe Ihres gesamten Einkommens. Ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind, hängt davon ab, ob Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden können oder nicht, und von der Art Ihrer Tätigkeit.

Anmerkung: Aktivrente

Seit 2026 können Rentner, die die Altersgrenze erreichen, weiterarbeiten und zusätzlich zur Rente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Leider gilt die sogenannte Aktivrente nur für Beschäftigungen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit gibt es keine entsprechende Steuerbefreiung.

So gelingt Ihnen der Start in die Freiberuflichkeit als Rentner

Sobald Sie sich für eine Dienstleistung entschieden haben, melden Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit als Rentner an. Jetzt können Sie damit beginnen, erste Aufträge zu akquirieren. Informieren Sie Ihre Bekannten oder ehemaligen Kollegen über Ihre freiberufliche Arbeit, treten Sie Berufsverbänden bei und besuchen Sie Branchentreffen, um neue Kontakte zu knüpfen. Parallel dazu lohnt es sich, eine Website zu erstellen und Freiberufler-Portale oder Social-Media-Kanäle zu nutzen, um Ihre Dienstleistung zu bewerben.

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Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich einer ersten Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung bzw. fachkundige Stelle.