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Geschäftskonto für Freiberufler: flexibel, sicher und transparent
Wer freiberuflich arbeitet, kommt um das Thema Kontoführung nicht herum. In Deutschland ist ein eigenes Geschäftskonto für Freiberufler und andere Selbstständige keine Pflicht – empfehlenswert ist eine getrennte Kontenführung aber trotzdem. Ein rein geschäftliches Bankkonto bietet Freiberuflern viele Vorteile in Hinblick auf die eigene Buchhaltung, Finanzplanung sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt. Achten Sie außerdem auf die Vertragsbedingungen Ihres Privatkontos. Viele Kontoanbieter untersagen in ihren AGB die Nutzung von Privatkonten für geschäftliche Zwecke.
Aber was ist ein Geschäftskonto genau?
Worin besteht der Unterschied zwischen Privat- und Geschäftskonto?
Rein formal handelt es sich bei einem Geschäftskonto – genau wie bei einem Privatkonto – um ein Girokonto bei einer Bank. Der wesentliche Unterschied besteht für Freelancer also vor allem in der jeweiligen Nutzung: Während vom Privatkonto Zahlungen wie die Wohnungsmiete, Urlaube oder Einkäufe abgehen, ist das Geschäftskonto ausschließlich für Zahlungseingänge von Geschäftspartnern und Kunden sowie berufliche Ausgaben gedacht. Darüber hinaus profitieren Sie je nach Anbieter von hilfreichen Servicefunktionen und Dienstleistungen für Geschäftskunden.
Vorteile des Freelancer-Geschäftskontos
Die Frage „Muss ich als Freiberufler ein Geschäftskonto haben“ beantworteten wir bereits mit nein – nicht unbedingt. Es bietet jedoch Vorteile, denn Sie profitieren bei der finanziellen Trennung von Beruflichem und Privatem.
Alle beruflichen Einnahmen und Kosten auf einen Blick
Wer sich die Honorare direkt aufs Privatkonto überweisen lässt, verliert schnell die Übersicht über seine wirtschaftliche Situation. Der Kontostand spiegelt in diesem Fall nicht wider, wie viel Liquidität Sie tatsächlich geschäftlich zur Verfügung haben. Schließlich fließt ein guter Teil eines möglichen Guthabens in private Ausgaben wie Miete und Einkäufe. Mit einem Geschäftskonto behalten Sie hingegen stets den Überblick über Ihre beruflichen und privaten Finanzen, können Rücklagen bilden und Liquiditätsengpässe vermeiden.
Vereinfachte Buchhaltung
Indem Sie alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben auf einem eigens dafür eingerichteten Konto verwalten, sparen Sie Zeit bei der Buchhaltung. Ihre Kontoauszüge helfen Ihnen dabei, Rechnungen und Belege zu sortieren und zuzuordnen. Auch die Anbindung der Online-Banking-Funktion an ein automatisiertes Buchhaltungsprogramm ist mit einem reinen Geschäftskonto deutlich unkomplizierter.
Transparenz vor dem Finanzamt
Als Freiberufler haben Sie eine Nachweispflicht vor dem Finanzamt. Ihre Kontoauszüge gelten als steuerlich relevante Dokumente. Mit einem Geschäftskonto gewähren Sie den Steuerbehörden einen direkten und umfassenden Einblick in Ihre beruflichen Einnahmen und Kosten und vermeiden so Nachfragen und Missverständnisse.
Ihre privaten Transaktionen bleiben geschützt
Nutzen Sie die klare Trennung durch ein Geschäftskonto zu Ihrem Vorteil: Im Falle einer steuerlichen Prüfung hat das Finanzamt nur Einsicht in die Bewegungen des Geschäftskontos. Gleiches gilt für Ihren Steuerberater, wenn Sie ihm Kontoauszüge und Buchhaltungsunterlagen offenlegen, ebenso wie für Banken sowie für mögliche Geschäftspartner, die beispielsweise als stille Gesellschafter einsteigen wollen. Ihre privaten Ausgaben und Transaktionen bleiben komplett geschützt und privat. Das bedeutet mehr Diskretion für Sie.
Hinweis: Hat das Finanzamt den Verdacht, dass Geschäftseinnahmen auf dem Privatkonto gelandet sind, darf es die privaten Auszüge prüfen. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungspflicht.
Zusätzliche Dienstleistungen
Einige Banken bieten Inhabern eines Geschäftskontos nützliche Zusatzfunktionen an. Diese reichen von Unterkonten für Umsatz- und Einkommensteuerrücklagen über zusätzliche Kreditkarten bis hin zur Bereitstellung eines größeren finanziellen Spielraums für Investitionen und kurzfristige Geschäftsausgaben. Außerdem ermöglicht Ihnen ein Geschäftskonto in der Regel die Nutzung von DATEV. Die DATEV-Schnittstelle ermöglicht den automatisierten Datenaustausch mit dem Steuerberater und vereinfacht so die Buchführung.
Kontokorrentkredit statt Dispokredit
Der Überziehungskredit für das Privatkonto ist in der Regel ein Dispokredit. Seine Höhe wird nach allgemeinen Kriterien von der Bank festgelegt. Bei Geschäftskonten gibt es dagegen den sogenannten Kontokorrentkredit. Auch er ermöglicht das Überziehen des Kontos. Im Gegensatz zum Dispokredit des privaten Girokontos gibt es dabei allerdings mehr individuelle Flexibilität. Das gilt auch für die Höhe der Überziehungszinsen. In der Regel erfolgt das Einräumen eines Kontokorrentkredits auf Ersuchen des Inhabers eines Geschäftskontos und nicht wie beim privaten Dispokredit automatisch.
Allerdings ist es selten vorteilhaft, den Kontokorrentkredit regelmäßig als geschäftliches Finanzierungsinstrument zu nutzen. Zum einen ist der Zinssatz im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen zu hoch. Zum anderen hat die Bank grundsätzlich das Recht, den Kontokorrentkredit jederzeit zu kündigen und den Ausgleich des Kontos zu fordern, was Freelancer vor existenzielle Liquiditätsprobleme stellen kann. Sinnvoller ist es, bei geschäftlichen Anschaffungen oder längerfristigem Liquiditätsbedarf einen Ratenkredit zu beantragen.
Umsatzsteuer auf Kontoführungsgebühren
Bei einem Privatkonto sind die Kontoführungsgebühren umsatzsteuerfrei. Das kann bei einem Geschäftskonto anders sein. In diesem Fall können sich die Banken dafür entscheiden, die Kontoführung und die Gebühren für Nebenleistungen wie den Druck von Kontoauszügen mit Umsatzsteuer zu berechnen. Viele tun das auch. Das erhöht die Kontoführungsgebühren gegenüber einem Privatkonto, falls ein Freelancer umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ist und deshalb die von der Bank berechnete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt.
So entscheiden Sie sich als Freiberufler für das passende Geschäftskonto
Bei der Wahl des richtigen Kontos für Ihre freiberufliche Tätigkeit spielen individuelle Faktoren wie Ihr Geschäftsmodell, die Zahlungsweise Ihrer Kunden und die Höhe und Regelmäßigkeit Ihrer geschäftlichen Investitionen eine große Rolle. Welche Bank für Freiberufler die beste ist, lässt sich so pauschal also nicht beantworten.
Wer ein Geschäftskonto als Freelancer eröffnen möchte, sollte sich zunächst einen Überblick über die Angebote verschiedener Banken verschaffen und unterschiedliche Optionen miteinander vergleichen. Einige Finanzdienstleister bieten sogar extra ein Konto für Freiberufler an, aber auch andere Kontenformen können sich für Sie lohnen.
- Preis-/Leistungsverzeichnis
Einen ersten Anhaltspunkt bieten die angebotenen Zinssätze, Gebührenstrukturen inklusive Transaktionsgebühren und monatlichen Kontoführungsgebühren. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie sich automatisch für den günstigsten Anbieter entscheiden sollten. Das gilt vor allem dann nicht, wenn Sie dadurch auf hilfreiche Zusatzfunktionen verzichten müssen. Außerdem sollten Sie stets im Hinterkopf behalten, dass Sie die anfallenden Kontogebühren steuerlich absetzen können. - Digitale Leistungen
Ein weiteres Kriterium stellt die digitale Infrastruktur dar. Ein gut ausgebautes Online- und Mobile-Banking-Angebot mit vielseitigen Zusatzfunktionen kann Ihnen die Buchhaltung, den Zugriff auf Ihre Finanzen und die Abwicklung von Transaktionen erheblich erleichtern. - Verfügungsrahmen und Dispokredit
Wenn Sie regelmäßig höhere Investitionen tätigen, können auch der Verfügungsrahmen der zum Konto dazugehörigen Kreditkarte sowie die Höhe des Kontokorrent-(Dispo-)kredits für Sie relevante Faktoren sein. - Dienstleistungsportfolio
Dienstleistungsaspekte wie ein guter Kundenservice und eine optimale Erreichbarkeit sind ebenfalls relevant. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie Wert auf den persönlichen Kontakt in einer Filiale legen oder ob Ihnen eine Online-Bank ausreicht.
Geschäftskonto eröffnen
Haben Sie sich für eine Bank entschieden, steht der Eröffnung Ihres Geschäftskontos nichts mehr im Weg. Als Freiberufler benötigen Sie dazu in der Regel ein gültiges Ausweisdokument und den Zuweisungsbescheid der Steuernummer vom Finanzamt. Sollten Sie Gewerbetreibender sein, ist zudem die Vorlage Ihres Gewerbescheins erforderlich.
Fortan trennen Sie Geschäftliches von Privatem, behalten den vollen Überblick über Einnahmen und Ausgaben und unterstützen damit Ihren unternehmerischen Erfolg.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich einer ersten Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank bzw. Ihren Finanzberater.