Spesenabrechnung und Auslagenersatz – Der richtige Umsatzsteuersatz

Im zweiten Teil unserer kleinen Artikelreihe zum Thema Spesenabrechnung und Auslagenersatz zeigen wir Ihnen, welcher Umsatzsteuersatz, der richtige ist und welche Unterscheidungen vom Finanzamt getroffen werden.
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Spesenabrechnung und Auslagenersatz – Der richtige Umsatzsteuersatz

Robert Chromow – Freiberuflicher Autor
Im zweiten Teil unserer kleinen Artikelreihe zum Thema Spesenabrechnung und Auslagenersatz zeigen wir Ihnen, welcher Umsatzsteuersatz, der richtige ist und welche Unterscheidungen vom Finanzamt getroffen werden.

Welcher Umsatzsteuersatz gilt bei Spesenabrechnungen und Auslagenersatz? Die Antwort lautet wie so oft: Das kommt darauf an. Nicht entscheidend ist jedenfalls die von Ihnen selbst tatsächlich bezahlte Vorsteuer.

Spesen werden als steuerpflichtige Nebenleistung in Rechnung gestellt

Das Finanzamt unterscheidet grundsätzlich zwischen Hauptleistungen und Nebenleistungen. Reisekosten oder Spesen, wie z.B. Fahrt- und Übernachtungskosten werden in der Regel als Nebenleistungen getrennt von der Hauptleistung in Rechnung gestellt.

Ein Beispiel:

  • Ein IT-Selbstständiger, der zu einem zweitägigen Projektmeeting anreist, schlägt auf den Reisekosten- und Spesenanteil seiner Rechnung 19 Prozent Umsatzsteuer auf.
  • Wenn derselbe (!) IT-Selbstständige hingegen als Fachautor zur Redaktionskonferenz einer Zeitschrift fährt, unterliegt auch der Reisekosten- und Spesenanteil seiner Rechnung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent!

Für umsatzsteuerpflichtige Geschäftskunden spielt die Umsatzsteuer-Differenz preislich keine Rolle: Sie können diesen Anteil des Rechnungsbetrages ja als Vorsteuer von den eigenen Umsatzsteuereinnahmen abziehen.