Wichtige Steuern für Solo-Selbstständige: Die Gewerbesteuer

So rechnet das Finanzamt

Anders als ihre freiberuflichen Kollegen müssen gewerbliche Solo-Selbstständige eine Steuer auf die „Ertragskraft“ ihres Betriebes zahlen. Ab welcher Gewinnhöhe fällt die Gewerbesteuer an? Und inwieweit wird sie auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet? Wir erläutern, wie der Fiskus rechnet.
Drei Personen im Gespräch im Büro

Wichtige Steuern für Solo-Selbstständige: Die Gewerbesteuer

So rechnet das Finanzamt

Robert Chromow – Freiberuflicher Autor
Anders als ihre freiberuflichen Kollegen müssen gewerbliche Solo-Selbstständige eine Steuer auf die „Ertragskraft“ ihres Betriebes zahlen. Ab welcher Gewinnhöhe fällt die Gewerbesteuer an? Und inwieweit wird sie auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet? Wir erläutern, wie der Fiskus rechnet.

Für Städte und Gemeinden ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle: Die betriebliche Ertragssteuer muss jedoch nur von Gewerbebetrieben gezahlt werden. Freiberufler und nicht-gewerbliche Selbstständige brauchen keine Gewerbesteuer zu entrichten – ganz gleich, wie viel sie verdienen. Die Ungleichbehandlung steuerpflichtiger Betriebe wurde vom Bundesverfassungsgericht vor ein paar Jahren noch einmal ausdrücklich für verfassungskonform erklärt.

So ungerecht die Zusatzbelastung von vielen gewerblichen Solo-Selbstständigen empfunden wird: Spätestens seit der Gewerbesteuerreform im Jahr 2000 ist die „Gewerbesteuer-Phobie der IT-Freiberufler“ weitgehend unbegründet. Und seit der jüngsten Reform im Jahr 2008 fällt die tatsächliche Belastung sogar noch geringer aus als viele Betroffene befürchten:

  • Für gewerbesteuerpflichtige Freelancer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro.
  • Gewerbesteuer wird nur auf den über den Freibetrag hinausgehenden Gewerbeertrag fällig.
  • Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen die gezahlte Gewerbesteuer ganz oder überwiegend auf ihre persönliche Einkommensteuer anrechnen lassen: Solange der Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde nicht über 380 % liegt, ist die Gewerbesteuerlast unterm Strich kostenneutral.

Vom Gewinn zu Gewerbeertrag: So rechnet das Finanzamt

Ausgangspunkt der Gewerbesteuer-Ermittlung ist der Gewinn bzw. Einnahmenüberschuss im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Durch Kürzungen und Hinzurechnungen wird der Gewinn vor Steuern in den Gewerbeertrag umgerechnet:

  • Abgezogen werden Grundsteuerzahlungen für betriebliche Immobilien sowie ausländische Gewinneinkünfte und Dividenden.
  • Hinzugerechnet wird umgekehrt ein Teil der gezahlten Schuldzinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten. Allerdings nur, sofern die betreffenden „Finanzierungsentgelte“ zuvor im Rahmen der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben angesetzt worden sind und einen Freibetrag von 100.000 Euro übersteigen. Die genauen Anrechnungsanteile ergeben sich aus § 8 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz. Dort finden sich auch einige weitere Hinzurechnungen, die für Solo-Selbstständige normalerweise keine Rolle spielen (z. B. Gewinnanteile von KG-Gesellschaftern).

Die rechnerischen Korrekturen dienen dem Zweck, die Besteuerungsgrundlage zu vereinheitlichen: So sollen vor allem Doppelbesteuerungen verhindert werden. Außerdem werden Benachteiligungen von Betrieben mit selbst genutzten Immobilien und hohem Eigenkapitalanteil kompensiert. Aufgrund der vergleichsweise hohen Freibeträge sind Hinzurechnungen bei gewerblichen Solo-Selbstständigen eher selten. Umgekehrt kommen sie auch nur in Ausnahmefällen in den Genuss von Kürzungen.

Mann im Büro am Zuhören und Lächeln - bunte Farben

Vielleicht wissen Sie noch nicht, welche Vorteile Sie als Freelancer:in bei GULP genießen ...

  • GULP ist seit über 20 Jahren ein führendes Projektportal sowie Personalagentur.
  • Mit einem GULP Profil präsentieren Sie sich zahlreichen potentiellen Auftraggeber:innen.
  • Sie können auch selbst aus einer Vielzahl von Projekten wählen und sich bewerben.

Kostenfreies Profil anlegen!

Vom Gewerbeertrag zur Gewerbesteuer

Bevor die eigentliche Gewerbesteuer-Belastung ermittelt wird, dürfen Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften vom vorläufigen Gewerbeertrag einen Freibetrag von 24.500 Euro abziehen. Der weitere Rechenweg sieht dann so aus:

  • Der Gewerbeertrag wird nach Abzug des Freibetrages auf volle 100 Euro abgerundet. Auf diesen Betrag wird dann der Gewerbesteuersatz (= Steuermesszahl) von 3,5 Prozent angewendet. Ergebnis ist der Messbetrag.
  • Um die Gewebesteuer-Zahllast zu ermitteln, wird wiederum der Messbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt oder Gemeinde multipliziert.

Anrechnung auf die persönliche Einkommensteuer

Damit ist das Gewerbesteuer-Rechenexempel aber noch nicht abgeschlossen: Bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 Prozent darf die Gewerbesteuer mit der persönlichen Einkommensteuer verrechnet werden. Tatsächlich werden auf diese Weise nur gewerbliche Selbstständige belastet, in deren Stadt oder Gemeinde ein Hebesatz von über als 380 Prozent gilt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz aller Gemeinden in Deutschland bei 395 %. Geht man von der fiktiven Durchschnittsgemeinde aus, ergibt sich folgende Beispielrechnung:

Gewerbesteuer – Beispielrechnung

Berechnung der Gewerbesteuer - Beispiel

Steueranmeldungen und Erklärungen

Ganz gleich, wie hoch die finanzielle Belastung letztlich ist: Lästig ist die Gewerbesteuerpflicht bereits durch den zusätzlichen bürokratischen Aufwand:

  • Gewerbeertrag, Messbetrag und Gewerbesteuer müssen in jedem Fall ermittelt werden. Auch, wenn unterm Strich keine zusätzliche Steuerbelastung entsteht.
  • Falls ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten hat, muss die Gewerbesteuer nach Mitarbeiterköpfen auf die verschiedenen Gemeinden verteilt werden. Für Solo-Selbstständige spielt die „Zerlegung“ der Gewerbesteuer zum Glück keine Rolle.
  • Die Gewerbesteuererklärung muss zusammen mit den übrigen Steuererklärungen bis Ende Mai des Folgejahres eingereicht werden.
  • Jeweils zum 15. Februar, Mai, August und November sind Gewerbesteuer-Vorauszahlungen in Höhe von jeweils einem Viertel der Vorjahres-Steuerschuld fällig.

Gewerbliche Selbstständige, die noch keine Erfahrungen mit der Gewerbesteuer haben, lassen sich am besten von einem Steuerberater unterstützen. Das gilt vor allem dann, wenn ihre Tätigkeit in der Grauzone zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbebetrieb liegt.

Weiterführende Tipps:

  • Ob, und wenn ja, in welcher Höhe Sie mit Gewerbesteuer-Zahlungen rechnen müssen, können Sie zum Beispiel mit diesem Gewerbesteuer-Rechner ermitteln. Im unteren Teil der Seite können Sie damit sogar die Auswirkung auf die Einkommensteuer berechnen. Dabei können Sie auch andere Einkünfte berücksichtigen lassen.
  • Die Gewerbesteuererklärung erfolgt über das Finanzamts-Portal ElsterOnline. Falls Ihr Buchhaltungs- oder Steuerprogramm die Übermittlung von Gewerbesteuer-Erklärungen unterstützt, können Sie selbstverständlich auch Ihre eigene Software nutzen.
Robert Chromow, freiberuflicher Autor

Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politikwissenschaftler. Seit zwanzig Jahren arbeitet er als Berater, freiberuflicher Journalist und Autor im eigenen Redaktionsbüro. Print- und Online-Medien geben bei ihm Fach- und Serviceartikel in Auftrag. Außerdem schreibt er Software-Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.