Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter großzügig verschoben

Neue Freiheit beim Investitionsabzugsbetrag bringt Vorteile für Freiberufler

Seit Anfang 2016 entfällt die Funktionsbindung beim Investitionsabzugsbetrag (IAB). Dadurch ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten. Wir zeigen, wie Sie die GWG-Grenze von 410 Euro auf über 680 Euro anheben.
Frau am Laptop am Arbeiten - bunte Farben

Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter großzügig verschoben

Neue Freiheit beim Investitionsabzugsbetrag bringt Vorteile für Freiberufler

Robert Chromow – Freiberuflicher Autor
Seit Anfang 2016 entfällt die Funktionsbindung beim Investitionsabzugsbetrag (IAB). Dadurch ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten. Wir zeigen, wie Sie die GWG-Grenze von 410 Euro auf über 680 Euro anheben.

Zur Erinnerung: Laut § 7g EStG dürfen „kleine und mittlere Betriebe“ für geplante Anschaffungen von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern eine Art Investitionsrücklage bilden. In den Genuss des sogenannten Investitionsabzugsbetrags (IAB) kommen …

  • bilanzierende Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 235.000 Euro sowie
  • Einnahmenüberschussrechner mit einem Gewinn von bis zu 100.000 Euro.

Damit eignet sich das Instrument auch für die meisten Freelancer.

IAB-Grundlagen

Sie dürfen bis zu 40 Prozent der Beschaffungskosten geplanter Investitionen bereits Jahre vor der Anschaffung vom Gewinn abziehen. Auf diese Weise sinkt der steuerpflichtige Gewinn im Jahr der IAB-Bildung, ohne dass auch nur ein Cent fließt. Über die frei gewordenen Mittel können Sie bis zum Investitionszeitpunkt frei verfügen. Die maximale IAB-Gesamtsumme ist mit 200.000 Euro sehr großzügig bemessen: Damit ist ein Investitionsbedarf von bis zu 500.000 Euro abgedeckt.

Angenommen, Sie planen im Jahr 2018 den Neukauf eines Geschäftswagens im Wert von 30.000 Euro. Dann können Sie Ihren Gewinn des Jahres 2016 um (30.000 x 40 Prozent) 12.000 Euro drücken. Anschließend haben Sie drei Jahre lang Zeit, Ihr Investitionsvorhaben zu realisieren.

Die IAB-Auflösung im Jahr der Anschaffung wird durch einen „Herabsetzungsbetrag“ in gleicher Höhe kompensiert. Nimmt man die laufenden Abschreibungen und die meist ebenfalls mögliche 20-prozentige Sonderabschreibung auf den Restbetrag hinzu, sind viele Wirtschaftsgüter bereits am Ende des Anschaffungsjahres zu mehr als 70 Prozent abgeschrieben! Um den IAB in Anspruch nehmen zu können, muss die Anschaffung anschließend mindestens ein Jahr lang im Betriebsvermögen verbleiben.

Wichtig: Unterbleibt die Investition, erhöht sich rückwirkend der Gewinn im Jahr der IAB-Bildung. Erfolgt die rückwirkende Auflösung mehr als 15 Monate nach dem Jahr der Rücklagen-Bildung, können Strafzinsen fällig werden.

Neue Flexibilität durch Wegfall der Funktionsbindung

Soweit, so bekannt – zumindest in groben Zügen. Keineswegs allen Selbstständigen bekannt sind hingegen die praktischen Auswirkungen der IAB-Neuregelungen, die 2016 in Kraft getreten sind. Sie machen das Finanzierungs-Instrument wesentlich flexibler und attraktiver:

  • Wenn Sie für 2016 einen IAB bilden, brauchen Sie keine Angaben mehr über die Art der geplanten Neuanschaffung zu machen. Bis einschließlich 2015 verlangte der Fiskus eine „Funktionsbeschreibung“ des anzuschaffenden Wirtschaftsgutes (z. B. „Werkzeugmaschine“, „Pkw“ oder „Büroeinrichtung“).
  • Neuerdings genügt die jährliche Bildung eines einheitlichen IAB-Gesamtbetrages. Die Anlage EÜR sieht dafür auf Seite 3 im Abschnitt „Ermittlung des Gewinns“ eine einzige Zeile vor (Zeile 77). Die früher übliche Nebenrechnung mit detaillierten Funktionsbezeichnungen ist nicht mehr erforderlich!
  • Der jährliche IAB darf frei für alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens genutzt werden. Das gilt auch für gebrauchte Güter.

Wenn Sie unsicher sind, wie hoch Ihr künftiger Investitionsbedarf ist, können Sie Ihre IAB-Höhe nach Belieben festsetzen. Denn die jahresweise gebildeten Abzugsbeträge lassen sich später an den tatsächlichen Bedarf anpassen: Das nachträgliche Aufstocken und Senken ist ebenso zulässig wie komplette IAB-Auflösungen. Auf diese Weise können Sie drohende Strafzinsen künftig leicht vermeiden.

Nebenwirkung: neue GWG-Grenze

Auch für Freelancer, die keinen großen Investitions- und Finanzierungsbedarf haben, bietet die neue IAB-Freiheit eine erfreuliche Nebenwirkung: Die seit über 50 Jahren (!) unveränderte „Geringwertigkeits“-Obergrenze von 410 Euro (1964 bis 2001: 800 DM) lässt sich via IAB auf etwas über 680 Euro anheben (genau: 410 / 60 * 100 = 683 Euro).

Damit ist die von vielen Experten geforderte 1.000 Euro-Grenze zwar noch längst nicht erreicht. Die faktische Anhebung um mehr als 65 Prozent vereinfacht aber die Anschaffung vieler technischer Tools und Gadgets, die häufig im 500-Euro-Preissegment angesiedelt sind.

Um die neue GWG-Grenze in Anspruch nehmen zu können, gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie schätzen Ihren voraussichtlichen Anschaffungs-Bedarf von Geräten und Gegenständen im Einzelwert zwischen 410 Euro und 680 Euro für das Jahr 2017.
  • Nehmen wir an, solche Einkäufe kommen bei Ihnen fünf- bis zehnmal pro Jahr vor. Überschlägige Gesamtkosten: 5.000 Euro. Dann bilden Sie im Jahr 2016 für diesen Zweck einen IAB von 5.000 x 40 Prozent = 2.000 Euro. (Falls Sie außerdem größere Investitionen planen, fällt der Gesamt-IAB selbstverständlich höher aus.)
  • Im Jahr 2017 rechnen Sie alle „kritischen“ GWG-Einkäufe zusammen, lösen den entsprechenden IAB-Anteil auf und nehmen zugleich die 40-prozentige Herabsetzung der Anschaffungskosten in Anspruch. Dadurch sinken zum Beispiel die Anschaffungskosten eines Tablets im Nettowert von 650 Euro um 40 Prozent auf 390 Euro – und damit unter die offizielle GWG-Abschreibungsgrenze von 410 Euro!

Soweit das IAB-Prinzip: Die Details Ihres Einzelfalls besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Das gilt vor allem für das optimale steuerliche Timing größerer Investitionen.