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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Freiberufler
Welche Möglichkeiten bietet die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?
Ein Horrorszenario, das für Selbstständige leider wahr werden kann: Das Telefon bleibt stumm, das E-Mail-Postfach leer und im Terminkalender herrscht Flaute. Ihre Projekte und Aufträge sind nahtlos ineinander übergegangen. Jetzt enden sie abrupt und die Zahlungen bleiben aus.
Der Schritt in die Selbstständigkeit verspricht Freiheit und Eigenverantwortung. Er bringt jedoch neue Risiken mit sich. Dazu gehört auch der Wegfall der sozialen Absicherung durch die Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Um sich gegen das finanzielle Risiko eines Auftragsmangels oder des Scheiterns der freiberuflichen Existenz zu wappnen, bietet der Gesetzgeber mit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ein wichtiges Sicherheitsnetz. Dieses Recht ist im dritten Sozialgesetzbuch geregelt (§ 28a Abs. 1 Nr. 2 SGB III). Offiziell heißt die freiwillige Arbeitslosenversicherung „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“.
Besonders günstig ist die Arbeitslosenversicherung für Freiberufler und andere Selbstständige zwar nicht unbedingt. Außerdem ist die Beitragshöhe anders als bei pflichtversicherten Angestellten pauschal festgelegt und damit unabhängig vom Geschäftsverlauf und den Einnahmen. In den ersten zwei Jahren sind die Beiträge jedoch ermäßigt: In dieser Zeit werden halbierte Beiträge fällig.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann nicht als dauerhaftes Sicherheitspolster genutzt werden, dass man immer wieder zwischendurch in Anspruch nimmt. Die freiwillige Versicherung endet zunächst einmal, sobald man sie in Anspruch nimmt. Aber für den Fall, dass man in ein Auftragsloch fällt, das nicht mehr überbrückbar ist, steht man finanziell nicht vor dem Aus, sondern erhält wie andere Arbeitslose auch ALG I.
Relevanz der Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Für Freiberufler ist die Option der freiwilligen Versicherung deshalb interessant, weil sie im Falle einer Geschäftsaufgabe oder einer vorübergehenden Beschäftigungslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) sowie Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung sichert. Während Angestellte automatisch pflichtversichert sind, müssen Selbstständige diese Entscheidung aktiv treffen. Dafür haben sie nicht lange Zeit: Für den Antrag gilt eine eine strikte Dreimonatsfrist ab Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.
Voraussetzungen für die Arbeitslosenversicherung bei Selbständigkeit
Für den Abschluss einer freiwilligen ALV für Selbstständige müssen bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen erfüllt sein. So muss in der Zeit vor der Gründung eine Phase mit Sozialversicherungspflicht gelegen haben. Außerdem muss die neue Selbstständigikeit in einem nennenswerten zeitlichen Umfang ausgeübt werden.
Konkret wird für die Aufnahme in die freiwillige Arbeitslosenversicherung Folgendes von Ihnen verlangt:
Vorversicherungszeit
Sie müssen innerhalb der letzten 30 Monate vor dem Start Ihrer Selbstständigkeit mindestens 12 Monate in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert gewesen sein (z. B. durch ein Angestelltenverhältnis) oder unmittelbar vor der Gründung Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt haben. Auch der Anspruch auf eine andere Entgeltersatzleistung nach dem SGB III wie Insolvenzgeld oder Kurzarbeitergeld zählt. Ob Sie ALG I tatsächlich bezogen haben, ist nicht ausschlaggebend. Der Bezug oder ein Anspruch auf Bürgergeld genügen jedoch nicht.
Mindeststundenzahl
Ihre selbstständige Tätigkeit muss einen Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche erreichen.
Strenge Antragsfrist
Ausschlusskriterien sind eine Sozialversicherungspflicht aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen einer gleichzeitigen Beschäftigung, oder Versicherungsfreiheit, die zum Beispiel bei Anspruch auf eine Regelaltersrente entsteht.
Arbeitslosenversicherung-Beitrag für Selbständige
Die Beitragszahlung bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige funktioniert anders als bei Arbeitnehmern. Bei Beschäftigten wird ein fester Prozentsatz vom individuellen Bruttoentgelt als Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen. Dieser Gesamtbeitrag zur Arbeitslosenversicherung liegt im Jahr 2026 bei 2,6 Prozent.
Bei Selbstständigen sind die Beiträge unabhängig vom individuellen Einkommen. Sie werden pauschal mit 2,6 Prozent von einem festen Betrag berechnet, der sogenannten Bezugsgröße. Dies ist ein bundeseinheitlicher Rechenwert, der jedes Jahr neu festgelegt wird. Während der ersten zwei Jahre der Selbstständigkeit beläuft sich der Beitragssatz auf die Hälfte, dann liegt er effektiv bei 1,3 Prozent der Bezugsgröße.
Tipp
Nutzen Sie die Möglichkeit, die Beiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung als „Vorsorgeaufwand“ in Ihrer Einkommensteuererklärung abzusetzen.
Leistungen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Zu den Leistungen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gehört vor allem der Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) im Falle einer Geschäftsaufgabe. Allerdings besteht auch hier ein entscheidender Unterschied zu Arbeitnehmern. Bei diesen richtet sich die Leistung nach dem Bruttogehalt vor Eintreten der Arbeitslosigkeit. Bei freiwillig Versicherten entscheidet dagegen nicht ihr Gewinn über die ALG-I-Höhe. Diese orientiert sich vielmehr an einem fiktiven Arbeitsentgelt. Es gibt vier verschiedene Stufen davon, die sich nach der Qualifikation der versicherten Person richten, vom ungelernten Arbeiter bis hin zum Hochschulabsolventen.
Neben der Auszahlung von ALG I umfassen die Leistungen im Fall von Arbeitslosigkeit zudem das weitere Leistungsspektrum der Arbeitsagentur an Arbeitsmarktförderungsmaßnahmen. Möglich ist also auch die Übernahme von Weiterbildungskosten oder der Unterstützung bei einer beruflichen Neuorientierung.
Da Sie als Freiberufler kein festes Arbeitnehmergehalt haben, nutzt die Bundesagentur für Arbeit ein fiktives Arbeitsentgelt. Die Basis hierfür ist wie bei der Beitragsberechnung die bundeseinheitliche Bezugsgröße. Diese entspricht 2026 pro Monat 3.955 Euro bzw. 47.460 Euro pro Jahr. Rechtsgrundlage ist § 152 SGB III.
Was kommt netto bei Ihnen an?
Vom fiktiven Brutto-Tageswert erhalten Sie:
- 60 Prozent, wenn Sie kinderlos sind
- 67 Prozent, wenn Sie mindestens ein Kind haben
Die vier Qualifikationsstufen zur Berechnung:
Hochschul- oder Fachhochschulausbildung
Bei Hochschul- oder Fachhochschulausbildung liegt das fiktive Entgelt bei 1/300 der jährlichen Bezugsgröße.
Das ergibt für 2026 ein fiktives Monatsentgelt von 4746 Euro.
Dem entspricht bei Steuerklasse I ohne Kinder eine ALG-I-Höhe von 1822,80 Euro.
Fachschulabschluss oder Meisterbrief
Bei einem Fachschulabschluss oder Meisterbrief liegt das fiktive Entgelt bei 1/360 der jährlichen Bezugsgröße.
Damit liegt das fiktive Monatsentgelt für 2026 bei 3955 Euro.
Dem entspricht bei Steuerklasse I ohne Kinder ein ALG-I-Anspruch von 1.567,50 Euro.
Abgeschlossene Berufsausbildung
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung wird das fiktive Monatsentgelt bei 1/450 der jährlichen Bezugsgröße angesetzt.
Für 2026 ergibt das ein fiktives Monatsbrutto von 3.164 Euro. Daraus folgt – wiederum ohne Kinder und bei Steuerklasse I – eine ALG-I-Höhe von 1.302,90 Euro pro Monat.
Ohne abgeschlossene Ausbildung
Wer keine abgeschlossene Ausbildung hat, bekommt als fiktives Monatsentgelt 1/600 der jährlichen Bezugsgröße zugewiesen.
Das ergibt als fiktives Monatsentgelt 2.373 Euro. Bei Steuerklasse I und ohne Kinder ergibt sich ALG I in Höhe von 1.028,10 Euro
Sie können den eigenen ALG-I-Anspruch ausgehend von der Bezugsgröße selbst ermitteln, indem Sie die Bezugsgröße durch den für Ihre Qualifikation geltenden Teiler dividieren. Das ergibt den Tageswert, den Sie mit 30 multiplizieren, um den Monatswert zu erhalten. Mit diesem können Sie mittels des ALG-I-Rechners der Bundesagentur für Ihre Steuerklasse und Ihre Situation den eigenen ALG-I-Anspruch bei freiwilliger Versicherung errechnen.
Berechnung bei früh endender Selbstständigkeit
Wenn der Ausflug in die Selbstständigkeit früh endet und bei Beginn der anschließenden Arbeitslosigkeit von den letzten zwei Jahren mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt im früheren Job bezogen wurde, wird das ALG I wie bei Arbeitslosigkeit nach dem Einkommen dieser Beschäftigung berechnet und nicht nach dem fiktiven Einkommen.
Anspruchsdauer
Die Dauer Ihres Leistungsanspruchs ist abhängig von Ihrem Lebensalter und Ihren Versicherungszeiten in den vergangenen fünf Jahren. Bei Versicherten im Alter von unter 50 Jahren liegt die Höchstdauer des Bezugs bei 12 Monaten, bei Versicherten ab dem 50. Lebensjahr sind bis zu 24 Monate möglich.
So endet für Selbstständige die Arbeitslosenversicherung
Beim Eintreten bestimmter Ereignisse endet die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Freiberufler und Gewerbetreibende automatisch.
Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes
Meldet sich der Versicherte arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld, endet die freiwillige Versicherung.
Weniger als 15 Wochenstunden
Üben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche aus, erfüllen Sie nicht mehr die Voraussetzungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung.
Beendigung der Selbstständigkeit
Gibt ein Selbständiger seine selbstständige Tätigkeit auf, so endet damit auch die freiwillige Arbeitslosenversicherung.
Ausbleibende Beitragszahlungen
Sobald der dritte fällige Beitrag für einen Monat nicht entrichtet worden ist, beendet die Agentur für Arbeit das Versicherungsverhältnis rückwirkend wegen Verzugs. Dazu ist sie gesetzlich berechtigt (§ 28a Abs. 5 Nr. 3 SGB III). Diese Regelung nutzen manche Versicherten zur informellen Beendigung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung: Sie stellen einfach die Beitragszahlung ein. Eine spätere Rückkehr in die freiwillige Versicherung ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Regelaltersgrenze/Erwerbsminderung
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung Selbstständiger endet, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird oder eine dauerhafte Erwerbsminderung eintritt.
Ordentliche Kündigung
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige kann gekündigt werden, da sie keine Pflichtversicherung im engeren Sinne darstellt. Die ordentliche Kündigung ist jedoch erst nach fünf Jahren möglich und muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Kalendermonats.
Erneute freiwillige Arbeitslosenversicherung für eine selbstständige Tätigkeit nach einer Phase der Arbeitslosigkeit
Wer als Freelancer die Arbeitslosenversicherung beantragt und sich arbeitslos melden muss, kann bei einem erneuten Start in die Selbstständigkeit die freiwillige Arbeitslosenversicherung wieder beantragen. Zudem hat er erneut Anspruch auf eine zweite Startphase mit reduzierten Beiträgen, sodass der finanzielle Einstieg erleichtert wird (BSG, 13.12.2022 - B 12 AL 1/21 R).
Ein dritter Antrag nach erneuter Unterbrechung der Selbständigkeit ist nur möglich, wenn zwischen erster und zweiter Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate freiwillige Arbeitslosenversicherung liegen.
Außerdem darf eine Phase der freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht mit unbezahlten Beiträgen geendet haben.
Alternativen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Freiberufler
Ob die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Gründer sinnvoll ist, hängt stark von den persönlichen Umständen ab. Wer über ein finanzielles Polster oder ein starkes Netzwerk verfügt, kann sich diese zusätzliche Ausgabe in der Anfangsphase möglicherweise sparen. Selbstständige, die bereits von Beginn an ein stabiles finanzielles Fundament aufbauen können und Gründer, deren Qualifikation eine schnelle Rückkehr in eine Anstellung erlaubt, können ebenfalls ohne diese Versicherung auskommen.
In anderen Fällen kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung gerade in den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit ein willkommenes Sicherheitsnetz sein. Zumindest in der Startphase und zu halbierten Beiträgen erscheint es finanziell einigermaßen tragbar.
Fragen und Antworten
Kann ich als Freelancer in die Arbeitslosenversicherung einzahlen?
Ja, als Freelancer oder Selbstständiger gibt es die Möglichkeit, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen und sich für den Fall der Arbeitslosigkeit wegen einer schlechten Auftragslage abzusichern.
Kann man als Freiberufler Arbeitslosengeld bekommen?
Als Freiberufler oder Selbständiger haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise müssen Sie sich innerhalb der ersten drei Monate nach der Gründung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige angemeldet haben.
Was kostet eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?
Die Arbeitslosenversicherung für Freelancer und Selbstständige wird auf der Grundlage eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet. Im Jahr 2026 beträgt der Gesamtbeitrag 2,6 Prozent dieser Bezugsgröße. In den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit, der sogenannten Startphase, wird nur die halbe Bezugsgröße angesetzt.
Was passiert, wenn man als Selbständiger arbeitslos wird?
Wenn ein Selbstständiger arbeitslos wird, kann er Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur beantragen, sofern er die freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hat und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird auf Basis eines fiktiven Einkommens berechnet, das sich nach der Qualifikationsgruppe des Freelancers richtet.
Dieser Artikel bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechts- oder Steuerberatung bzw. fachkundige Stelle.