Einkommensteuererklärung als Arbeitnehmer

Wann lohnt sich die Steuererklärung, bei wem ist sie Pflicht?

Die Einkommensteuererklärung als Arbeitnehmer ist meist freiwillig. Doch die Mühe lohnt sich, oft winkt eine Steuererstattung des Finanzamts. Wer darauf verzichtet, schenkt dem Staat viel Geld. In bestimmten Fällen ist die Steuererklärung nicht freiwillig, sondern vorgeschrieben. Wir erläutern die Rechtslage und geben Steuererklärungs-Tipps.
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Einkommensteuererklärung als Arbeitnehmer

Wann lohnt sich die Steuererklärung, bei wem ist sie Pflicht?

GULP Redaktion
Die Einkommensteuererklärung als Arbeitnehmer ist meist freiwillig. Doch die Mühe lohnt sich, oft winkt eine Steuererstattung des Finanzamts. Wer darauf verzichtet, schenkt dem Staat viel Geld. In bestimmten Fällen ist die Steuererklärung nicht freiwillig, sondern vorgeschrieben. Wir erläutern die Rechtslage und geben Steuererklärungs-Tipps.

Was ist eine Einkommensteuererklärung?

In einer Einkommensteuererklärung legt man dem Finanzamt gegenüber offen, welche steuerpflichtigen Einnahmen man in dem betreffenden Jahr hatte. Außerdem gibt man in den Einkommensteuerformularen die Höhe der Ausgaben und Belastungen an, die steuerlich absetzbar sind und damit die Steuerlast verringern.

Früher nannte man die Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern auch Lohnsteuerjahresausgleich. Die amtliche Bezeichnung der freiwilligen Einkommensteuererklärung lautet „Antrag auf Veranlagung“. Ein gesonderter Antrag ist jedoch nicht erforderlich. Die Einkommensteuerveranlagung wird schlicht durch das Einreichen der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt.

Wer ist zur Steuererklärung verpflichtet?

Im Prinzip ist jeder, der in Deutschland Einnahmen erzielt, gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das gilt zum Beispiel für Selbstständige und Gewerbetreibende, für Land- und Forstwirte sowie für Menschen, die mit ihren Immobilien Mieteinnahmen erzielen oder die Kapitaleinkünfte haben, für die keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde.

Dagegen ist die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer zunächst einmal freiwillig. Das stimmt aber nicht in allen Fällen. In folgenden Fällen müssen Sie auch als Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung für ein bestimmtes Jahr einreichen:

  • Sie hatten Nebeneinkünfte, deren Gewinn oder Überschuss insgesamt mehr als 410 Euro betrug, zum Beispiel Mieteinnahmen oder durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit.
  • Sie hatten mehrere Beschäftigungsverhältnisse bzw. mehrere Arbeitgeber parallel.
  • Sie haben im betreffenden Jahr die Arbeitsstelle gewechselt, hatten deshalb mehrere Beschäftigungsverhältnisse nacheinander, und Sie haben vom zweiten Arbeitgeber Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, eine Abfindung oder andere sonstige Bezüge erhalten, für die bei der Abrechnung das Entgelt vom früheren Arbeitgeber nicht berücksichtigt wurde. In diesem Fall ist auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe „S“ eingetragen.
  • Sie haben Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld von insgesamt mehr als 410 Euro bezogen. Das gilt auch dann, wenn die Leistung steuerfrei war, aber „unter Progressionsvorbehalt“ stand. Dann erhöht sie die Steuerlast.
  • Sie haben im betreffenden Jahr eine Abfindung oder eine Vergütung für mehrere Jahre erhalten, bei der die Fünftelregelung angewandt wurde.
  • Sie oder Ihr mit Ihnen gemeinsam veranlagter Ehepartner hatten die Steuerklasse IV mit Faktor oder die Steuerklasse V oder Steuerklasse VI.
  • Sie wurden in diesem Jahr geschieden oder Ihr Partner ist verstorben und Sie haben im gleichen Jahr erneut geheiratet. Das gilt auch, wenn Ihr Ex-Partner nach der Scheidung gleich wieder geheiratet hat.
  • Sie haben einen „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ gestellt und einen oder mehrere Freibeträge als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ElStAM) eintragen lassen. Solche Freibeträge gibt es beispielsweise für die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, für doppelte Haushaltsführung, für Vorsorgeaufwendungen oder für Kinderbetreuungskosten. Die Steuererklärung ist nur dann trotz Freibeträgen nicht verpflichtend, wenn Ihr Arbeitsentgelt im betreffenden Jahr einen bestimmten Betrag nicht überschritten hat: die Summe aus dem Grundfreibetrag, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag. Für das Jahr 2022 liegt diese Schwelle bei 13.150 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung als Ehepaar bei 24.950 Euro.
  • Sie haben in den Steuererklärungen der Vorjahre einen Verlustvortrag geltend gemacht.

Warum eine freiwillige Einkommenssteuererklärung abgeben?

Die Steuererklärung machen bedeutet, Belege zu sortieren und Steuererklärungs-Formulare auszufüllen. Kein Wunder, dass die Einkommensteuererklärung bei Arbeitnehmern nicht zu den populärsten Beschäftigungen gehört. Für viele Arbeitnehmer ist es rechtlich kein Problem, wenn sie sich davor drücken, da bei ihnen die Steuererklärung freiwillig ist.

Grund: Der Staat hat ihre Einkommensteuer längst kassiert – der Arbeitgeber führt ja jeden Monat Lohnsteuer für sie ab.  Die Lohnsteuer ist nichts anderes als eine Einkommensteuer-Vorauszahlung. Meist liegt sie über dem, was an Einkommensteuer fällig wäre, weil nicht alles berücksichtigt wird, was steuerlich absetzbar wäre.

Darum lebt der Staat gut damit, dass bei Arbeitnehmern die Steuererklärung freiwillig ist und viele Betroffene sich diese Mühe schenken. Damit verzichten sie auch darauf, ihre Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Der Fiskus muss ihnen die zuviel entrichtete Lohnsteuer nicht zurückzahlen.

Einkommensteuer: Fristen für die Steuererklärung

Die Einkommensteuererklärung kann nur für zurückliegende Jahre abgegeben werden. 

  • Eine freiwillige Einkommensteuererklärung ist für die vier letzten Jahre möglich. Geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung freiwillig ab, können Sie dies im Jahr 2023 bis zurück für das Jahr 2019 tun.
  • Ist die Einkommensteuererklärung Pflicht, beträgt die Abgabefrist grundsätzlich sieben Monate. Im Regelfall muss die Steuererklärung für das Vorjahr bis zum 31. Juli abgegeben werden.
  • Wer sich bei der Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat länger Zeit: dann beträgt die Abgabefrist 14 Monate. Die Erklärung muss dem Finanzamt also erst zum letzten Februartag des übernächsten Jahres vorliegen.
  • Wenn das Finanzamt von sich aus zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auffordert, setzt es dafür eine bestimmte Frist.

Wer zur Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und die fristgerechte Abgabe versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Möglich sind bis zu 25.000 Euro, maximal 10 Prozent des Steuerbetrags.

Die Steuererklärung machen

Formulare und Tools für die Steuererklärung

Welches Formular Sie bei der Steuererklärung nutzen, hängt von Ihren Präferenzen ab.

  • Falls Sie ein Steuererklärungsformular auf Papier suchen, werden Sie beim Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung fündig.
  • Elektronisch ausfüllen und abgeben können Sie Ihre Einkommensteuererklärung beim „Online-Finanzamt“ Elster.de. Über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung sind Einkommensteuererklärungen bis zurück ins Jahr 2016 möglich.
  • Steuer-Software hilft dabei, die Steuererklärung zu erstellen und dabei alle relevanten Ausgaben steuerlich geltend zu machen.

Was kann man in der Steuererklärung absetzen?

  • Wichtigster Posten bei Arbeitnehmern sind in der Regel die Werbungskosten. So nennt man alle Ausgaben, die als Aufwand für die Ausübung des Berufs anfallen. Ein Beispiel sind selbst angeschaffte Arbeitsausrüstung oder Fachliteratur.
  • Wichtig sind außerdem Sonderausgaben. Dazu gehören unter anderem Versicherungen, Altersvorsorge, Spenden und Kinderbetreuungskosten.
  • Wenn es durch Krankheit, Naturereignisse und ähnliche Schicksalsschläge zu unvorhergesehenen Ausgaben kam, können außergewöhnliche Belastungen vorliegen. Sie senken ebenfalls die Steuerlast.
  • Auch der Aufwand für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerker und Haushaltshilfen ist steuerlich absetzbar.

Das sind nur die wichtigsten Posten. Eine ausführliche Darstellung finden Sie im Beitrag Werbungskosten für Arbeitnehmer.

Unterlagen für die Steuererklärung

Welche Belege die Steuererklärung erfordert, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich müssen Sie alle Beträge und Zahlen, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, durch Belege nachweisen können. Als Belege für Ausgaben gelten zum Beispiel Quittungen, Rechnungen, Spendenbescheinigungen oder Mietverträge. Anders als früher müssen Sie diese begleitenden Unterlagen zur Steuererklärung nicht mehr allesamt ans Finanzamt übermitteln. Es genügt, wenn sie diese Belege bei sich aufbewahren und nur nach Anforderung des Finanzamts einreichen.

Unterstützung bei der Steuererklärung: Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine

Falls Sie persönliche Unterstützung bevorzugen, können Sie sich an einen Steuerberater wenden. Steuerprofis sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht abgegeben wird und dabei die Möglichkeiten zur Steuerersparnis voll ausschöpft. Die Beratung hat allerdings ihren Preis. Steuerberaterhonorare richten sich bei Einkommensteuererklärungen nach der Höhe der zu versteuernden Einkünfte. Die Gebühren sind gesetzlich vorgegeben, die Regelungen lassen aber einigen Spielraum. 

Arbeitnehmer können stattdessen auch die vergleichsweise günstigen Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Hinweise auf Vereine in Ihrer Nähe bekommen Sie zum Beispiel beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. 

Sowohl die Steuerberaterkosten als auch die Kosten eine Lohnsteuerhilfevereins sind selbst steuerlich absetzbar. Außerdem gelten aufgrund der Beratung längere Steuerfristen.

Einkommensteuererklärung als Arbeitnehmer: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Ab wann muss man eine Steuererklärung machen?

Als Arbeitnehmer müssen Sie in vielen Fällen keine Einkommensteuererklärung abgeben. Allerdings verzichten Sie dann auch auf Lohnsteuererstattungen. Pflicht ist die Steuererklärung unter anderem dann, wenn Sie im betreffenden Jahr mehr als 410 Euro an Nebeneinkünften oder Lohnersatzleistungen bezogen haben oder wenn Freibeträge eingetragen sind.

Wann muss man die Steuererklärung abgeben?

Regulär beträgt die Frist sieben Monate ab Jahresende, d. h. bis zum 31. Juli des Folgejahrs. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltete, hat sogar bis zum Monatsletzten des darauffolgenden Februars Zeit. Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 wird aufgrund einer Sonderregelung erst zu Ende September 2023 fällig, im Fall von Steuerberatung erst zum 31. Juli 2024. Die Einkommensteuererklärung für 2023 muss zum Monatsende August 2024 beim Finanzamt sein, bei Steuerberatung erst zu Ende Mai 2025.

Wie lange dauert es bis zur Erstattung nach Abgabe der Steuererklärung?

In der Regel dauert es etwa einen bis drei Monate, bis das Finanzamt die Steuerrückerstattung überweist.

An welches Finanzamt geht die Steuererklärung?

Das zuständige Finanzamt richtet sich nach Ihrem aktuellen Wohnort (Meldeadresse). Es ist auch dann zuständig, wenn Sie im Jahr der Einkommensteuererklärung woanders gewohnt haben.