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Freiberufler als Student
Freiberufler und Student: In diesen Bereichen können Sie auch ohne Studienabschluss selbstständig arbeiten
Bei der Auswahl Ihrer freiberuflichen Tätigkeit ist es sinnvoll, sich für eine Dienstleistung zu entscheiden, die zu Ihrem Studienfach passt. In diesem Fall verdienen Sie nicht nur Geld, sondern sammeln bereits erste Berufserfahrung und knüpfen wertvolle Kontakte in Ihrer zukünftige Branche.
Freiberuflich können Sie jede Tätigkeit ausüben, die im § 18 EStG als freier Beruf erfasst ist. Natürlich geht das nur, wenn der Beruf zulassungsfrei ist und nicht wie im Fall von Ärzten, Architekten, Ingenieuren oder Rechtsanwälten ein abgeschlossenes Studium und/oder weitere Voraussetzungen erfordert, über die Sie (noch) nicht verfügen. Wenn die Tätigkeit, an die Sie denken, nicht in § 18 EStG aufgeführt ist, ändert das wenig. Dann können Sie sich als gewerbetreibender Selbstständiger damit selbstständig machen.
Am besten überlegen Sie sich also zunächst, in welchen Fachbereichen Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten bereits ausreichen, um diese in einem professionellen Rahmen anzubieten. Prüfen Sie anschließend, ob Sie die formalen Kriterien erfüllen und ob es sich um ein Gewerbe oder einen freien Beruf handelt.
In vielen Fällen lassen sich Ihre Studieninhalte auch mit anderen Tätigkeiten verbinden: Sie studieren Maschinenbau? Dann machen Sie sich selbstständig als Nachhilfelehrer für Mathematik oder Physik. Ihr Fachgebiet ist Elektrotechnik? Schreiben Sie als freier Journalist für ein Fachmagazin in diesem Bereich. Sie sind Informatikstudent? Programmieren Sie auf Honorarbasis Websites für kleine Unternehmen oder Privatkunden.
Nicht vergessen: Ihr Studium hat Priorität
Sie haben eine Dienstleistung gefunden, die Ihren Kenntnissen und Qualifikationen entspricht. Stellen Sie sicher, dass sich der Arbeitsaufwand für die angestrebte Tätigkeit mit Ihrem Studium vereinbaren lässt. Die Arbeit als Freelancer lässt zwar in der Regel viel Flexibilität zu. Sie kann aber auch schnell sehr zeitintensiv werden. Vor allem, wenn Sie größere Projekte übernehmen oder mehrere Aufträge gleichzeitig bearbeiten. Am besten legen Sie wie bei einem klassischen studentischen Nebenjob pro Woche ein bestimmtes Stundenkontingent für die freiberufliche Tätigkeit fest, das Sie nicht überschreiten. So stellen Sie sicher, dass Ihnen im Studium ausreichend Zeit zum Lernen und für Seminare und Vorlesungen bleibt.
Studentische Freelancer: Anmeldung und Steuern
Es gibt einige rechtliche und steuerliche Regelungen, die Sie kennen sollten, bevor Sie als Student freiberuflich arbeiten.
Gewerbeanmeldung und Rechtsform
Zunächst sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie Ihre Dienstleistung freiberuflich ausüben dürfen oder ob Sie dafür als Student ein Kleingewerbe anmelden müssen. Informieren Sie sich über die Unterschiede zwischen Freiberuflern, Kleingewerben und weiteren Rechtsformen.
Finanzen und Steuern
Umsatzsteuer
Ob Sie als Freelancer umsatzsteuerpflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind, erklären wir Ihnen auf unserer Seite zum Thema Umsatzsteuer für Freiberufler.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Sie möchten als Freiberufler auch für Kunden aus anderen EU-Ländern arbeiten? Dann benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer Steuernummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt.-ID).
Einkommensteuer
Als Freelancer sind Sie auch als Student dazu verpflichtet, Ihr Einkommen vor dem Finanzamt offenzulegen und entsprechend zu versteuern. Der Steuergrundfreibetrag liegt auch für Studenten, die nebenberuflich als Freiberufler arbeiten, bei 12.348 Euro pro Jahr (Stand 2026). Grundsätzlich unterliegt alles, was Sie darüber hinaus verdienen, der Einkommenssteuer. Bis zu dieser Grenze sind die Einkünfte einkommensteuerfrei. Aber selbst wenn Sie unterhalb dieser Summe bleiben, müssen Sie sich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden – auch als Student.
Finanzplanung
Neben steuerlichen Aspekten ist es als Freelancer besonders wichtig, die eigene finanzielle Situation stets im Blick zu behalten. Sie müssen jederzeit zahlungsfähig bleiben und Engpässe vermeiden. Hierbei hilft die Erstellung eines Liquiditätsplans.
Mögliche Arbeitszeit- und Verdienstgrenzen für studentische Freelancer
Kindergeld
Wenn Sie sich im Erststudium befinden und vorher keine Ausbildung abgeschlossen haben, müssen Sie unabhängig von Ihrem Einkommen keine Abzüge beim Kindergeld befürchten. Andernfalls wird das Kindergeld eingestellt, wenn Sie während des Studiums mehr als 20 Wochenstunden selbstständig arbeiten.
Krankenkasse
Möchten Sie als Student in der beitragsfreien Familienversicherung bleiben, darf Ihr monatlicher Gewinn eine bestimmte Einkommensgrenze (derzeit 565 Euro, Stand 2026) nicht überschreiten. Liegt Ihr Verdienst darüber, müssen Sie sich selbst in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Um diesen günstigen Studententarif nutzen zu können, darf Ihre Arbeitszeit in der Regel 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten (Werkstudentenprivileg).
Informieren Sie Ihre Krankenkasse in jedem Fall frühzeitig über Ihre freiberufliche Tätigkeit, um Ihren Versichertenstatus prüfen zu lassen. Wenn Sie als Student über 30 freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, gibt es keine Beschränkung der Arbeitszeit oder des Verdienstes. Ihr Gewinn ist aber beitragspflichtig. Die Beiträge erhöhen sich also, sobald der Gewinn über der Mindestbemessungsgrenze liegt.
Bafög und Stipendien
Wenn Sie BAföG beziehen, können Sie zwar grundsätzlich freiberuflich arbeiten. Anrechnungsfrei sind allerdings nur Einkünfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze, 2026: 603 Euro). Dazu können Freibeträge für Ehepartner und Kinder kommen. Übersteigt Ihr Gewinn im Bewilligungszeitraum diesen Einkommensfreibetrag, wird der darüber liegende Verdienst auf Ihre BAföG-Zahlungen angerechnet. Dadurch reduziert sich Ihr Förderbetrag. Auch bei Stipendien und anderen Förderprogrammen können individuelle Anrechnungsgrenzen gelten. Informieren Sie sich daher vorab bei Ihrem zuständigen Studierendenwerk oder Ihrem Stipendiengeber über die aktuellen Freibeträge für Selbstständige.
So erhalten Sie als studentischer Freelancer Ihre ersten Aufträge
Sobald Sie alle inhaltlichen und rechtlichen Fragen geklärt haben, können Sie Aufträge akquirieren, Projekte umsetzen und Rechnungen schreiben.
Schneller ins nächste Projekt
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Sie sollten sich von Anfang an mit anderen Freelancern zu vernetzen, um Erfahrungen auszutauschen, wichtige Tipps und Informationen zu erhalten und neue Leute aus Ihrer Branche kennenzulernen.
Präsentieren Sie Ihr Freelancer-Profil online, zum Beispiel auf Freelancer-Plattformen und Social-Media-Kanälen. Es kann sich auch lohnen, in eine eigene Website zu investieren, um über Suchmaschinen besser auffindbar zu sein und Ihre Professionalität zu unterstreichen. Allerdings sollten Ihre Marketingmaßnahmen stets in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Einkommen und Ihren Kapazitäten stehen. Ziel ist nicht, so viele Aufträge wie möglich zu ergattern. Gerade, wenn Sie als Student nur eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden als Freelancer zur Verfügung haben, kann ein kleiner, fester Kundenstamm bereits ausreichen. Denn wie erwähnt: Ihr Studium hat immer Priorität.