Nebenberuflich Freiberufler: Vorteile und Herausforderungen einer freiberuflichen Nebentätigkeit

Zusätzliche Einkommensquelle, mehr Abwechslung im Berufsleben oder der erste Schritt in die Selbstständigkeit: Es gibt viele gute Gründe, sich als Arbeitnehmer für eine freiberufliche Nebentätigkeit zu entscheiden. Wie Sie sich nebenberuflich als Freiberufler anmelden und was Sie sonst noch beachten müssen, erfahren Sie hier.

Hauptberuflich angestellt, nebenberuflich Freelancer: Diese Kombination ist das ideale Modell für alle, die von der Flexibilität von Freiberuflern profitieren möchten, ohne auf die Sicherheit eines festen Einkommens zu verzichten. Nebenberuflich freiberuflich tätig zu sein, ist eine großartige Möglichkeit, sein Hobby zum Beruf zu machen und dabei auch noch ein attraktives Zusatzeinkommen zu generieren.

Auch wer mit dem Gedanken spielt, sich selbstständig zu machen, findet als Freelancer nebenberuflich den perfekten Einstieg. So lässt sich das Geschäftsmodell risikoarm ausprobieren. Zudem verläuft der Schritt in eine freiberufliche Nebentätigkeit in der Regel schnell und unkompliziert – solange dabei ein paar Regeln und Formalitäten beachtet werden.

Die gute Nachricht vorweg: Eine Anmeldung als Freiberufler neben dem Beruf ist vergleichsweise einfach und unbürokratisch. In vielen Fällen sind nicht einmal ein Gewerbeschein oder ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Sofern Sie die entsprechenden fachlichen Kenntnisse und Voraussetzungen für die Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen und das Einverständnis Ihres Arbeitgebers haben, können Sie loslegen. Wichtig ist nur, dass Sie Ihre Freiberuflichkeit spätestens einen Monat nach Betriebsaufnahme über den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt anmelden. Sobald der Fragebogen dort eingegangen und bearbeitet ist, erhalten Sie automatisch eine Steuernummer für Ihre freiberufliche Nebentätigkeit, die Sie dann ab sofort auf Ihren Rechnungen angeben. Zudem müssen Sie Ihre Einkünfte bei der nächsten Steuererklärung melden.

Weiterführende Informationen

Mit diesen Schritten gelingt der Start in die Selbstständigkeit.

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Arbeitgeber über freiberufliche Nebentätigkeit informieren

Komplizierter als der formale Start in die Freiberufler-Nebentätigkeit kann sich die Kommunikation mit dem Arbeitgeber gestalten. Dieser darf Ihnen eine freiberufliche Nebentätigkeit zwar nicht grundsätzlich verbieten – er hat aber ein Recht darauf sicherzustellen, dass Sie während Ihrer Arbeitszeit körperlich und geistig in bester Verfassung sind. Daher befindet sich in vielen Arbeitsverträgen eine sogenannte Nebentätigkeitsklausel. Sie besagt, dass Sie Ihren Arbeitgeber vorab darüber in Kenntnis setzen müssen, wenn Sie neben Ihrem Hauptjob einer anderen Tätigkeit nachgehen möchten. Sollte diese Tätigkeit in Konflikt mit Ihrem Anstellungsverhältnis stehen – etwa weil Sie für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten möchten oder die Rahmenbedingungen nicht miteinander vereinbar sind – kann Ihr Arbeitgeber sich gegen die Nebentätigkeit aussprechen. Als Freelancer haben Sie hierbei den Vorteil, dass Sie Inhalt und Arbeitszeiten Ihrer Nebentätigkeit flexibel an Ihren Hauptjob anpassen können, sodass Ihr Vorgesetzter in der Regel keine Einwände haben dürfte.

Freiberuflichkeit anmelden: Finanzamt

Wer Einkünfte als nebenberuflicher Freiberufler erwirtschaftet, muss diese versteuern. Dies sollten Sie von Anfang an im Blick behalten. Denn anders als bei der Lohnsteuer, wird die Einkommensteuer nicht automatisch von Ihrem Honorar abgezogen. Daher ist es ratsam, zur Sicherheit je nach Verdienst stets 30 bis 45 Prozent Ihrer Einnahmen durch freiberufliche Nebentätigkeit zur Seite zu legen, um bei der nächsten Steuererklärung keine böse Überraschung zu erleben. 

Üben Sie Ihre Nebentätigkeit als Freelancer über einen längeren Zeitraum aus, wird eine regelmäßige Steuervorauszahlung fällig. Diese bemisst sich an Ihren Einkünften aus dem Vorjahr und wird nach Abgabe der nächsten Steuererklärung mit der tatsächlichen Steuerlast abgeglichen. War die Vorauszahlung zu hoch, erhalten Sie vom Finanzamt eine Rückzahlung, war sie zu niedrig, müssen Sie Steuern nachzahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie zudem umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen  auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen.

Nebenberuflich selbständig – Krankenkasse auch informieren

Ihre Krankenkasse oder -versicherung sollten Sie in jedem Fall über Ihre freiberufliche Nebentätigkeit in Kenntnis setzen. In bestimmten Fällen kann dies Auswirkungen auf Ihren Tarif haben. Solange Ihr Angestelltenverhältnis Ihre Hauptbeschäftigung bleibt und es sich bei Ihrer Arbeit als Freelancer aus Sicht der Krankenkasse um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt, fallen in der Regel jedoch keine zusätzlichen Beitragskosten für Sie an.

Auswirkungen auf die Krankenkasse

Ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig sind, hat Konsequenzen für die Krankenversicherung. Erhalten Sie hier tiefergehende Informationen zu diesem Thema.

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Versicherungen abschließen

Auch wenn die nebenberufliche Selbstständigkeit oft als risikoarm empfunden wird, ist es dringend ratsam, berufsbezogene Versicherungen abzuschließen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist empfohlen, um sich gegen Schadensersatzansprüche abzusichern, die durch Fehler in der Beratung, der Leistungserbringung oder durch Fristversäumnisse entstehen. Selbst kleine Fehler können hohe Kosten nach sich ziehen. Diese Absicherung schützt nicht nur Ihre Finanzen, sondern verleiht Ihnen auch die nötige mentale Sicherheit, um sich voll auf Ihre Projekte konzentrieren zu können.

Marketing und Kundenakquise 

Sind die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen, können Sie sich auf die Suche nach Aufträgen machen. Damit potentielle Kunden auf Sie aufmerksam werden, sollten Sie sich zunächst um den Aufbau einer professionellen Onlinepräsenz mit einem Freelancer-Profil kümmern.

Auch Freelancer-Plattformen, Online-Portale und Ihre Social Media Kanäle können Sie nutzen, um Kunden anzusprechen und Ihr Freelancer-Netzwerk zu erweitern.

Tipps für Ihre Work-Life-Balance als nebenberuflicher Freelancer

Ihre Karriere als nebenberuflicher Freiberufler beginnt. Damit Ihr zweites Standbein nicht zur Belastung wird, sollten Sie von Anfang an darauf achten, sich mit Ihrem Arbeitspensum nicht zu übernehmen.

Lohnt sich eine freiberufliche Nebentätigkeit?

Ist die freiberufliche Nebentätigkeit einmal erfolgreich angelaufen, stellt sich für viele Freelancer irgendwann die Frage, in welchem Umfang sich ihr Zusatzverdienst für sie lohnt.

Finanziell und steuerlich

Anders als bei bestimmten Nebentätigkeiten in Festanstellung, gibt es für nebenberufliche Freiberufler zwar keine grundsätzliche Einkommensgrenze – allerdings steigt mit der Höhe des Einkommens der Steuersatz. Zudem werden Ihr freiberuflicher Nebenverdienst und das monatliche Gehalt aus Ihrer Angestelltentätigkeit in der Steuererklärung zusammengenommen als Ihr Jahreseinkommen versteuert. Das kann dazu führen, dass die auf Ihr Monatsgehalt gezahlte Lohnsteuer nicht mehr Ihrem tatsächlichen Steuersatz entspricht, sodass auch hier Nachzahlungen anfallen.

Ob und bei welchem Umsatz eine freiberufliche Nebentätigkeit aus steuerlicher Sicht sinnvoll ist, hängt von Faktoren wie Gehalt, Einkommen und Steuerklasse ab und kann daher nur im Einzelfall entschieden werden. Gerade wenn Sie längerfristig neben dem Beruf als Freelancer tätig sein wollen, kann es sich daher für Sie lohnen, die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Selbstverwirklichung und Entscheidungsfreiheit

Im Gegensatz zum Hauptjob wählen Sie bei der Nebentätigkeit als Freelancer die Projekte, bestimmen das Tempo und können Ihre Ideen ohne lange Hierarchien direkt umsetzen. Dies führt zu einer spürbar höheren Motivation und Sinnhaftigkeit bei der Arbeit. Zudem dient die Nebentätigkeit dazu, neue Fähigkeiten aufzubauen und wertvolles unternehmerisches Wissen sammeln zu können. Sie gewinnen autonome Gestaltungsmöglichkeiten, die zu einem Gefühl von persönlicher Wirksamkeit führen, das im Angestelltenverhältnis manchmal fehlt.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich einer ersten Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.