Drohende Nachzahlungen bei Steuerbescheid

Rücklagen bilden – aber richtig

Bei vielen IT-Freelancern lösen bevorstehende Steuerbescheide Nervosität aus. Denn anders als Arbeitnehmer müssen die meisten Solo-Selbstständigen mit Steuernachzahlungen rechnen. Steuerrücklagen in passender Höhe bilden jedoch die wenigsten – dabei ist das rechnerisch gar nicht so schwer.
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Drohende Nachzahlungen bei Steuerbescheid

Rücklagen bilden – aber richtig

Robert Chromow - Freiberuflicher Autor
Bei vielen IT-Freelancern lösen bevorstehende Steuerbescheide Nervosität aus. Denn anders als Arbeitnehmer müssen die meisten Solo-Selbstständigen mit Steuernachzahlungen rechnen. Steuerrücklagen in passender Höhe bilden jedoch die wenigsten – dabei ist das rechnerisch gar nicht so schwer.

Hand aufs Herz: Wissen Sie auf Anhieb, wie hoch Ihre derzeitigen „Schulden“ beim Finanzamt sind? Wenn nicht, sind Sie in zahlreicher Gesellschaft: Obwohl die überschlägige Ermittlung einer ausreichenden Steuerrücklage für IT-Fachleute keine rechnerische Herausforderung sein dürfte, sorgen Steuernachzahlungen bei vielen Solo-Selbstständigen immer wieder für Bestürzung und gefährliche Zahlungsengpässe.

Bedrohliches Sommerloch

Kein Wunder: Denn im Laufe des Sommers kommt es oft knüppeldick. Dann sind auf einen Schlag meist mehrere Steuerzahlungen fällig. Insbesondere drohen...

  • die Einkommensteuer-Nachzahlung für den vorherigen Veranlagungszeitraum,
  • die Umsatzsteuer-Abschlusszahlung für den vorherigen Veranlagungszeitraum sowie
  • korrigierte Einkommensteuervorauszahlungen für den aktuellen Veranlagungszeitraum.

Besonders böse Überraschungen erleben Steuerpflichtige, die im Vorjahr einen unerwarteten Gewinnsprung gemacht haben – oder deren bewusst vorsichtige Umsatz- und Gewinnprognosen deutlich übertroffen wurden. Engpässe beklagen aber auch viele Gründer, die sich keinen Steuerberater leisten – oder von ihrem Steuerberater nicht auf das Steuerloch hingewiesen wurden, das im zweiten Geschäftsjahr üblicherweise droht

So rechnen Sie richtig

Keine Sorge: Eine centgenaue Steuerprognose mit zig Stellschrauben ist für eine Steuerrücklage in ausreichender Höhe nicht nötig. Dafür gibt es ohnehin viel zu viele Unwägbarkeiten. Immerhin hängt die Höhe der endgültigen Steuerlast nicht nur vom Einkommen aus der selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen ab. So haben insbesondere …

  • weitere Einkunftsarten,
  • Kinderfreibeträge,
  • Einkünfte des Ehe- oder Lebenspartners sowie
  • Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

…spürbaren Einfluss auf die Höhe der tatsächlichen Steuerzahlung. Eine grobe Schätzung der ungefähren Steuerbelastung durch betriebliche Umsätze und Einkünfte wird dadurch aber nicht unmöglich:

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer

Bei der Umsatzsteuer liegen Ihnen die meisten Daten bereits vor – wenn auch an verschiedenen Stellen:

  • Die Höhe der Vorjahres-Schlusszahlung entnehmen Sie Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2014.
  • Die aktuellen Werte für 2015 finden Sie in Ihren Buchführungsunterlagen: Sie addieren Ihre eigenen Umsatzsteuer-Einnahmen (= Umsatzsteueranteil aus den Ausgangsrechnungen, die von Ihren Kunden in 2015 bezahlt wurden) und ziehen davon Ihre eigenen Vorsteuerzahlungen ab (= Summe der Umsatzsteuer-/Mehrwertsteuerbeträge auf den von Ihnen in 2015 bezahlten Lieferanten- und Dienstleisterrechnungen).
  • Von der so ermittelten vorläufigen Umsatzsteuer-Zahllast ziehen Sie außerdem die in 2015 bereits ans Finanzamt entrichteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ab.

Einkommensteuer

Grundlage der Einkommensteuer-Belastung ist Ihr Gewinn laut Einnahmenüberschussrechnung, den Sie bei der Steuererklärung für 2014 angegeben haben. Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit einer kommerziellen Steuer-Software erledigt haben, finden Sie dort eine (oft erstaunlich genaue) Prognose Ihrer Einkommensteuer-Nachzahlung. Falls Sie deren Höhe noch nicht kennen, ermitteln Sie die Vorauszahlung mithilfe Ihres Durchschnittsteuersatzes. Dabei bieten sich zwei einfache Möglichkeiten an:

Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse im Jahr 2014 gegenüber 2013 nicht gravierend verändert haben, rechnen Sie Ihren persönlichen Durchschnittsteuersatz wie folgt aus:

Formel zur Berechnung des Durchschnittsteuersatzes
Rechenbeispiel Robert Chromow, eigene Darstellung

Sie können Ihren persönlichen Durchschnittsteuersatz aber auch mithilfe des BMF-Steuerrechners ermitteln:

Beispiel BMF Steuerrechner
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst

Ganz gleich, wie Sie Ihren persönlichen Steuersatz ermitteln: Bei einem Jahresgewinn von zum Beispiel 65.000 Euro und dem angenommen persönlichen Steuersatz eines Singles von 30 % läge die Einkommensteuer-Belastung bei insgesamt 19.500 Euro. Wenn Sie von diesem Gesamtbetrag die Summe der im Vorjahr bereits geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen abziehen (z.B. 10.800 Euro), kennen Sie die geschätzte Einkommensteuer-Nachzahlung für das Jahr 2014 (im Beispiel: 8.700 Euro).

Die aufgelaufenen Einkommensteuer-„Schulden“ des laufendes Jahres 2015 stellen Sie auf dem gleichen Weg fest:

  • Errechnen Sie Ihren unterjährigen Einnahmenüberschuss zum Ende des laufenden Monats (z.B. zum 30. Juni 2015),
  • wenden Sie auf den so ermittelten Gewinn wieder Ihren Durchschnittsteuersatz an und
  • ziehen Sie davon die bereits geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen ab.

Und die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuerbelastung wird bei der folgenden überschlägigen Rücklagenkalkulation nicht mit einbezogen: Als  Freiberufler anerkannte IT-Selbstständige müssen ohnehin keine Gewerbesteuer bezahlen.

Für  gewerbesteuerpflichtige Freelancer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Gewerbesteuer wird nur auf den darüber hinausgehenden „Gewerbeertrag“ (entspricht in etwa dem steuerpflichtigen Gewinn) fällig. Vor allem aber können natürliche Personen (Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften) die gezahlte Gewerbesteuer ganz oder überwiegend auf ihre persönliche Einkommensteuer anrechnen lassen. Bis zu einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % ist die Gewerbesteuerbelastung damit unterm Strich kostenneutral.

Tipp: Ob, und wenn ja, in welcher Höhe Sie mit Gewerbesteuer-Zahlungen rechnen müssen, können Sie zum Beispiel mit diesem Gewerbesteuer-Rechner ermitteln.

Robert Chromow, freiberuflicher Autor

Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politikwissenschaftler. Seit zwanzig Jahren arbeitet er als Berater, freiberuflicher Journalist und Autor im eigenen Redaktionsbüro. Print- und Online-Medien geben bei ihm Fach- und Serviceartikel in Auftrag. Außerdem schreibt er Software-Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.