Doppelte Haushaltsführung als Freiberufler

Der Großauftrag in der fernen Metropole ist ein Erfolg, aber er fordert seinen Preis: Jede Woche pendeln Sie zwischen der kleinen Projektwohnung und dem richtigen Zuhause bei der Familie. Zwei Wohnsitze, die doppelte Belastung ist hoch. Die gute Nachricht: Diese Zusatzausgaben durch dieses Leben „auf zwei Gleisen“ können Freiberufler steuerlich geltend machen. Doch welche Kosten der doppelten Haushaltsführung lassen sich tatsächlich absetzen, und was müssen Sie dabei unbedingt beachten? Erhalten Sie Antworten in diesem Beitrag.

Was bedeutet doppelte Haushaltsführung?

Im Steuerrecht bedeutet doppelte Haushaltsführung, dass Selbstständige oder Arbeitnehmer einen aus beruflichen Gründen gewählten Zweitwohnsitz steuerlich absetzen können. Der Steuerabzug für die doppelte Haushaltsführung unterliegt jedoch gewissen Voraussetzungen. Nur wenn diese erfüllt sind, können Sie Ihre Zweitwohnung absetzen.

  • Berufliche Veranlassung

Der Zweitwohnsitz ist ausschließlich aus beruflichen Gründen notwendig, während sich der Lebensmittelpunkt nachweislich an einem anderen Ort befindet.

  • Verbesserte Erreichbarkeit

Sie müssen nachweisen können, dass Sie durch den Zweitwohnsitz schneller zum Arbeitsplatz kommen, als wenn Sie täglich pendeln würden. Die Strecke zur Arbeit sollte sich mindestens auf die Hälfte verkürzen. Außerdem erkennt das Finanzamt den Zweitwohnsitz steuerlich nur an, wenn der Hauptwohnsitz mindestens eine Stunde Fahrzeit oder mehr als 50 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt liegt.

  • Lebensmittelpunkt und Hausstand am Erstwohnsitz

Will ein Freiberufler die Zweitwohnung absetzen, setzt dies voraus, dass sein Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz liegt und er sich dort regelmäßig aufhält. Der Lebensmittelpunkt lässt sich zum Beispiel belegen, wenn dort der Ehepartner, die Kinder oder andere Angehörige leben, Vereinsmitgliedschaften bestehen, ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeübt werden oder Ähnliches.

Die doppelte Haushaltsführung erfordert den Nachweis, dass am Erstwohnsitz ein eigener Hausstand besteht. Dafür spricht zum Beispiel, dass die Wohnung Ihnen gehört, Sie dafür Miete bezahlen oder sich finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligen. Außerdem sollten Sie die Haushaltsführung wesentlich mitbestimmen. Wer am Hauptwohnsitz lediglich ein Zimmer in der elterlichen Wohnung bewohnt, kann keine doppelte Haushaltsführung für seine Einkommensteuererklärung nutzen.

Doppelte Haushaltsführung: Selbstständige können diese Kosten abziehen

Zunächst einmal kostet eine doppelte Haushaltsführung Freiberufler und Selbstständige Geld. Folgende Kosten doppelter Haushaltsführung können Sie als Betriebsausgaben geltend machen, um ihre Steuern zu senken (Stand der Angaben: Januar 2026):

Laufende Ausgaben für die Zweitwohnung 

Sie können Kosten bis 1.000 Euro pro Monat (bzw. 12.000 Euro pro Jahr) als Unterkunftskosten absetzen. Beträge, die darüber hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Neben der Miete sowie Nebenkosten fallen darunter zum Beispiel auch Ausgaben für Versicherungen, Zweitwohnungssteuer, Zinsen eines Immobilienkredits, Hausgeld oder der Lohn einer Putzhilfe. All das kann als Unterkunftskosten steuerlich abgesetzt werden.

Notwendige Mehraufwendungen zur Einrichtung der Zweitwohnung

Auch Anschaffungs- und Einrichtungskosten durch die Zweitwohnung dürfen angesetzt werden. Darunter fallen zum Beispiel Ausgaben für Möbel, Teppiche und Haushaltsgeräte. Bis 5.000 Euro akzeptiert das Finanzamt solche Aufwendungen in der Regel ohne gesonderte Prüfung als angemessen. Die Ausgaben sollten trotzdem durch Belege nachweisbar sein. Überschreitet der Wert einzelner Anschaffungen – etwa eines Möbelstücks – die GWG-Grenze von 800 Euro netto, darf pro Jahr nur der vorgesehene Abschreibungsbetrag steuerlich angesetzt werden.

Umzugskosten einschließlich Nebenkosten

Vollständig absetzbar sind die Rechnung einer Umzugsfirma oder die Kosten für einen selbst angemieteten Transporter. Das gilt sowohl beim Umzug an den Zweitwohnsitz als auch beim Zurückziehen an den Hauptwohnsitz. Steuerlich ebenfalls berücksichtigt werden Maklergebühren, Anzeigenkosten oder Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen.

Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt pro Woche

Maximal eine Fahrt zum Hauptwohnsitz pro Woche wird vom Finanzamt steuerlich begünstigt. Für Familienheimfahrten mit dem Auto wegen doppelter Haushaltsführung können Freiberufler unabhängig von den tatsächlichen Fahrtkosten nur die Entfernungspauschale von 38 Cent für jeden Entfernungskilometer geltend machen. Die Pauschale bezieht sich auf die einfache Distanz, nicht auf Hin- und Rückfahrt. Eine Besonderheit gilt für die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt: Diese dürfen vollständig, also mit den tatsächlichen Kosten, angesetzt werden.

Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann wahlweise die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten ansetzen. Bei Flügen darf nur der Preis der Flugtickets geltend gemacht werden. Nutzen Selbstständige für die wöchentliche Familienheimfahrt einen Geschäftswagen, müssen sie im Gegenzug den geldwerten Vorteil versteuern.

Verpflegungsmehraufwand am Zweitwohnsitz für drei Monate

Die Arbeit am Zweitwohnsitz wird drei Monate lang als Auswärtstätigkeit behandelt. An Tagen mit voller Abwesenheit vom Hauptwohnsitz können Sie pauschal je 28 Euro ansetzen, am An- und Abreisetag 14 Euro, solange die Abwesenheit mindestens acht Stunden umfasst. Der Ansatz der tatsächlichen Ausgaben für Essen und Lebensmittel ist nicht möglich.

Zusätzliche erforderliche Arbeitsmittel

Werden für den Zweitwohnsitz ein zweiter Schreibtisch, ein zweites Notebook oder ein zweiter Büro-Tresor erforderlich? Solche Kosten lassen sich als Aufwand für Arbeitsmittel und damit als Betriebsausgaben absetzen. Es handelt sich bei diesem Posten also nicht um Aufwand für doppelte Haushaltsführung, die Steuern verringert er dennoch.

Angabe in der Steuererklärung

Freiberufler, Freelancer und andere Selbstständige geben ihre Kosten für den Zweitwohnsitz in der „Anlage EÜR“ an, soweit sie eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Arbeitnehmer nutzen dafür die Anlage „N-Doppelte Haushaltsführung“.

Nachweis des Zweitwohnsitzes: Einzelfallentscheidung

Das Steuerrecht stellt strikte Anforderungen und knüpft den Steuerabzug für die doppelte Haushaltsführung an Voraussetzungen. Grundsätzlich entscheidet der Einzelfall, wobei das Finanzamt die individuellen Umstände berücksichtigen muss. Bestreitet es, dass die Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung vorliegen, können Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, mit Ihrem besonderen Fall argumentieren und nötigenfalls vor dem Finanzgericht klagen.

Lage zum Einsatzort

Das Finanzamt prüft die doppelte Haushaltsführung bei Selbstständigen recht genau. Es erwartet, dass sich der Arbeits- oder Einsatzort in plausibler Nähe des Zweitwohnsitzes befindet. Zudem muss sich durch die Zweitwohnung die Fahrstrecke oder Fahrzeit zum Arbeitsort spürbar verkürzen.

Beispiel: Die idyllisch gelegene Ferienwohnung im Allgäu wird kaum als beruflich veranlasster Zweitwohnsitz akzeptiert, wenn die Fahrt von dort ins Stuttgarter Büro nur unwesentlich kürzer ausfällt als die Strecke vom ersten Wohnsitz in Frankfurt am Main aus.

Eigener Erstwohnsitz erforderlich

Ähnliches gilt für Lebensmittelpunkt und Hausstand: Auch dort sollte man darauf vorbereitet sein, dass aufgrund der doppelten Haushaltsführung ein entsprechender Nachweis verlangt wird.

Beispiel: Wer nur einige Male bei Verwandten im Gästezimmer übernachtet und dort mit Haushaltsentscheidungen wie Einkaufen oder Einrichtung nichts zu tun hat, wird eine doppelte Haushaltsführung gegenüber dem Finanzamt im Zweifel kaum begründen können.