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Elterngeld für Selbstständige
Wann bekommen Selbstständige Elterngeld, wie wird die Höhe berechnet?
Anspruch sichern und die Selbstständigkeit weiterführen
Auch Selbstständige werden Mutter oder Vater. Wenn sie nach der Geburt des Kindes eine Elternzeit einlegen und dafür ihr berufliches Engagement reduzieren, haben sie Anspruch auf Elterngeld. Allerdings ist beim Elterngeld für Selbstständige einiges anders als bei Angestellten, was leicht zu Verwirrung und Unsicherheit führt. Die Berechnung der Höhe, der Nachweis des Einkommens und die Anrechnung von parallel erzieltem Gewinn während der Elternzeit müssen individuell und auf die eigene Situation bezogen erfolgen.
Gerade für Freiberufler ist es oft schwierig, das Geschäft komplett ruhen zu lassen. Doch keine Sorge: Das Elterngeld-Konzept berücksichtigt diese besondere Situation. Es bietet Ihnen mit Optionen wie dem ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus und der generellen Möglichkeit zur Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs flexible Gestaltungsmöglichkeiten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, um Ihren Anspruch optimal geltend zu machen.
Elterngeld ist ein Zuschuss an Mütter und Väter, die für eine Elternzeit nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren oder die Berufstätigkeit unterbrechen. Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem steuerlichen Gewinn des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes.
Elterngeld ist eine staatliche Leistung. Anders als Mutterschaftsgeld wird es nicht von der gesetzlichen Sozialversicherung beziehungsweise der Krankenkasse bezahlt. Für die Auszahlung von Elterngeld sind die von den Bundesländern eingerichteten Elterngeldstellen zuständig. Sie nehmen sowohl den Elterngeld-Antrag von Selbstständigen als auch von Angestellten entgegen.
Welche Elterngeld-Varianten sind möglich?
Es gibt drei Grundvarianten von Elterngeld:
Basiselterngeld
Basiselterngeld ist während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes möglich. Bei Paaren sind dabei für beide jeweils mindestens 2 und maximal 12 Monate möglich, Alleinerziehende können Basiselterngeld 14 Monate lang nehmen. Die Höhe von Basiselterngeld kann zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich liegen, abhängig vom Einkommen vor der Geburt.
ElterngeldPlus
In der Variante ElterngeldPlus verlängert sich die Bezugsdauer um das Doppelte, im Gegenzug sinken die Grenzen der Leistung auf die Hälfte. ElterngeldPlus ist damit für maximal 28 Lebensmonate des Kindes möglich, seine Höhe liegt zwischen 150 Euro und 900 Euro pro Monat.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist eine auf maximal 4 Monate begrenzte Verlängerungsoption zum Elterngeldbezug. Sie ist sowohl bei Basiselterngeld als auch bei ElterngeldPlus möglich. Voraussetzung ist, dass bei Paaren beide gleichzeitig eine Elternzeit mit Teilzeitarbeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden kombinieren. Alleinerziehende erhalten den Partnerschaftsbonus, wenn sie diese Teilzeitanforderung erfüllen. Die Höhe des Elterngeldbezugs entspricht der des vorhergehenden Basiselterngelds oder des ElterngeldPlus.
Als Selbstständiger sollten Sie wissen:
- Voraussetzung der Elterngeld-Zahlung ist die Reduzierung der Arbeitszeit während der Babypause. Eltern können sich entscheiden, ob sie in dieser Zeit gar nicht arbeiten oder in Teilzeit weiterarbeiten wollen. Maximal 32 Wochenstunden sind erlaubt.
- Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach der Differenz zwischen dem Einkommen, das vor der Geburt erzielt wurde, und dem Einkommen in der Elternzeit. Dieses Prinzip gilt auch, wenn Selbstständige Elterngeld erhalten.
- Einen Elterngeldanspruch haben sowohl Paare, die gemeinsam in einem Haushalt für das Kind sorgen, als auch Alleinerziehende und außerdem getrennt Erziehende, bei denen das Kind abwechselnd beim einen und beim anderen Elternteil lebt.
- Der Anspruch ist auf ein Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro begrenzt. Diese Grenze gilt sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende.
- Elterngeld können Selbstständige unabhängig davon bekommen, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Ist Elterngeld plus Zuverdienst selbstständig möglich?
Die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, gehört zum Konzept. Das macht eine Elternzeit mit Elterngeld für Freelancer oder andere Selbstständige besonders interessant. Viele Einzel-Selbstständige können es sich kaum leisten, für mehrere Monate beruflich komplett auszusteigen, weil dann die Kunden abwandern. Dank der Teilzeit-Option bietet Elterngeld Freiberuflern die Chance, Beruf und Kindererziehung miteinander zu verbinden. Die Teilzeit-Option gilt für alle drei Formen von Elterngeld: dem Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus.
Dass Sie als Freelancer Arbeitszeitabrechnungen vorlegen müssen, ist nicht die Regel – ausgeschlossen ist es jedoch nicht. Die Angaben zu Arbeitszeiten und Gewinnerwartungen sollten plausibel sein. Wenn der Gewinn nach Steuern trotz Teilzeit oder Auszeit während der Babypause um weniger als die Hälfte sinkt, kann eine längere Elterngeld-Phase in Form von ElterngeldPlus interessant sein.
Elterngeld-Höhe für Selbstständige
Die Elterngeldhöhe liegt im Fall von Basiselterngeld bei mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Bei ElterngeldPlus werden mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro bezahlt.
Innerhalb dieser Grenzen entscheidet die Differenz des monatlichen Durchschnittseinkommens vor der Geburt gegenüber der Elternzeit. Im Regelfall beträgt das Elterngeld 65 Prozent der Differenz.
- Wer in der Elternzeit gar nicht arbeitet, bekommt 65 Prozent von dem, was er davor im Durchschnitt verdient hat. Bei Selbstständigen ist der Gewinn nach Steuern gemäß Einkommensteuerbescheid ausschlaggebend.
- Wer Teilzeit arbeitet, muss eine Differenz bilden. Dazu wird vom monatlichen Durchschnittseinkommen vor der Geburt das Monatseinkommen der Elternzeit-Monate abgezogen. Das Elterngeld entspricht also 65 Prozent dessen, was zum Einkommen vor der Geburt fehlt.
- In jedem Fall beträgt der Mindestsatz an Elterngeld in der Variante Basiselterngeld 300 Euro pro Monat. Das gilt selbst dann, wenn vor der Geburt gar kein Einkommen erzielt wurde.
- Wer Zwillinge betreut, erhält einen Elterngeld-Zuschlag von 300 Euro auf das Basiselterngeld. Beim ElterngeldPlus sind es 150 Euro.
- Einen Zuschlag gibt es außerdem für Geschwisterkinder, wenn diese im selben Haushalt leben. Dieser sogenannte Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro monatlich beim Basiselterngeld und mindestens 37,50 Euro beim ElterngeldPlus. Voraussetzung ist ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 oder ein behindertes Geschwisterkind unter 14 Jahren.
- Elterngeld ist steuerfrei. Es steht allerdings unter Progressionsvorbehalt und erhöht den Grenzsteuersatz bei der Einkommensteuer.
- Außerdem müssen auf das Elterngeld keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt werden.
Berechnungsgrundlage des Elterngelds für Selbstständige
Das Elterngeld für Selbstständige berechnen Sie durch den Vergleich des Einkommens vor der Geburt mit dem Einkommen während der Elternzeit. Im Regelfall werden 65 Prozent der Differenz als Elterngeld Selbstständigen ausgezahlt, maximal jedoch 1.800 Euro.
- Bei Selbstständigen wird der Gewinn nach Steuern aus dem letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr vor der Geburt als Vergleichsgrundlage für die Einkommensdifferenz herangezogen. Das ist in den meisten Fällen das vorige Kalenderjahr.
- Für die Ermittlung der Elterngeldhöhe gilt man auch dann als selbstständig, wenn man zusätzlich zur Selbstständigkeit angestellt arbeitet. Das betrifft selbst Nebenbei-Selbstständige, mit einer Beschäftigung als Hauptberuf. Für das Elterngeld ist damit bei Mischeinkünften der Bemessungszeitraum ebenfalls das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr.
- Für das betreffende Jahr muss der Einkommensteuerbescheid eingereicht werden. Liegt der Bescheid noch nicht vor, akzeptieren die Elterngeldstellen vorläufig die vom Finanzamt festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder die Zahlen der Einnahmenüberschuss-Rechnung.
- Ein Zwölftel des Jahresgewinns ergibt das monatliche Elterngeld-Brutto. Davon werden pauschaliert Steuern sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen, um das Elterngeld-Netto zu erhalten, mit dem die Elterngeldstelle rechnet. Bei freiwillig gesetzlich sowie privat Krankenversicherten wird kein pauschalierter Beitrag abgezogen.
- Um vom Brutto-Einkommen zum Elterngeld-Netto zu kommen, verwenden die Elterngeldstellen bei Selbstständigen die Steuerklasse IV (ohne Faktor).
Da Elterngeld maximal 1.800 Euro monatlich beträgt, werden als Elterngeld-Netto maximal 2.770 Euro berücksichtigt.
Krankenversicherungsbeiträge
Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung werden bei der Ermittlung der Elterngeldhöhe nicht vom Vergleichseinkommen vor der Geburt abgezogen, da dies keine Pflichtbeiträge sind. Das Gleiche gilt für Beiträge zur privaten Krankenversicherung.
Der Abzug betrifft damit in erster Linie KSK-versicherte und nebenberuflich Selbstständige. Im Gegenzug müssen privat sowie freiwillig gesetzlich Krankenversicherte auch während des Elterngeldbezugs ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen.
Steuerfreie Einnahmen und Minijobs
Steuerfreie Einnahmen (wie Übungsleiterpauschalen) und Einnahmen aus einem Minijob werden ebenfalls nicht abgezogen.
Einkommen während der Elternzeit
Das Einkommen während der Elternzeit ist einfach zu ermitteln, wenn gar nicht gearbeitet wird beziehungsweise das Unternehmen pausiert. Dann beträgt es null.
Wenn Selbstständige Elternzeit mit Teilzeit kombinieren, gibt es anders als bei Angestellten keine entsprechende Abmachung mit einem Arbeitgeber. Deshalb müssen Selbstständige eine Prognose abgeben, wie viel Einkommen sie aufgrund ihrer reduzierten Arbeitszeit voraussichtlich haben werden. Die Gewinn-Prognose für die Elternzeit wird nach Ende des Elterngeld-Bezugs überprüft. Je nach Ergebnis fordert die Elterngeldstelle möglicherweise einen Teil der Zahlungen zurück oder leistet eine Nachzahlung.
Wenn Angestellte oder Vertretungskräfte das Unternehmen fortführen, solange die Chefin oder der Chef in Elternzeit ist, wird der Gewinn auf das Elterngeld von Selbstständigen angerechnet. Im Gegenzug kann die Vergütung der Vertretung als Betriebsausgabe den Gewinn mindern.
Einnahmen während der Elternzeit werden auch dann berücksichtigt, wenn sie ohne aktive Tätigkeit zustande kamen, beispielsweise durch Provisionen oder Lizenzzahlungen.
Bei schwankendem Einkommen wird der Elterngeldanspruch in Monaten ohne Einkommen separat berechnet. Für die anderen Monate wird ein Monatsdurchschnitt gebildet.
Elterngeld für Selbstständige beantragen
Fürs Elterngeld müssen Selbstständige den Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen. Welche Behörde dies ist, hängt vom Bundesland ab. Beim Familienportal des Bundesfamilienministeriums gibt es eine Elterngeldstellen-Suche. Bei Elterngeld-Digital kann der Antrag online gestellt werden, allerdings geht das nicht für alle Bundesländer.
Sie benötigen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweis, dazu können bei Selbstständigen der Steuerbescheid, ersatzweise Unterlagen über die Einnahmenüberschuss-Rechnung und/oder die vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer-Vorauszahlung dienen
- Bescheinigung der Krankenversicherung über bezahltes Krankentagegeld bei privat krankenversicherten Müttern
- Erklärung mit Angaben über Ihre Arbeitszeiten vor der Geburt und zu den erwarteten Arbeitszeiten und dem Gewinn während der Elternzeit
Fristen
Da Elterngeld maximal für drei Monate rückwirkend gezahlt wird, sollte der Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt eingereicht sein. Ein Elterngeld-Antrag vor der Geburt ist nicht möglich.
Lesetipp
Manchmal führen persönliche Lebensumstände dazu, dass Selbstständige in Erwägung ziehen, ihre freiberufliche Tätigkeit vorübergehend zu unterbrechen oder aufzugeben. Gründe dafür können eine neue familiäre Situation sein, die regelmäßige Arbeitszeiten erfordert. In folgendem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Betriebsunterbrechung und Betriebsaufgabe.
Fragen und Antworten
Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen zum Thema Elterngeld für Selbstständige.
Bekommt man als Selbstständige Elterngeld?
Ja, wenn selbstständige Mütter oder Väter nach der Geburt ihres Kindes eine Babypause einlegen, erhalten sie Elterngeld. In dieser Zeit dürfen sie in Teilzeit weiterarbeiten, maximal 32 Wochenstunden. Das gilt auch für Selbstständige. Eine Elternzeit mit Elterngeld muss mindestens zwei Monate umfassen, in der längsten Gestaltungsform kann sie bis zum 32. Lebensmonat des Kindes dauern.
Was bekommen Selbstständige in Elternzeit an Elterngeld?
Wie Angestellte erhalten Selbstständige grundsätzlich 65 Prozent des Einkommensausfalls, der durch die Elternzeit entsteht. Allerdings gibt es eine Obergrenze von 1.800 Euro monatlich und einen Mindestbetrag von 300 Euro monatlich. Bei ElterngeldPlus, das doppelt so lange ausgezahlt wird wie das Basiselterngeld, liegt die monatliche Obergrenze bei 900 Euro und die Untergrenze bei 150 Euro im Monat.
Wie wird Elterngeld bei Selbstständigen berechnet?
Die Elterngeldstelle vergleicht das durchschnittliche Monatseinkommen im letzten Geschäftsjahr vor der Geburt mit dem Einkommen, das die oder der Selbstständige für die Elternzeit prognostiziert. Das Elterngeld entspricht im Regelfall 65 Prozent der Differenz. Als Nachweis des Einkommens vor der Geburt müssen Steuerbescheide oder die EÜR eingereicht werden. Die Prognose zum Gewinn während des Elterngeldbezugs sollte plausibel dargestellt sein. Sie wird nach dem Ende der Bezugsdauer überprüft. Dann kann es zu Rückzahlungen kommen, auch die Nachzahlung von Elterngeld ist möglich.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient lediglich einer ersten Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, Juristen oder eine fachkundige Stelle.